Die Akkommodation (Fähigkeit des Auges sich auf unterschiedliche Entfernungen einzustellen) der Linse wurde lahmgelegt, daher kannst du nur noch eine Entfernung gut sehen und bist eben kurzsichtig. Die Wirkung lässt mit der Zeit nach. Bei manchen dauert das 2 Stunden, bei anderen kann es einen halben Tag dauern. Normalerweise sollte alles nach 4 Std vorbei sein.

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Hab sowas auch manchmal. Geht eigentlich schnell wieder weg.

Sollte es anfangen Schleim zu bilden und zu brennen und sind morgen früh die Augen verklebt ist es eine Bindehautentzündung und das ist dann hochgradig ansteckend. Dann ab zum Arzt, damit das schnell wieder abheilt.

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Ich habe mehrere MRTs am Unterschenkel bekommen und musste die Hose ausziehen. Zudem noch den BH. Kannst ja dann deinen Pulli wieder drüber ziehen. Empfehlen würde ich auf jeden Fall eine vernüftige und saubere Unterhose!!

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Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld solange du u.a. die Anspruchsvoraussetzung für die Arbeitslosigkeit erfüllst. Die Voraussetzungen sind dass du beschäftigungslos bist, du dich bemühst die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehst.

Wenn du Work & Travel machst, erfüllst du keine der Voraussetzungen. Und wie Isomatte bereits erklärt hat, musst du Eigenbemühungen nachweisen und Termine wahrnehmen, daher wird tricksen nicht möglich sein. 

Du wirst aber wahrscheinlich für den Februar Anspruch auf Alg haben, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst. Und zudem verfällt dein Anspruch nicht wenn du einige Monate ins Ausland gehst. Dein Anspruch bleibt dir bis zu 4 Jahren erhalten, wenn du bist dahin keinen neuen Anspruch erworben hast. Also kannst du,  wenn du wieder zurück nach Deutschland kommst das Alg beziehen.

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Hab das auch gemacht :) letztes Jahr.  Bin mir aber nicht sicher ob das jedes Jahr gleich abläuft.

Die Einzelpräsentation musste ich über mich selbst halten. Meinen Werdegang, meine Hobbies,wo ich her komme usw. Hatte 15 min Vorbereitungszeit und musste das dann visualisiert vorstellen. Material wurde zur Verfügung gestellt. 

Bei der Gruppenarbeit haben wir eine Aufgabe gestellt bekommen. Wie waren ein Sportverein  und mussten für die Verschiedenen Sportgruppen diverses Material kaufen und hatten ein begrenztes Budget zudem gab es noch bei jeder Gruppe Besonderheiten zu beachten. Am Ende mussten wir vorstellen und begründen für was wir uns entschieden haben und auch eine Kostenaufstellung machen.  Wir hatten zwar ein falsches Ergebnis, aber darum geht es bei der Gruppenarbeit nicht.  Es geht darum, dass die Beobachter sehen können wie du in einem Team klar kommst und welche Rolle zu übernimmst. Ganz wichtig hierbei ist, dass du dich aktiv an der Lösung beteiligst aber nicht versuchst das ganze Kommando an such zu reißen. Bringe Vorschläge und argumentiere und höre dir auch die anderen an.

An eine Arbeitsprobe kann ich mich nicht erinnern. Aber es kann nichts schlimmes sein.  Vllt stellen die dich vor eine alltägliche Situation, die in der Agentur um Kundenzugang vorkommen kann. Dabei ist natürlich nichts fachliches gefragt. Die möchten dann nur sehen wie du in gewissen Situationen reagierst.

Alles in allem hört sich das schlimmer an als es ist.  Die bemühen sich darum, dass du dich wohl fühlst. Ich fand es super und es War das beste und lockerste Vorstellungsgespräch meines Lebens und ich hatte schon einige. 

Zudem kann ich dir nur wärmstens empfehlen die Ausbildung zu machen, sie ist wirklich gut, super abwechslungsreich und du hast unheimlich viele Möglichkeiten nach der Ausbildung.

wenn du noch fragen zu der Ausbildung hast, kannst du mich gerne fragen :) 

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Der Grundfreibetrag beträgt 165 € + Werbungskosten + Steuern + Sozialversicherungsbeiträge.

