Taschenkontrolle durch die Polizei erlaubt?
Ich !meine! zu wissen, dass im normal Fall, ohne BTM Eintrag oder einen begründeten Verdacht auf Drogenbesitz, die Polizei einen nicht ohne weiteres durchsuchen kann. Jedenfalls ist es auch in der Praxis nie dazu gekommen.
Nun hat ein Kollege einen Eintrag in seiner Akte, weil er einmal mit 0,5g Cannabis erwischt worden ist. In diesem Fall kam es nicht zu Anklage, selbstverständlich auch nicht zu einem Urteil. Dennoch: Die Polizei weist ihn immer daraufhin, dass sie ihn nun, aufgrund des Vorfalls, kontrollieren können... dies taten sie bereits mehrfach, gleichzeitig wurde von uns anderen jedoch niemand kontrolliert.
Bisher haben wir es so hingenommen und waren dementsprechend vorsichtiger, was ihn und Besitz angeht.
Jetzt meine Fragen:
Wie steht es generell um die Verweigerung einer Durchsuchung oder dem Vorzeigen der Ausweise ohne Begründung?
Darf die Polizei dies ohne weiteres in dem Fall eines Akteneintrags?
Was ist dann der unterschied zwischen einem richtigen BTM Eintrag und einer fallengelassenen Beschuldigung?
Erlischt dieser Eintrag irgendwann und man wird wieder wie jeder andere behandelt?
Darf darüber hinaus sogar ein Drogentest gemacht werden, wenn die Person nicht im Auto sitzt, aufgrund irgendwelcher Einträge?
Vielen Dank im Voraus.