Wir haben keinen Mangel an Pflegepersonal. Hätten wir einen Mangel würde man mit den Pflegekräften anders umgehen. Man tut nur so, um sich Personal zu sparen - nicht mehr und nicht weniger.
Es ist absolut wichtig, dass du das nicht machst, denn wenn du es machst und es geht was schief, dann haftest du - und zwar mit DEINEM PRIVATVERMÖGEN!!!!!, denn keine Berufshaftversicherung würde hier einspringen. Die würden sagen: Sie haben doch gewußt, dass Sie das nicht machen dürfen und es wäre Ihre Pflicht gewesen, abzulehnen".
Dann kommt das Strafverfahren. Da kannst du, wenn jemand durch Deinen Fehler stirbt bis zu 5 Jahre Knast bekommen.
Ich denke auch, dass das ein Mißverständnis war. Versuche das umgehend zu klären. Wenn das nichts hilft, gebe unter Zeugen der Stationsleitung SCHRFIFTLICH, dass Du sie darauf hingewiesen hast und wenn ein Fehler passiert, ist sie genau so dran.
Sollte sie auf stur schalten, informiere den MDK. Sag, wann du Deine Schicht hast und ich garantier dir, das Krankenhaus macht das nicht nochmal.
Entweder BEIDE oder nur die Frau.... Dass ein Mann einer Frau ein Kind unterjubelt, würde sich eher als schwierig gestalten.
Ab 35 Jahren erhöht sich das Risiko, dass das Kind das Down-Syndrom hat. Ab 40 sinkt die Wahrscheinlichkeit schwanger zu werden erheblich. Gleichzeitig erhöht sich das Risiko, dass das Kind behindert wird, erheblich.... Letztendlich muss das jeder für sich entscheiden. Aber ich persönlich würde sagen - bis Mitte 30 und dann ist Schluss.
Ja, sicher. Vor allem, wenn sie sich daneben benehmen.
Kleiner Tipp: Informiere den MDK, dass du an diesem Tag alleine auf der Station bist zu der besagten Schicht..... Der MDK soll dann sagen "routinemässige Kontrolle". Und die machen das nicht noch mal.
Das ist verboten, absolut.
Ich würde denen das Gewerbeaufsichtsamt schicken.
Die Lebenshaltungskosten dürften in Deutschland billiger sein als in England. Mit einer 3-Zimmer-Wohnung mußt du - wenn es nicht gerade München ist - mit ca. 700 Euro warm rechnen.. (inklusive NK)4..
In der Pflege ist alles rechtlich möglich. Wer den Mund aufmacht, fliegt. Ist leider so.
Also, du hast du Möglichkeit, eine polnische 24-Stunden-Betreuung zu organisieren. Die kostet dich ca. 1.200 Euro netto plus Verpflegung und Übernachtung.... und natürlich die Miete für die Wohnung. Die polnische Dame ist also rund um die Uhr bei deiner Mutter und nur für deine Mutter zuständig und sonst für niemanden und fährt dann nach 6 Wochen wieder heim nach Polen. Dann kommt eine andere polnische Dame und die bleibt dann wieder 6 Wochen und die wechseln sich halt dann ab..... Wenn du eine deutsche Dame haben möchtest, zahlst du wesentlich mehr als im Heim. Ich glaube aber, dass da die Pflegekasse nichts dazu zahlt. Aber wenn du für eine Dame 1200 - 1500 Euro zahlst, dann dürfte das auch nicht mehr sein, als wenn du sie in ein deutsches Heim gibst und die Pflegekasse zahlt dazu.
Als die beiden die Wohnung gekauft haben, haben die da keinen Partnerschaftsvertrag gemacht und alles Finanzielle geregelt im Falle einer Trennung? Falls ja, dürfte das kein Problem sein. Ansonsten muss man sich halt mal zusammen an einem Tisch setzen und jeder soll seine Anteile bekommen + Wertsteigerung der Immobilie.....
Sag einfach, dass du es gesundheitlich nicht packst und kündige. Du musst dich doch nicht rechtfertigen. Ich finde es super von dir, dass du gecheckt hast, das Altenpflege durch die Arbeitsbedingungen nur ein Spiel auf Zeit ist. Such dir etwas anderes. Der Gesundheit zuliebe.
Ganz sicher nicht. Das ist der Vorteil einer Eigentumswohnung.
Noch was: Du schreibst, man sagte Dir, es sei nicht erlaubt, dass du den Hintern abwischt und eine Einlage einlegst.
Da reden die Richtigen: Also, ich habe als Zeitarbeitskraft in verschiedenen Altenheimen gearbeitet und vor allem zum Schluss hin (ich habe nur eine 2 monatige Crashausbildung) wurde ich genötigt, Behandlungspflege zu machen (Medikamente, Spritzen, Wundversorgung, etc...). Als ich mich weigerte, wurde ich vom Heim abgemeldet und bekam die Kündigung.
