1.) Stell dir vor jemand, den du sehr magst ist traurig, behandle dich selbst so, wie du diesen Menschen behandeln würdest.

2.) Eine Liste erstellen mit allen Dingen, die dir Freude bereiten und soviel davon machen wie möglich. Das kann z.B. sein:

-Du magst bestimmte Tiere, geh den Nachbarschaftshund streicheln.

- Du magst Schokolade, hol dir deine Lieblingssüssigkeit. Mach dein Lieblingsgericht.

- Du kaufst gerne Klamotten oder irgendwas anderes, Bücher, irgendwas hübsches für die Wohnung? Geh und schau dich um, hol dir was.

- Sauna ist gut zum entspannen und für die Psyche, vor allem in der Winterzeit. Oder einfach ein entspannendes Bad nehmen.

- Hör dir mantras an, z.B. https://www.youtube.com/watch?v=aq-CKdT6IG4 Oder einfach Lieder, die du gerne hast.

- Ätherische Öle wirken sehr gut auf die Psyche. z.B. orange für Laune und Energie, Lavendel zur Beruhigung.

- Tröste dich selbst, sag dir vor dem Schlaf gute Nacht mein Schatz, streich dich.

- Schau dir eine Serie an (irgendwas leichtes und lustiges). https://www.youtube.com/watch?v=p_m3eywFCIw

-verbringe Zeit mit einem guten Freund.

-alles was mit Kreativität zu tun hat ist hilfreich, z.B. malen oder tanzen

-melde dich bei Tinder an, geh auf dates, hab Sex.

-mach eine kleine Reise wenn du kannst.

3.) Zwinge dich nicht über die Trauer hinwegzukommen, das alles braucht Zeit. Diese heilt alle Wunden.

4.) Zähle vor dem Schlaf alles auf, was es in deinem Leben gutes gibt und danke innerlich dafür, auch für Kleinigkeiten.

5.) Hilf Menschen, denen es noch schlechter geht.

6.) Wenn du dringend reden willst und niemand da ist, ruf die Seelsorge an.

P.S. Sorry, dass ich gleich "per du" schreibe.

Alles Gute!

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http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Buergerschaftliches_Engagement/2013-05-07-Uebungsleiterpauschale-Ehrenamtspauschale.html

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Ihre Freundin hat in der Sache unrecht. Die Vermieter dürfen jeden ablehnen aus jeglichen Gründen.

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Betrugsfall? wie geh ich da vor?

Hallo, ich hoffe einer von euch kann mir einen guten Rat geben wie ich da jetzt vernünftig vorgehe:

Angeblich habe ich eine Mitgliedschaft bei FC Bayern München und die Rechnung nie bezahlt. Komischerweise weiß ich noch nicht mal das ich eine Mitgliedschaft ausgefüllt habe. Ich weiß auch nicht seit wann etc. Der Gerichtsvollzieher aus meiner Heimatstadt "A" (150 km von mir entfernt) hat meine aktuelle Adresse nicht gefunden und so die Briefe persönlich bei meiner Mutter in den Briefkasten geworfen. Bedauerlicherweise bekam sie diese aber nie zu Gesicht, damit sie mich hätte informieren können, das ich eine Strafanzeige am Hals habe. Irgendwer hat diese Briefe aus ihrem Briefkasten entfernt. Ok - bei ihr wohnt noch der Enkel, der schon mehrmals vor Gericht wegen Betrug angeklagt war.

Fakt ist, ich habe nie was mit FC Bayern München am Hut gehabt, geschweige denn eine Mitgliedschaft gemacht. Nun liegt für mich ein Haftbefehl vor, wo ich meine Verdienstverhältnisse offenbaren soll. Und weil ich angeblich auf die erste Ladung nicht erschienen bin, liegt nun eine Strafsache gegen mich vor, von der ich nichts wusste, und auch nichts von einer Mitgliedschaft weiß. Was kann ich dagegen tun und wie gehe ich vernünftig vor? Aktuell liegt eine unbezahlte Rechnung von 700 Euro vor, die ich ganz sicher nicht bezahlen will geschweige kann. Vor allem, wieso? Ich habe nichts mit Fußball am Hut.

