Strom ohne Vertrag geht auf allgemeinen Grundversorgungstarif. Den bekommt man auch beispielsweise, wenn ein Anbieterwechsel nicht klappt. Eine Wohnung ohne Strom(zähler) ist grundsätzlich nicht vermietungsfähig. Wo Strom anliegt, muss auch ein Zähler vorhanden sein - und der und auch die Leitung bis dahin gehört dem Versorger. Ohne Zähler ist gleich ohne Strom, ohne Strom aber handelt sich nicht um ein Gebäude, welches "Wohnzwecken" dient. Also: Keine Vermietung zu Wohnzwecken heißt auch, kein "Leerstand" (auch im steuerlichen Sinne!), die Vermietungsabsicht wurde dann grundsätzlich aufgegeben. Und: Ich denke, die Ab- und Aufschaltung von Strom und Deinstallation / Installation eines Zählers ist DEUTLICH kostenintensiver, als das Abschalten (fast) aller Verbraucher im Haus für die Zeit des Leerstands. Aber im Winter muss z.B. die Heizung mindestens auf Frostschutz weiterlaufen. Allerdings möchte ich als Mieter nicht an einen solchen Vermieter geraten, der bei jeder Gelegenheit sogar den Stromzähler ausbauen will, um Geld zu sparen...

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Die Frage ist zwar schon lange her, aber vielleicht liest doch noch einmal jemand nach. Zur Antwort: Grundsätzlich ist die Provision auch fällig, wenn mit dem Eigentümer, zu dem der Makler nachweisbar den Kontakt hergestellt hatte, ein anderer als der geplante Vertrag zustande kommt. Das heißt z.B.: ein anderes Objekt, ein Pacht- statt Mietvertrag, ein Kauf- statt Mietvertrag, ein Erbpacht statt Kaufvertrag o.ä. Die meisten Makler haben diese Verpflichtung auch in ihren AGB.

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Wer diese Frage auch noch witzig findet, sollte von irgendeinem zweifelhaften Mitglied der genannten Berufe einfach mal vera... werden, so dass es ihm im Geldbeutel ordentlich weh tut. Aber dann beschimpft man natürlich die jeweilige Branche und ruft den Verbraucherschutz. Im übrigen hat jemand mit einem einschlägigen Eintrag im Führungszeugnis keine Chance, eine Berufszulassung oder -erlaubnis für solche Berufe zu bekommen, welche eine einwandfreie Lebensführung voraussetzen. Und wenn ein Kunde nicht vorher prüft, ob eine Zulassung oder Erlaubnis vorhanden ist, ist er selbst schuld, und Dummheit schützt vor Strafe nicht. Der Rat des Bewährungshelfers war natürlich sarkastisch, zynisch oder witzig gemeint - oder er hat selbst null Ahnung.

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Ich bin selbst Makler und rate DRINGEND dazu, einen Anwalt zu konsultieren und nicht "im Büro nachfragen", bevor irgendein Vertrag unterschrieben wird. Eine Reservierungsgebühr ist keine Anzahlung auf den Kaufpreis und fünfstellige Gebühren sind erstmal auch nicht üblich. Es gibt zahlreiche Rechtssprechungen zu diesem Thema und RE/MAX ist zwar ein großes Franchiseunternehmen, aber der Einzelmakler ist vor Rechtsfehlern auch nicht gefeit.

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Der Mieter braucht für eine solche Maßnahme stets die Zustimmung des Vermieters. Ich würde als Vermieter bei Eingriff in die Bausubstanz eine solche Maßnahme grundsätzlich ablehnen - es sei denn, der Mieter bezahlt die Investition und ggf. anfallende Kontrollen selbst. Und ich würde dem Mieter auch ganz klar sagen, dass er bei Auszug das alles ohne Kostenausgleich drinlassen darf oder den Ursprungszustand wieder herzustellen hat (also alles entfernen), wenn er keinen Nachmieter findet, der an ihn eine Abstandszahlung zahlen will. Bei Einzelöfen, die von einem Ofenbaumeister (!) gesetzt werden, ist übrigens keine Kontrolle durch den Schornsteinfeger gefordert.