Wenn du jedoch innerhalb der letzten 18 Monate vor Arbeitslosigkeit min. 12 Monate den Nebenjob ausgeübt hast, hast du dein Durchschnittliches monatliches Nebeneinkommen als Freibetrag, weil du ja nachgewiesen hast, dass der Minijob deine Verfügbarkeit nicht einschränkt.

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Nein,  die Abfindung von damals interessiert nicht mehr ;)

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Kann ich mich gegen eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes wehren?

Mein Arbeitsvertrag war befristet bis 30.09.2016 mit der Option übernommen zu werden und einen neuen Vertrag zu bekommen. Es ergab sich für mich aber eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber. Aus verwaltungstechnischen Gründen wurde ich aber erst am 17.10.2016 eingestellt. Als ich mich für die neue Arbeitsstelle entschieden hatte ging ich am 27.09.2016 zum Arbeitsamt, weil ich ja 16 Tage "arbeitslos" war. Da wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Sperrzeit von 7 Tagen habe, weil ich mich 3 Monate vor Ende des Vertrages "arbeitssuchend" melden hätte sollen! Vor 3 Monaten war ich ja noch der Meinung bei meiner vorherigen Arbeitsstelle zu bleiben und ich hatte das ja gar nicht gewusst, mich zu melden. Der Arbeitgeber hatte auch nichts gesagt. Ich erhob einen Widerspruch. Die Antwort war, dass die Sperrzeit berrechtigt ist! Ich hätte ja schließlich damit rechnen müssen, dass mich der neue Arbeitgeber nicht nahtlos zum 01.10.2016 einstellt. Ich hatte am 05.09.2016 das erste Vorstellungsgespräch und am 21.09.2016 kam die Zusage, aber halt nicht zum 01.10.2016 sondern erst am 17.10.2016, weil der Vertrag erst vorbereitet werden müsse... bei großen Ämtern läuft der Vorgang so... damit habe ich keine Erfahrung. Habe ca. 30 Jahre lückenlos in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt und nun wird mir durch "Unwissenheit" einfach 7 Tage nicht genehmigt. Würde es sich rentieren nocheinmal dagegen anzugehen? Ehrliche Antworten wären super! Vielen Dank im Voraus!

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Wenn du tatsächlich keine Kenntnis von der Meldepflicht hattest, dann stell einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X - "Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Bescheid)". 

Steht in deinem befristeten Arbeitsvertrag irgendwo das mit der Meldepflicht? Oder warst du bei einem Arbeitgeberwechsel mal kurz arbeitslos? Dann hast du schlechte Chancen. Wenn nicht, dann darf dir nach der Geschäftsanweisung 159 Stand 08/2015 159.73 "Unkenntnis über Arbeitsuchendmeldung" der Agentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängt werden.

Die letzte Möglichkeit wäre noch eine Klage beim Sozialgericht einzureichen. 

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Jeder der eine Ausbildung sucht kann sich Ausbildungsuchend melden, egal wie viele Ausbildungen jemand schon hat.

Würde an deiner Stelle Arbeitslosengeld beantragen, da du dir den Anspruch erarbeitet hast. Das geht jedoch nur wenn du kein Schüler mehr bist. 

Beim Kindergeld kann ich dir leger nicht weiterhelfen... aber da du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, hast du wahrscheinlich keinen Anspruch mehr. Frag da einfach mal bei der Familienkasse nach.

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Solche Fragen kannst du immer während der Öffnungszeiten ohne Termin klären. Die Mitarbeiter die dort sitzen wissen darüber Bescheid und können entsprechende Unterlagen sofort aushändigen, zb wenn es um BAB geht.  Sie klären dich auch über das BAB auf.

Einen Termin bei einem Leistungssachbearbeiter wirst du nicht bekommen und bei einem Vermittler auch nicht,  da du keine Arbeit suchst.  