Zweitens: wieso bin ich immer noch unter einem Ortsnamen "B" gemeldet, obwohl ich dort schon vor 15 Jahren weggezogen und ordnungsgemäß umgemeldet wurde. Zuvor zog ich erst mal 10 km entfernt nach Ort "C" , die mich umgemeldet haben. Ein Jahr später bin ich dann 300 km aus beruflichen Gründen nach Ort "D" gezogen, wo ich auch ordnungsgemäß sofort die Ummeldung veranlasste. Letztes Jahr bin ich dann wieder 5 km außerhalb von Ort "D" in Ort "E" umgezogen und ebenfalls gleich umgemeldet. Doch immer wieder - egal bei welchen Recherchen - gelangen die Leute auf die alte Adresse Ort "B". Ich kann doch unmöglich an zwei Orten gemeldet sein!

Da liege ich seit einer Woche mit ner Grippe im Bett und dann sowas. Macht mich gerade richtig fertig und möchte diese Sache so schnell wie möglich vom Hals haben. Ich habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen und das soll so bleiben.

Danke schon mal für euren Rat.

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Wenn ein Haftbefehl besteht, würde ich mir einen Anwalt holen.

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Kein Stress, ich hatte 2 solche Gutachten und beide Ärzte waren super und haben mir Tipps gegeben, die sind (aus meiner Erfahrung) nicht voreingenommen und stehen nicht im Dienst von der KK.

Sind Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden, können Sie ein erneutes verlangen.

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Aber vergessen Sie nicht, dass Sie das Recht haben die Information, dass Sie überhaupt Leistungen erhalten für sich zu behalten! Sagen Sie z.B, dass Sie Rücklagen haben und fertig.

Dann gehen Sie zum Jobcenter und stellen einen Antrag auf Umzug&Kaution. Und legen eine Erklärung herbei, dass eine Offenlegung dieser Info den Mietvertrag schwer verhindern/unmöglich machen wird. Dann erlauben Sie Ihnen den Umzug und die Kaution und die Miete bekommen Sie immer auf Ihr Konto überwiesen, Sie leiten es lediglich weiter.

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Jeder darf ablehnen, private Personen dürfen grundsätzlich diskriminieren aus welchen Gründen auch immer. Nur gegen den Staat "hat man Grundrechte".

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Ganz einfach. Ins Online-Banking reingehen, die ergolgte Überweisung kopieren. An Inkasso eine Mail schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beziehe ich mich auf Ihr Schreiben von (Datum). Ich erkläre hiermit, dass ich bereits schuldbefreiend an den Gläubiger geleistet habe, siehe Anlage im Anhang. Somit sind Ihre Forderungen unbegründet, ich weise diese samt allen Kosten zurück.

Mit freundlichen Grüßen,

X

P.S. Sind Sie ganz sicher, dass sie dorthin überwiesen haben, wo in der ersten Mahnung stand? Wenn ja-dann passt alles.

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0800 111 0111

oder

0800 111 0222

Eine ist katholisch, die andere evangelisch, ich weiß grad net welche von denen, aber nett sind die Leute bei beiden. Alles Gute!

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Ist problemlos, unbedingt beide Pässe mitführen. Der Aufenthaltstitel ist trotz Ablauf des Passes gültig.

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Ich habe momentan eine ähnliche Situation. War im KH wegen eines resistenten Keim, wurde mit Antibiotiker behandelt. Meine 10-monatige Beschwerden sind  verschwunden. Und am Ende meinte der Arzt bei Entlassung, ich hätte mich eventuell in die Krankheit "verfahren" und es wäre psychosomatisch bedingt. Ich habe ihm meine Meinung gesagt und pfeife drauf, zumal er nicht mal ein Psychologe ist. Wüsste nicht, dass bei psychosomatischen Problemen Antibiotiker helfen :-))) Hat mich geärgert, aber irgendwas machen würde ich nicht dagegen, zumal ich gar nicht abstreiten will, dass ich durchaus Probleme mit der Psyche habe, aber anderweitige.

