Hallo,
die Aussage des Gutachters – „er sehe es positiv, könne aber nicht schwören, da er erst das Gutachten verfassen müsse“ – ist ganz typisch und bedeutet:
Er darf dir vorab keine feste Zusage machen, weil er sich beim Schreiben des Gutachtens nochmals strikt an den offiziellen Beurteilungskriterien für Fahreignung orientieren muss. Dabei prüft er ganz genau, ob sich aus deinen Antworten klar und nachvollziehbar ergibt, dass du dein Verhalten nachhaltig und aus innerer Überzeugung geändert hast.
Auch wenn er dir bestätigt hat, dass er gemerkt hat, dass du dich mit deinem Fehlverhalten auseinandergesetzt hast, heißt das leider noch nicht automatisch, dass das auch ausreichend war – z. B. in Bezug auf Vermeidungsstrategien, Ursachenverständnis und persönliche Verantwortung.
Die positive Einschätzung am Ende des Gesprächs ist definitiv ein gutes Zeichen, aber das Ergebnis steht noch nicht endgültig fest. Es kommt nun darauf an, ob sich in der Gesamtschau eine stabile und glaubhafte Verhaltensänderung erkennen lässt – und ob der Gutachter das auch schriftlich so begründen kann.
Fazit: Klingt ein bisschen ernüchternd, ist aber normal. Du hast offenbar einen guten Eindruck hinterlassen – jetzt heißt es abwarten, ob die Tiefe deiner Reflexion und die dargestellten Veränderungen für eine positive Prognose ausreichen. Viel Glück!