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hat der Makler hier unrechtmäßig vermittelt und keinen Courtaganspruch?

Ein Mieter sucht einen Nachmieter für seine Wohnung, dessen Eigentümer eine Verwaltung ist. Nun hat der Mieter in seinen Räumlichkeiten Laminat verlegt und die Verwaltung ihm zugesichert, dass er dieses Laminat nicht rausreißen braucht, wenn er einen entsprechenden Nachmieter und Abnehmer für dieses Wohnung und das laminat findet. Nun bietet ihm eine Immobilienfirma an, ihm hier bei der Suche behilflich zu sein. Nimmt die Wohnung auf und führt hier diverse Besichtigungen durch. Plötzlich kommt die Verwaltung dahinter, dass hier ein Makler tätig ist und verbietet dem Makler hier weiter tätig zu sein. Dem kommt der Makler sofort nach und nimmt das Objekt aus der Vermarktung und aus dem Internet. Nun fanden ja schon Besichtigungen statt und und eine WG- Truppe von drei Personen, die die Wohnung auch anmieteten und dem Makler ausverschämter ne Email haben zukommen lassen, dass sie die Wohnung nicht wollen, sich noch für die Arbeit bedanken, sich dann aber hinterrücks an die Gesellschaft wanten und sie anmieteten, was der Makler aber herausbekam Nun nach nem Anwaltsschreiben gibt sogar der Vormieter an, dass er dem Makler nur die Vermarktung erlaubte, wenn dieser sich vorab die Genehmigung der Gesellschaft einholen würde, was aber nicht der Wahrheit enspricht. Aufgrund der vorigen Lüge der WG-Gemeinschaft ist wohl davon auszugehen, dass Vormieter und Nachmietemieter sich absprachen

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Grundsätzlich ist es so, dass ein Makler auch ohne Einverständnis des Vermieters tätig werden kann, was als Nachweismakler auch nicht unüblich ist. Das hört sich unseriös an, ist aber rechtlich möglich. In diesem Falle musste er sogar davon ausgehen, dass der Vormieter das Einverständnis des Vermieters eingeholt hat, um seine eigenen Interessen (Abstandszahlung für Laminat!) zu wahren. Das schriftliche Einverständnis musste er sich nicht hollen, wenn er - wie in diesem Fall - durch das Handeln des Vormieters davon ausgehen darf, dass ein solches Einverständnis vorliegt. Ist die Vermittlung dann erfolgreich (es reicht für den Provisionsanspruch, dass der Makler das zu vermietende Objekt und den Vermieter vollständig benennt, seinen Provisionsanspruch im Exposee deutlich formuliert hat und der neue Mieter keine Vorkenntnis hatte - er muss noch nicht einmal selbst an Besichtigungen teilnehmen), hat der Nachweismakler einen Provisionsanspruch gegen den neuen Mieter. Ob es sich anhand der Beweislage lohnt, sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, muss der Makler selbst beurteilen.

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Es geht bei einem "nachhaltig" guten Einkommen (Sie sollten aus der Probezeit bereits raus sein), auch ohne viel Eigenkapital. Etwas benötigt man immer, weil die Banken die Erwerbsnebenkosten (z.B. Makler, Notar, Grunderwerbssteuer) in der Regel nicht mitfinanzieren - eventuell bei einer Finanzierung über Fördermittel der KfW. Und je weniger Eigenkapital man einbringt, desto höhere Zinsen muss man zahlen und desto teurer wird die Immobilie insgesamt. Gehen Sie zu einem unabhängigen Baufinanzierungsvermittler, aber achten Sie darauf, dass dieser Ihnen alle Informationen gibt, zu denen er nach der Verbraucherkreditrichtlinie vom 11.06.2010 verpflichtet ist (1. schriftliche Kundeninformation zur Baufinanzierung, 2. Muster des Europäischen Standardisierten Merkblattes, 3. Vorvertragliche Information über den Status und die Provision des Vermittlers), das Beratungsgespräch dokumentiert und Ihnen das alles auch schriftlich gibt.

