Naja, Sojamilch ist ja ein Auszug aus sojabohnen... Kann gut sein, dass dort Stoffe in konzentrierterer Form enthalten sind als das bei der kompletten Sprosse/Bohne der Fall ist und die hohe Dosis bei dir dann entsprechende Reaktionen hervorruft.
Ich bekomme von dem Zeug auch Durchfall und üble Kopfschmerzen...

Allergien / Unverträglichkeiten sind bei Soja übrigens keine Seltenheit... Ich würde - wenn ich mich schon veganer Mangelernährung unterwerfe auch keine Produkte, die das Prädikat "Gentechnik macht's möglich" zu mir nehmen. Soja ist nämlich genau das.

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Ganz klar Medizin

Guck mal auf das Leben nach dem Studium...
Als Mediziner(in) hast du einen gut bezahlten Job, durchaus Perspektiven in Sachen Weiterqualifikation, Entwicklungschangen, Kannst auch nach entsprechender Weiterqualifikation (Habilitation) auch eine Lehrbefähigung erwerben und hasteinen Beruf, der ein gewisses Prestige hat, aber auch viel und harte Arbeit bedeutet.

Als Lehrer(in) musst du mit deutlich weniger Geld auskommen, hast - gerade in der heutigen Gesellschaft - eher einen schlechten Stand, musst mit Menschen auskommen, die im Grunde oft keinen Bock auf das haben, was du mit ihnen tun musst, bist "das Arsch der Nation", weil du gruuundsätzlich falsch bewertest wenn du dem Amadeus-Roderich der reichen Pinkel in Anbetracht seiner miesen Leistungen nur eine 4 geben konntest und musst dazu mit teilweise mieserabler Ausstattung an staatlichen Schulen irgendwie einen sinnvollen Unterricht auf die Beine stellen.

Entscheide, worauf du Lust hast.

So long,

Matthias (der im Übrigen in gewisser Form als Lehrer arbeitet ;))

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Solche Geschichten musst du schon aus deinem Regelbedarf finanzieren. Abstrakte Argumente wie "Ich brauche, damit ich ... kann um eveeeentuell einen Job zu finden" reichen da nicht aus.

Die Sozialträger finanzieren lediglich konkret notwendige Dinge, wenn dadurch der Zugang zu einem sichergestellten Job geschaffen wird. Beispiel: Du hast ein Jobangebot, brauchst aber um den Job machen zu können einen Führerschein. Wenn das der künftige Arbeitgeber bestätigt und zusagt, dich einzustellen, sobald die Voraussetzungen dafür da sind KANN (nicht MUSS) der Sozialträger einen Führerscheinerwerb finanzieren (ggf. als Darlehen).

Das was du vorhast (einen Laptop ... warum auch gerade einen Laptop? Täte es nicht auch ein stinknormaler PC?) wird nichts, da sei dir sicher.

Sonst gehen noch Umschulungen etc. bei denen dann die Voraussetzungen geschaffen werden. Das muss dann allerdings auch sinnvoll und erfolgversprechend sein, damit es gewährt wird. Ist halt alles eine Ermessensleistung.

So long,

Matthias

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Wenn du zu einem Thema bei Google und Co. nichts findest liegt das an einer unpräzisen Fragestellung.

Die Frage, die du stellst lässt sich nämlich so nicht einfach beantworten. Die Entwicklungsumgebung hängt davon ab, in welchen Programmiersprachen du entwickeln willst.
Wenn du das weißt kannst du dann nach einer entsprechenden Entwicklersoftware nebst der entsprechenden Runtime-Umgebung suchen und wirst bei Google sicherlich mit Ergebnissen geradezu erschlagen und kannst dann von "kostenpflichtig" bis "kostenfrei" alles mögliche finden - vom Texteditor bis hin zu einer interaktiven Umgebung mit Testmodulen etc.

So long,

Matthias.

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Ich glaube, meine frisch verheirateten Nachbarn haben auch so ein Bett...

