Für Handlungen im Affekt ist vor Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit vorgesehen, da Affekthandlungen kaum zu kontrollieren sind. Ich frage mich daher, ob bei Menschen, die durch eine Erkrankung, bei der die Impulskontrolle gestört ist (Borderline, ADHS) und im Affekt eine Körperverletzung begehen auch eine verminderte Schuldfähigkeit vorgesehen ist?
Immerhin ist bei ADHSlern oder Borderlinern durch eine Störung im Gehirn die Impulskontrolle gestört und diese Menschen können sich in hitzigen Sizuationen weniger gut kontrollieren, als Menschen ohne eine Impulskontrollstörung.