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Eine Ergänzung zu meinem Beitrag: Seit dem 11.06.2010 ist die neue Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft. Das Gesetz kann man hier nachlesen: http://www.bmj.bund.de/files/-/3841/gesetzverbraucherkreditrichtliniebundesgesetzblatt.pdf

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Zu 1. Was ist eine Immobilienfinanzierung? Wenn man eine Immobilie kaufen möchte und hat nicht das nötige Eigenkapital, "holt" man sich das restliche Kapital bei einem Kreditinstitut. Voraussetzung ist, dass die Immobilie auf Dauer in Ordnung ist und der Kreditnehmer sich die Rückzahlung des Darlehens auch leisten kann. Das wird vom Kreditgeber vorher geprüft. Zu 2. Hat die Immobilienfinanzierung etwas mit dem Verkäufer zu tun? Grundsätzlich NEIN - sollte sie zumindest nicht! Jeder Käufer ist gut beraten, sich ein unabhängiges Finanzierungsangebot zu holen. Da unabhängige Banken die Immobilie vorher prüfen, hat der Käufer eine zusätzliche Sicherheit, keine "Schrottimmobilie" (deutlich überteuerte Immobilie) zu erwerben. Zu 3. Ist das ein Kredit speziell für Wohnungen? Ja, ein Bau- oder Immobilienkredit bezieht sich immer auf die Finanzierung einer Wohnung, eines Hauses oder einer anderen Immobilie. Man kann von der KfW auch Fördermittel erhalten. Immobilienkredite sind oft hohe und sehr langfristige Darlehen - nicht selten zahlt ein Häuslebauer mehr als 30 Jahre ab. Die finanzierenden Banken sichern den Kredit durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch ab.
Zu 4. Muss man zu einer speziellen Bank und muss man da schon Kunde sein? Ausdrücklich NEIN. Man kann zu jeder Bank - oder besser noch - zu jedem Finanzierungsvermittler gehen. Finanzierungsvermittler haben den Vorteil, dass sie die Konditionen von 'zig Banken miteinander schnell vergleichen und so das beste Angebot finden können. Allein sollte man sich nicht von mehreren Banken ein Angebot holen, da diese jedes Mal eine SCHUFA-Abfrage machen und das den Score-Wert verschlechtern kann. Zu 5. Beispiel für einen unabhängigen Finanzierungsvermittler: www.oestreich-baufi.de

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Die Vorbereitung der Besichtigungen, auch der Vermeidung von Besichtigungstourismus, ist u.a. Aufgabe eines Maklers - zumindest wenn er es richtig macht und seriös ist. Wenn das nicht gezielt und professionell gesteuert wird, kann man entweder einen echten Kaufinteressenten schon beim ersten Anblick vergraulen oder einem zukünftigen diebischen Besuch alle Werte offenbaren, die man im Haus rumzustehen hat. Zumindest sollten Sie sich viele Daten (mindestens Wohnadresse, Tel-Nr., Alter, Familiengröße...) geben lassen und diese vor dem Termin auch überprüfen lassen. Wer nicht wirklich kaufen will oder unlautere Absichten hat, gibt seine Daten ganz sicher nicht raus. Den können Sie dann leicht von der Interessentenliste streichen. Eine Adressüberprüfung können Sie für wenig Geld machen lassen, z.B. hier: http://www.saf-portal.de/leistungen/leistungen.php

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Es gibt viele seriöse Finanzierungsvermittler, die bankenunabhängig Baufinanzierungen vermitteln. Denen stehen meistens online und tagesaktuell die Konditionen von zahlreichen Banken zum Vergleich zur Verfügung. Hier sollte man eine ganz persönliche Beratung zu den für den Einzelfall optimalsten Finanzierungsbedingungen (z.B. Sondertilgungen während der Laufzeit, geringste monatliche Belastung oder geringste Gesamtkosten, KfW-Förderung, Wohnriester, notwendiger Eigenkapitaleinsatz usw.) bekommen. Von reinen Internetportalen oder -rechnern ist hingegen abzuraten, weil die meistens nur das "rechnen", was der Kunde eingegeben hat. Ob das hingegen wirklich die beste Finanzierungsvariante ist, wird nicht geprüft. Bezahlt werden diese von den Banken direkt und nicht von den Kunden. Bitte beachten Sie auch die neue Verbraucherkreditrichtlinie, welche am 11.06.2010 in Kraft tritt. Dann gibt es erhebliche Verschärfungen und neue Pflichten für Kredite und Kreditvermittler. Beispiel für Beratung und Vermittlung: www.oestreich-baufi.de