Spaß beiseite... schau einfach mal, ob es vielleicht nicht richtig aufgebaut ist und irgendwo Bauteile, die das nicht sollen aneinander scheuern. Das Quietscht dann derbe.

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Gutes Essen brennt zwei- bis dreimal... sagt der Volksmund.

Der Körper scheidet insbesondere scharfe Substanzen wie Capsaicin unverändert wieder aus. Das Zeug verursacht nun mal eine Hitzeempfindung bzw. reizt die Hitzerezeptoren.

Solange dein "Poppes" noch auf Wärme reagiert wird scharfes Essen also durchaus "wohlige Wärme" am Gesäß auslösen ;)

Sieh's positiv... in einem gut gelüfteten Büro-Toilettentrakt wird es ja im Winter schon mal recht kühl... da wird dir - dank deines Chillis vom Vorabend - öfter mal Frieren auf dem Thron erspart ;) Ein Grund mehr, chön chaaarf zu essen ;)

So long,

Matthias

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Jeder Beruf hat seine Daseinsberechtigung. Und sei es nur, dass durch die in diesem Beruf tätigen Menschen ihren Lebensunterhalt damit verdienen - ergo nicht dem Sozialstaat zur Last fallen und diesen sogar durch ihre Steuern und Abgaben maßgeblich mittragen.

Das gilt in gleichem Maße für die mitunter mit Missachtung oder Abschätzig betrachteten Tätigkeitsfelder wie für die überall hoch angesehenen.

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Hallo Julia,

ich würde mir das an deiner Stelle erstmal gut überlegen und dabei vor allem in deine Gedanken mit einbeziehen, wie lange du letzt schon diesen Ausbildungsgang belegst. Je länger - bzw. je näher du an der Abschlussprüfung bist - desto weniger würde ich ein Abbrechen in Betracht ziehen.
wenn dir der Beruf/die Ausbildung keinen Spaß macht musst du im Anschluss ja nicht unbedingt in diesem Berufsfeld bleiben und kannst dann immer noch eine weitere Ausbildung "dranhängen", die dir dann mehr zusagt.
Vorteil für dich: Du giltst in keinem Fall mehr als ungelernte Kraft - selbst Zeitarbeitsfirmen müssen dir dann ein höheres Gehalt zahlen als einem ungelernten "Hilfsarbeiter". Darüber hinaus könnte dir die Ausbildung schon den Zugang zu einem Studium - im gleichen Fachbereich - ermöglichen. Und es sieht auch im Lebenslauf gut aus, wenn man etwas zu Ende gebracht hat.

Woran du auch denken solltest ist, dass du bevor du "die Brocken hinschmeißt" und abbrichst erst einmal nach einer Alternative Ausschau halten solltest, damit dein Berufsweg nicht ins Stocken gerät. Viele angefangene und nicht abgeschlossene Geschichten machen sich auf Dauer auch im Lebenslauf nicht gut, da du dir bei Bewerbungen dann oft die Frage gefallen lassen musst, was dich denn jetzt sicher macht, nicht wieder nach kurzer Zeit "flügge werden" zu wollen.
Will heißen: Sowas macht es am Ende nicht unbedingt leichter, deine Arbeitskraft auch gegen Gehalt einsetzen zu können und dir so eine Lebensgrundlage aufzubauen.

Zuletzt solltest du auch überlegen, wie du die Ausbildung finanzierst. Wenn du z.B. BaFöG-Leistungen oder staatliche Förderungen/Unterstützungen bekommst wird ein Abbruch (wenn nicht aus wichtigem Grund - wie gesundheitliche Probleme etc.) in der Regel dazu führen, dass man die bereits gezahlten Beträge von dir zurückfordert. Das kann dann schon erhebliche Geldforderungen bedeuten, sodass du von heute auf morgen hohe Schulden "an der Backe" hast.

Wenn du das alles überdacht hast (bitte geh da echt in dich und triff keine übereilten Entscheidungen, die dich nachher ärgern und Probleme bereiten) und dich dennoch entscheidest, das Ganze zu beenden dann kläre das mit der Schule, wie die ihre diesbezüglichen Formalien geregelt haben und schreib's so, wie die das möchten.