Du kannst auch bei der Stadt nach Unterstützung fragen zb für Wohngeld oder ggf. BAFöG.

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- woran kann es liegen? Was können wir machen?

Alle Vermutungen und Vorschläge sind willkommen! :) -

Wenn ich die Kommentare lese habe ich nicht das Gefühl, dass Vermutungen und Vorschläge willkommen sind.  Du fühlst dich anscheinend sofort angegriffen in deiner Hundetantenehre, weist alles von dir und rechfertigst dich. 

Wenn ich dir jetzt sage, dass Welpen nur auf dem Mond Pippi machen und ihr schleunigst einen Flug buchen solltet, dann erzählst du mir sicher,  dass ich das auch schon ausprobiert habt. 

Sorry für die Überspitzung, aber so machen deine Kommentare auf die Antworten den Eindruck. Sei froh, dass man versucht dir die Frage zu beantworten. 

Gehe am besten heute zum TA und lasst ihn mal durchchecken, vllt ist ja wirklich was mit der Blase. 

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Bei hohen +Stärken würde ich an deiner stelle keine großen Gläser nehmen. Das Problem ist der Durchmesser des Rohglases (die Form bevor es in die Brille eingeschliffen wird,  meist rund). Je Größer der Rohling ist, desto dicker das Glas. 

An einem +Glas ist die Krümmung entscheident und da das Glas nach außen dünner wird ist ja irgendwann Schluss mit dem Glas. Wenn du größere Gläser willst muss ja trotzdem die Krümmung bei behalten werden und somit kann der Rohling nur dicker hergestellt werden.

bei +5, großen Gläsern und einfache Kunststoffgläser hast du sogenannte Glasbausteine.

es gibt Möglichkeiten dünnere (Kunststoff-)Gläser zu wählen, die jedoch um einiges teurer sind. 

Glasgläser sind zwar auch dünner als Kunststoff, aber viel schwerer und das wird unangenehm beim Tragen. 

Also wenn du es günstig und optisch trorzdem schön haben willst,  dann eine kleine Brille oder du willst es wirklich groß, dann eine teure Brille.

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Lass ihr Zeit. Sie ist momentan sehr angespannt, weil sie die Anwesenheit eines "Eindringlings" merkt. Sie muss sich an die neue Situation erst gewöhnen. Würde auch erst anfangen die Katzen zusammen zu führen,  wenn deine sich wieder entspannt hat und die Zusammenführung gaaaanz langsam angehen.

Lass sie wirklich so lange in ruhe bis sie vom selbst kommt und bedränge sie nicht. 

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Die 6 Wochen müssen am Stück sein. Ab der 7. Woche gibt es Krankengeld.

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Du musst dich dafür arbeitssuchend melden. Dass kannst du persönlich, telefonisch oder auch online über die Seite der Agentur für Arbeit machen. Dann hast du einen Vermittler und kannst das mit ihm besprechen.

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Rückwirkend geht nicht,  aber du kannst trotzdem die Leistungen beantragen.  Dann hast du dir deinen Anspruch schon mal "gesichert" und kannst ihn bis zu 4 Jahren danach noch in Anspruch nehmen, wenn du bis dahin keinen neuen Anspruch erworben hast.

Und GGF. bekommst du noch für diese paar Tage jetzt auch noch ein bisschen ausgezahlt.

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Das ist leider so. Du führst mit deinem Partner nach dem §7 (3) Nr. 3 und (3a) SGB II eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und damit ist davon auszugehen, dass dein Partner dich mit seinem Einkommen mitfinanziert und auch in der Lage dazu ist. Somit bist du anscheinend nicht hilfrbedürftige. 

So müsst ihr dann deine Krankenkassebeiträge selbst bezahlen.

Würde dein Partner weniger verdienen, sodass er euch drei nicht mitfanzieren könnte,dann wärt ihr 3 zusammen eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen deines Partners würde teilweise bei deinem Kind und dir angerechnet werden und alle drei würdet in Leitunsbezug fallen.

Du hast natürlich immer das Recht gegen einen Ablehnungsbescheid in Widerspruch zu gehen. 

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