Wichtig ist nur, wie es dir geht! Warst du 1 Jahr stationär in Behandlung gegen Borderline und es hat nichts gebracht? Wenn dem so ist, dann hol dir eine andere Meinung. Hast du den selbst Gedanken, was du haben könntest? 

Wenn Borderline noch nicht behandelt worden ist, würde ich dir empfehlen es zu versuchen. Wenn es hilft, dann ist es im Grunde egal "wie was" bezeichnet wird.

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Verwechseln Sie nicht eine Willenserklärung mit "Angebot und Annahme", diese sind hier wichtiger. Auch die Frage des Kunden nach einem Angebot ist eine WE, jedoch keine, durch welche ein Vertrag zustande kommt, da er ja bei seiner Frage nicht alle Merkmale des Vertrages, wie z.B. den Preis angibt und erkennbar ist, dass der Kunde sich lediglich Informationen einholt.

Also:

Ein Vertrag kommt hier folgendermaßen Zustande:

Das Angebot kommt von Ihrer Firma, die Annahme erfolgt durch die Unterschrift des Kunden.

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Wohnst du alleine dann? In welcher Stadt? Ich hatte das schon mal gepostet, kopiere es rein: 

"Lass dich bloß nicht verarschen, ich habe von dem Amt einen sogenannten KP schein bekommen und damit vergeblich gesucht, bis ich mich eingelesen habe. Es gibt einen Richtwert, aber dieser darf überschritten werden, was dir niemand mitteilt! P.S. Mein Antrag wurde binnen einer Stunde genehmigt. Die Warmmiete wurde zwischenzeitlich um 50€ erhöht, dazu kam auch die Garage 40€, also gesamt 790€ und das ist ok!

Hier ist ein Auszug aus meinem Antrag:

Antrag auf 
Leistungen für "Unterkunft und Heizung" sowie Umzug

Sehr geehrte X,

hiermit stelle ich einen Antrag auf Leistungen für "Unterkunft und Heizung", die Übernahme der Kautionskosten, sowie Übernahme der Umzugskosten nach Sozialgesetzbuch II.  

Grund der Antragsstellung sowie Erforderlichkeit des Umzuges: es besteht ein Härtefall, welcher sich aus zweifacher Wohnungslosigkeit innerhalb eines Jahres, sowie einer schweren gesundheitlichen Situation zusammensetzt. Ich habe über 8 Monate nach einer festen Unterkunft mit einem KP Schein erfolgslos in München gesucht und mindestens 60 Absagen bekommen. Aktuell hat mich der Vermieter aufgefordert am ___ die Wohnung zu räumen, da bei Ihm Eigenbedarf besteht (siehe beigelegtes Schreiben). Somit ist der Umzug erforderlich, um die drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden.

Anerkennung des Mietvertrages: 

Zwischen der Vermieterin und der Antragsstellerin besteht keinerlei Verwandschaft. Daher ist der Mietvertrag gemäß SGB II §22, 3.2.1. anzuerkennen.

Angemessenheit der Bruttokaltmiete: 

Gemäß SGB II §22, 2.1.1. bestimmt sich die Höhe der als anzuerkennenden Kosten der Unterkunft bei Mietverhältnissen nach der Bruttokaltmiere. Der geltende Mietobergrenzstand für die Landeshauptstadt München beträgt gemäß SGB II §22, 4 für 1 Person 590€  (Bruttokaltmiete). Der Wohnraum darf bis zu 50 qm betragen.

Bezüglich der 

(einzigen) angebotenen Wohnung beträgt der Wohnraum 47 Quadratmeter 
und ist somit angemessen. Die Bruttokaltmiete beträgt 591,48€ 
(Berechnung: 540€ Kaltmiete + 51,48€ kalte Betriebskosten, siehe 
Anlage). Desweiteren unterschreiten die kalten Betriebskosten von 
51,48€ den angemessenen Richtwert 1,40€ bis 1,70€ pro 
Quadratmeter gemäß SGB II §22, 4.1. Die vereinbarten 
Betriebskosten entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen, siehe 
beigelegte Betriebskostenabrechnung 2013.