So long,

Matthias

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Gründe für die Verkürzung der Ausbildungszeit sind:

  • Vorkentnisse aus schulischer Vorbildung
  • Vorkentnisse aus Berufserfahrung (wenn anerkannt)

Dann: Verkürzung der AZ um 6 Monate von Anfang an (also zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses)

Oder:

  • besonders gute Ausbildungsleistungen im Verlauf der Ausbildungszeit
  • besonders gute schulische Leistungen in der Berufsschule
  • die Kombination aus beiden vorgenannten Punkten

Dann: Mit Zustimmung des Ausbilders und Billigung der Berufsschule: Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bereits 6 Monate vor Ausbildungsende (=Verkürzung um 6 Monate)
Viele Betriebe/Ausbilder (auch ich) halten es dann so, dass sie ihre Zustimmung von einer guten Note in der Zwischenprüfung abhängig machen, da dies ja schon eine gewisse Tendenz erkennen lässt.

Beides wäre theoretisch auch kombinierbar, z.B. bei einem Fachabi im gleichen Berufszweig und danach eintretenden Voraussetzungen zur Verkürzung um 6 Monate am Ende der Ausbildung (Dann = 1 Jahr verkürzt).

Ich kann dir als Prüfer in meinem Beruf allerdings sagen, dass meistens durch die Verkürzung am Ende die Prüfungsnote leidet, da in den letzten 6 Monaten der Regelausbildungsdauer halt in vielen Betrieben und an der Berufsschule gezielt auf die Abschlußprüfung vorbereitet wird - was ja dann an dir vorbeigeht (zumindest die schulische Prüfungsvorbereitung). Mithin fallen nicht wenige "Verkürzer" dann durch und treten dann nach 6 Monaten (also eigentlich zum regulären Termin) nochmals an. Wenn sie - oft gerade so - bestehen haben sie nicht mal diese Möglichkeit, da "bestanden" eben "bestanden" , ergo, keine Wiederholung vorgesehen ist und man dann mit einer schlechten Note ins Berufsleben starten muss.

Genau aus diesem Grund wollten meine Azubis bisher eigentlich auch nie verkürzen, weil sie lieber gründlich vorbereitet in die Prüfung gehen wollten anstatt mit viel Lernstress am Ende mit Pech dann eine schlechtere Note als möglich gewesen wäre mit ins Berufsleben zu nehmen.

So long,

Matthias

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Aus dem gleichen Grund, warum man Rechenschieber irgendwann durch Taschenrechner ersetzt hat und Schreibmaschinen durch Computer, Federkiele durch Kugelschreiber...

Weil sich die Technik weiterentwickelt und der Mensch eben immer versucht, die Dinge, die er tun will möglichst einfach und effizient tun zu können, dabei kreative Wege sucht und findet und dann eben auf innovative neue Ideen kommt, die dann einfach besser sind als das was man vorher benutzt hat.

Darum hat man das gemacht ;)

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Es gibt durchaus "moderne" Waffen in der Jagd.

Allerdings ist/sind die Jagd respektive die Kreisjägerschaften schon auch irgendwo ein recht traditionelles Ding. Dementsprechend werden jagdliche Waffen durchaus auch heute noch recht traditionell gestaltet - was nicht heißt, dass Zieloptiken/-fernrohre und das System der Waffe jenseits der Schaftung nicht höchten Ansprüchen moderner Waffentechnik gerecht werden würden.

Grundsätzlich wäre es rechtlich wohl möglich, ein Repetiergewehr, wie es auch Scharfschützen verwenden für die Jagd zugestanden zu bekommen, so die speziellen Anforderungen an eine Jagdwaffe (Mindestimpuls etc.) gegeben sind.
Ob man das als Jäger dann möchte (mit einer militärisch anmutenden Waffe auf die Pirsch gehen - was natürlich auch eine gewisse Optik bei eventuellen Zuschauern entfaltet) ist sicherlich ein anderes Ding.
Am Kaliber liegt es nicht zwingend, da z.B. das Kaliber .308 Winchester (auch als .308NATO bekannt) im Grunde genommen sowohl in ein HK G3 als auch in ein Jagdgewehr passt (ist schlicht die gleiche Patrone). Gleiches gilt für .223 Remington/.223 NATO.

