Als StartUp braucht ihr grundsätzlich neue Kunden. Das ist vollkommen logisch. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stecken einmal die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und einmal das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG, insbesondere § 7).
Die DSGVO regelt die Verarbeitung Personen bezogener Daten. Dabei gelten u.a. die Grundsätze der Ttansparenz, Zweckbindung und Datenminimierung.
Beim UWG geht es darum, wie man neue Kunden in der Kaltakquise ansprechen kann. Per Post ist alles erlaubt. Im Geschäftskundenbereich gilt die mutmaßliche Einwilligung für den Telefonkontakt. Das ist ein etwas unscharfer Bereich. Für alle anderen Kommunikationskanäle ist die Einwilligung zur werblichen Ansprache notwendig. Als werbetreibendes Unternehmen unterliegt euch die Nachweispflicht.
Also muss man sich Strategien überlegen, warum die Leute die Kontaktdaten auf der Website hinterlassen und die Einwilligung zum Empfang von Werbung geben sollen. Das gelingt z.B. über relevanten Content wie Checklisten oder Whitepaper.
Mehr Infos dazu wie das funktioniert, findest du im kostenlosen Webcast "Die Schnauze voll von Kaltakquise" ...
Mehr zu den Möglichkeiten der Kaltakquise und den Rahmenbedingungen habe ich in diesem Blogbeitrag versucht zusammenzufassen ...