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Werbung darf nicht unlauter sein. Das Expose des Maklers darf also keine falschen Angaben enthalten - also keine, welche der Makler nicht ausdrücklich vom Verkäufer erhalten hat. Enthält das Expose die Formulierung "...mit Kaminofen" und der Makler hat diese Angaben nicht nachweisbar vom Verkäufer, sollte der Makler wegen Schadenersatz (wohl nur über einen Rechtsanwalt möglich) in die Verantwortung genommen werden. Enthält das Expose hingegen eine Haftungsausschlussklausel und der Verkäufer hat das Expose unterschrieben (das ist bei seriösen, fachkundigen Maklern das Mindeste, um sich abzusichern!), muss man sich an den Verkäufer halten. Dennoch ist es stets üblich, alles in den Kaufvertrag aufzunehmen, was mitgekauft wird. Da Sie als Käufer darauf nicht geachtet haben, hat der Verkäufer das wohl ausgenutzt und den Ofen zusätzlich "vertickert". Bisschen auch eigene Dummheit.

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Der Immobilienmarkt in Deutschland ist inhomogen / unterschiedlich. Deshalb ist er in jeder Region anders. Wollen Sie den wirklichen Verkehrswert / Marktwert wissen? Dann ist ein Wertgutachter / Sachverständiger unumgänglich. Aber wenn ich die Frage richtig verstanden habe, wollen Sie wissen, mit welchen Preis Sie die Immobilie anbieten können. Dann sollten Sie mal bei ImmobilienScout24.de oder anderen Börsen nach "Wertermittlung" schauen. Dort finden Sie Durchschnittspreise aller Angebote. Die haben mit dem Wert der Immobilien zwar nichts wirklich gemein, weil kaum eine Immobilie zu diesen, angebotenen "Mondpreisen" den Besitzer wechselt. Aber da finden Sie ganz bestimmt einen Vergleichspreis. Ansonsten reihen Sie sich ein in die Vielzahl der Verkäufer, die durch mehrfache Preissenkungen Ihre Immobilie kaputt vermarkten...

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Warum soll einer mit 1500 EUR Nettoeinkommen denn einen Kredit von 200000 EUR abbezahlen m ü s s e n? Den Finanzierungsberater, der bei diesem Einkommen einen so großen Kredit vermittelt hat, sollte man in die Haftung nehmen, weil es bei dieser Bonität ganz bestimmt ein unseriöses Angebot ist. Ansonsten kann man sich die monatliche Rate ganz leicht ausrechnen: Bei einer (Mindest-)Tilgungsrate von 1% und einem Nominalzins von 4% beträgt die Monatsrate beispielsweise 833,33 EUR (200000x5%/12). Der Häuslebesitzer muss also von den restlichen 666 EUR "leben". Unabhängig davon, dass sich kein seriöser Kreditgeber auf so etwas einlässt, dauert die Abzahlung theoretisch bei einem Annuitätendarlehen so geschätzte 40 Jahre... Besser ist es, in einer Mietwohnung zu bleiben oder seine Ansprüche hinsichtlich der Wohnqualität ca. auf Hälfte zu reduzieren und vorher fleißig Eigenkapital anzusparen. Sonst gibt es kräftig Zinsaufschlag. Konkrete Fragen auch unter www.oestreich-baufi.de.

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Bei einem massiv gebauten Haus (Stein auf Stein)gibt es seit langem Erfahrungswerte. Der Wertermittler rechnet mit einer Nutzungsdauer von 100 Jahren, wenn es normal instand gehalten wird. Das gilt natürlich nur für das Gebäude selbst, nicht für Fenster oder Heizung oder andere, kurzlebigere Bauteile oder Ausstattungen. Die haben ihre eigene Nutzungsdauer. Für Fertighäuser gibt es diese Erfahrungen noch nicht, weil es die in der Masse noch nicht so lange gibt.

