In einem 2-Familienhaus gibt es einen Heizungsraum der mit einer Brandschutztür versehen ist, die auch so eingehängt ist, dass sie automatisch ins Schloss fällt. Ein Eigentümer weigert sich permanent, die Tür zu schließen indem er einen Türstopper vor die Tür stellt. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn die Tür im Brandfall offen stand ? Darf die Tür (sofern es die Gemeinschaft beschießt) auch abgeschlossen werden oder muss der Heizungskeller immer frei zugänglich sein ?
Ergänzung:
Es handelt sich wie gesagt um ein 2-Familienhaus, dass von den beiden Eigentümern bewohnt wird. Es haben daher max. 2 Parteien Zugang zum Heizungsraum. Das Problem ist, dass im Heizungsraum auch die privaten Waschmaschinen stehen zu denen der Zugang nach Möglichkeit ja jederzeit möglich sein sollte. Wenn sich nun aber einer der Eigentümer permanent weigert, die Brandschutztür zu verschließen, könnte die Eigentümergemeinschaft dann den Zugang zu diesem Raum zeitlich beschränken, z.B. durch in der Hausordnung geregelte Waschzeiten. In den übrigen Zeiten könnte der Raum dann abgeschlossen werden ?!