Gemäß SGBII 

§22, 5.2. ist eine weiterePrüfung erst dann erforderlich, wenn die tatsächlichen Kosten der Unterkunft den Richtwert um mehr als 10% überschreiten. Die Differenz 1,48€ ist geringfügig und fällt unter die 10% Regelung. Somit sind die kalten Betriebskosten für die angebotene Wohnung als angemessen zu werten.

Angemessenheit der Kosten für 

Heizung und Wasser:

Die Kosten für Heizung und Wasser 
betragen für die angebotene Wohnung 100,03€ (siehe beigelegte 
Betriebskostenabrechnung 2013). Der Gesetzgeber 
hat keine eindeutige Voraussetzungen sowie Prüfungsmaßnahmen für 
die Heizungs-und Wasserkosten vorgesehen. Daher sind diese als 
angemessen zu betrachten. Im Zweifel verweiße ich auf SGB II §22, 
5.1 "Zunächst ist festzustellen, ob die Kosten der 
Unterkunft im jeweiligen Einzelfall tatsächlich unangemessen sind. 
Dies hängt von den jeweiligen Lebensumständen ab und kann nicht 
nur an den zu zahlenden Kosten festgemacht werden. 
Diese dienen 
lediglich als Anhaltspunkt, ob überhaupt eine Prüfung erfolgt oder 
nicht. Es ist deshalb zu prüfen, ob die Kosten der Unterkunft, auch 
wenn sie den Richtwert überschreiten, in dem jeweiligen Einzelfall angemessen sind."

Da ich an einer schweren chronischen Krankheit leide, (siehe Dokumente in der Akte) verweiße ich desweiteren auf SGB II§22, 5.2., worin der Gesetzgeber festlegt, dass eine chronische Erkrankung einen Grund darstellt, der eine abweichende Kostenhöhe rechtfertigt. Zitat: "die Lebenssituation soll nicht zusätzlich erschwert werden". Daher sind die Heizungs, sowie Wasserkosten als angemessen zu betrachten.

Angemessenheit der Kaution

Es wird für die angebotene Wohnung eine Kaution in der Höhe von zwei 
Monatskaltmieten erhoben. Diese beträgt 1080€ uns ist nach SGB II 
angemessen.

Umzugskosten:

gemäß SGB II §22 Absatz 3, beantrage ich die Deckung der Umzugskosten in Höhe von 100€. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Nachsendungsauftrag bei der Post, Kartons für die Verpackung meines Habgutes, sowie Auftrag bei einem Umzugsunternehmer (Transport). Ein selbstständiger Transport ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich.

Im Lichte der dargelegten Gegebenheiten bitte ich Sie meinen Antrag gemäß dem Willen des Gesetzgebers besonders zeitnah zu genehmigen.

Mit freundlichen Grüßen"

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Ich habe mal für München nachgeschaut. Die Wohnung bei 6 Personen darf max. 120 m haben und max. 1.524€ Kosten, dies ist jedoch die Bruttokaltmiete!!! 10% darf sie drüber liegen, dass sind schon mal ca. 1676€. Die Kosten für Heizung und Wasser kommen hinzu, diese sollen nicht an bestimmte Summen geknüpft sein, sondern nach den Lebensumständen festgemacht werden. Ich weiß nicht wie hoch der Verbrauch hier sein kann, aber er muss einfach gezahlt werden. Daher sind 2000€ Warmmiete normal und durchsetzbar.

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Kann es sein, dass die Mietkaution höher war? Normal sind es ja ca. 2 Kaltmieten!? Sie dürfen eigentlich gar nicht monatlich etwas für Kaution von der Regelleistung abziehen, machen sie aber trotzdem (bei mir das selbe). Aber ich schau immer mal wieder nach wann Schluss damit ist. Was steht ganz genau in dem Bescheid, welchen du damals als Antwort auf den Antrag bzg. Kaution bekommen hast?

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Wie groß ist die Wohnung? In welcher Stadt? Ist deine Mutter Eigentümerin?

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Was denn genau hat geklappt? Sie haben eine Zusage für eine Ausbildungsstelle bekommen? Gab es vorab eine Eingliederungsvereinbarung und was wurde vereinbart?

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