Was ich damit sagen will: Wenn du jemanden im Altenheim hast, musst du schon fast damit rechnen, dass die Angehörigen von jemanden versorgt werden, der gar nicht die nötige Ausbildung und über das nötige Wissen verfügt.... Und das Tollste: Wenn etwas schiefgeht haftet die Pflegehilfskraft mit dem Privatvermögen, denn keine Versicherung zahlt.... und strafrechtlich drohen dann auch viel härtere Strafen, als wie wenn eine Fachkraft etwas vergeigt hat... Es ist nämlich so wie beim Straßenverkehr: Grundpflege = waschen, Essen eingeben, lagern, mobilisieren ist vergleichbar mit Fahrradfahren. Dafür braucht man keine Fahrerlaubnis... Irgendwann in der Grundschule wird eine Fahrradprüfung abgenommen, wer sie nicht besteht, darf trotzdem weiterhin mit dem Fahrrad unterwegs sein. Behandlungspflege = Spritzen, Medikamente, Infusionen, Absaugen, Trachelekanüle auswechseln, etc.... ist vergleichbar mit Autofahren: Dafür brauchst man unbedingt einen Führerschein. Wer mit Führerschein einen Unfall baut, für dem zahlt die Versicherung und wird mit einer Geldstrafe, im Worst-Case mit einer Bewährungsstrafe davon kommen. Wer aber ohne Führerschein einen Unfall baut, dem nimmt die Versicherung in Regress. D. h. der zahlt den Schaden privat und strafrechtlich drohen eine Freiheitstrafe, die evtl. auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird. Das interessiert aber die Heime nicht und meine ehemalige Leihbude hat das auch nicht interessiert.
Wenn es dir möglich ist, hol deine Oma nach Hause.
Wir haben keinen Pflegenotstand. Es ist nur so, dass die Heime sich Geld sparen wollen und niemanden einstellen.
Einen Katheter darf man nur legen, wenn man selbst nicht mehr Wasser lassen kann. Wenn man inkontinent ist und sich die Blase vollständig entleert, ist es Körperverletzung einen Katheter zu legen. Es ist unangenehm und kann zu Blasenentzündung führen. Das ist eindeutig Körperverletzung!!!!!!
Diese Zustände wirst du in fast jedem Heim vorstellen....
Da gibt es nur eins: Ehevertrag = Gütertrennung.
Die Immobilienpreise steigen rasant und wenn du Geld hast und der Ehepartner nicht, dann musst du Zugewinnausgleich zahlen und das kann ganz schön teuer werden.
Ich habe mir vor 3 Jahren eine Eigentumswohnung im Einzugsgebiet München gekauft.... Da die Wohnung nicht in den allerbesten Zustand war, habe ich sie relativ billig bekommen. Jetzt, 3 Jahre später, haben sich die Preise enorm entwickelt und ich hab sie auch komplett renoviert. Die Wohnung dürfte jetzt um ca. 50 % mehr wert sein.... D. h. hätte ich vor 3 Jahren geheiratet und keinen Ehevertrag gehabt, müsste ich meinem Göttergatten ca. 25.000 Euro Zugewinnausgleich zahlen. For what??????????
Keine Ahnung. Aber ich würde die Wohnung nicht kaufen. Was meinst du, was du da für Ärger hast, wenn eine Überschwemmung kommt? Außerdem kommt es darauf an, in welcher Stadt (Landkreis) du kaufst. In Sachsen wirst du nicht annähernd soviel zahlen wie in Bayern.
Wenn du dir eine Wohnung kaufst, wirst du Eigentümer, nicht Besitzer.
Besitzer wirst du, wenn du sie dir mietest. Preis, welche Reparaturen werden demnächst fällig, Wohngeld, öffentliche Verkehrsmittel, ruhig oder laut, wie lange zur Arbeit, Immobilie groß genug, kann ich mir sie leisten, evtl. Wertsteigerung bzw. Minderung, lohnt sich der Kauf oder zahl ich drauf,
Ich glaube nicht, dass die Euch über den Tisch ziehen will, ich bin mir absolut sicher. Das ist doch lachhaft!!!!! Für 9 Monate 4000 Euro Heizkosten!!!!!
Die Miete darf sie euch frühestens nach 2 Jahren erhöhen und dann auch "nur" 15 %.
Ich würde nochmals mit ihr reden und wenn das nicht hilft, würde ich zum Anwalt gehen und mir umgehend eine neue Bleibe suchen.
Entweder die hält Euch wohl für besonders blöd oder die Dame hat Demenz.
Macht nichts. Ich kann auch nicht gescheit bügeln und trotzdem habe ich einen eigenen Hausstand und das erst nicht seit gestern. Deine Sorgen möchte ich haben.