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Was Sie auch tun (2. Makler beauftragen, vom Verkäufer direkt kaufen o.ä.), Sie sind gegenüber dem 1. Makler stets provisionspflichtig. Sie können mit einem weiteren Makler die eingesparten 30000 € auch wieder in dessen Provision anlegen, kein Problem. Ob der Makler nur einen mündlichen "Allgemeinauftrag" hatte, spielt keine Rolle, weil er mit der Besichtigung ja ganz leicht Aktivitäten für Sie nachweisen kann. Ein Verkäufer hat natürlich immer die Möglichkeit, mehrere Makler mit einem Allgemeinauftrag (im Gegensatz zum Alleinauftrag) zu beauftragen oder selbst zu verkaufen, aber da kommt dann eben sowas hirnloses, wie unterschiedliche Angebotspreise, zustande. Der Verkäufer hat sich damit wohl selbst gleich "ins Knie geschossen" und glatt um 30000 € gebracht - dumm gelaufen.

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Ein Blick in den Mietspiegel sollte sehr schnell klären, ob die Miethöhe der Wohnung ortsüblich ist. Wenn Sie überteuert ist und es dafür keinen besonderen Grund gibt (z.B. wegen einer überdurchschnittlich guten Ausstattung), könnte man mit dem Argument "Mietspiegel" argumentieren, um eine Mietminderung zu erreichen. Liegt die Wohnung jedoch im Rahmen des Mietspiegels, gibt es für den Vermieter keinen vernünftigen Grund, den Mietzins zu senken. Diskussion vermutlich zwecklos - außer, es handelt sich um eine seit einiger Zeit leerstehende Wohnung, die dann aber auch ihre "Macken" (Lage, Austattung, Modernisierungsgrad o.ä.) haben dürfte.

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Eine Bestandsimmobilie wird stets "gekauft wie gesehen". Der Verkäufer haftet jedoch stets für Mängel, die ihm bekannt, aber nicht offensichtlich sind. Er darf nichts verschweigen. Wenn sich z.B. nach dem Kauf herausstellt, dass der Keller von außen nass wird und der Verkäufer die Feuchteschäden von innen nur optisch beseitigt hat, um das Haus gut zu verkaufen, kann der Kaufvertrag ggf. "rückabgewickelt" werden. Dazu braucht man jedoch als Laie in jedem Fall einen Rechtsanwalt. Ein Käufer und auch ein Sachverständiger sind nicht zu einer Tiefenprüfung verpflichtet, d.h., sie müssen nicht irgendwo etwas zerstören, um zu erkennen, wie der Zustand im Innern beschaffen ist. Ein Sachverständiger hat aber technische Möglichkeiten, um z.B. Feuchte- und Temperaturmessungen an Bauteilen vorzunehmen und kann daraus Rückschlüsse auf die Bausubstanz ziehen. Ein (unabhängiger) Bausachverständiger kostet etwas Geld, ist aber sehr hilfreich. Das kann auch ein erfahrener Makler sein, aber nicht gerade der beauftragte Verkäufer-Makler...

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Gemäß Planzeichenverordnung (PlanZVO) heißt E "nur Einzelhäuser zulässig" und D "nur Doppelhäuser zulässig". Die römische Ziffer bezeichnet wahrscheinlich die Anzahl der Vollgeschosse, also D I "Doppelhäuser mit einem Vollgeschoss" oder D II "Doppelhäuser mit zwei Vollgeschossen". Aber am besten schauen Sie direkt in die Legende des B-Planes oder fragen im Bauamt nach.

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Suchen Sie sich einen guten Makler und geben diesem einen Alleinauftrag mit einer überschaubaren Laufzeit. Ein alleinbeauftragter Makler m u s s tätig werden und Ihnen seine Aktivitäten auch nachweisen. Ein allgemeiner Auftrag an mehrere Makler liegt auf "Warten", bis mal eine passende Immobilie zufällig bekannt wird und landet dann in der "Rundablage" (Papierkorb). Ein allgemein beauftragter Makler hat nämlich keine Pflicht, auch aktiv tätig zu werden. Dieser wird für Recherchen auch kein Geld in die Hand nehmen. Er ist ja einer unter vielen und entsprechend geringer ist seine Erfolgschance.

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