So long,

Matthias

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Wenn auch sehr spät, ich will mal antworten:

Denk mal daran, dass gerade bei Waffen mit größeren Kalibern eine nicht unerhebliche Energie im Spiel ist, wenn man mit dem Teil dann einen Schuss abgibt. Zumal die Waffe bei sportlicher Nutzung (geh mal von 40-60 Schuss pro Trainings- bzw. Wettkampfdurchgang aus) auch ziemlich warm wird. Das muss das Material ja alles wegstecken ohne dabei Schaden zu nehmen.

Dementsprechend sind viele hochwertige Materialien verarbeitet, was sich dann im Preis niederschlägt. Man möchte es nämlich nicht wirklich erleben, dass beim Schuss der Lauf platzt oder der Verschluss reißt (wäre durchaus ungesund für den Schützen, wenn so etwas passiert).

Dann kommt - gerade bei Sportwaffen bzw. sportlich genutzten Waffen - noch mikrometergenaue Fertigung der Läufe ins Spiel, weil es beim Schießen ja auch immer im Präzision geht (Stichwort "Treffgenauigkeit"). Ich möchte als Schütze ja durchaus erstens möglichst Loch in Loch schießen und nicht "grob in Richtung Ziel".
Da ist dann halt auch in der Fertigung ziemlich teures Werkzeug mit im Spiel, was (Verschleiß) ja auch regelmäßig erneuert werden muss.

Zuletzt ist eine gute Waffe auch bis heute ziemlich viel Handarbeit eines gelerten Facharbeiters (Büchsenmacher), der für seine hochqualifizierte Tätigkeit ja auch eine angemessene Bezahlung haben möchte.

Dann kommen noch viele rechtliche Kostentreiber (amtlicher Beschuss, Bauartgenehmigung, Konzessions- und Lizenzkosten der Hersteller, Logistik- und Lageraufwand für Hochsicherheitstransporte und -lagerstätten) und auch Munitionskosten für die Erprobung der Waffe dazu.

und bautz - bist du schnell mal bei Preisen jenseits der 2000€ für eine Neuwaffe.

So long,

Matthias

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Hi Derdo,

gerade wenn es nicht gut aussieht würde ich mal zum Arzt gehen, am besten direkt zu einem Urologen. Da brauchst du auch keine Hemmungen haben. Die Leute dort sind Profis und sehen sowohl männlichen Geschlechtsorgane als auch die diversen Krankheiten, die Man(n) sich dort einfangen kann jeden Tag. Auslachen wird dich bestimmt niemand.

Vertrau mir mal. Bin auch schon mal da gewesen, als ich ein wenig Kummer hatte... Der Doc war sehr freundlich und ist es auch gewohnt, jemanden dort abzuholen wo er steht. Hemmungen sind für die auch nicht unbekannt.

Keine falsche Scheu und lass das selbst an dir rummachen mit irgendwelchen Medikamenten. Dafür gibt es ja den Akademiker, der dann das Richtige für dich auswählt und dir hilft. Mit den falschen Medikamenten könntest du's im ungünstigen Fall sogar noch schlimmer machen.

LG,

Matthias

BTW... wenn du Hemmungen hast, die Praxis aufzusuchen, geh zu einem in einem Ärztehaus... da sieht dann auch von außen keiner, wo du hinwillst ;)

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Hi Taskin,

betreiben wir mal ein bisschen Begriffsklärung.

APN meint, den Parameter, den du in deinen Handy-Einstellungen ggf. von Hand einstellen kannst?

LG, Matthias

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Hi,

also Schmerzmittel - egal ob Ibuprofen, Naproxen oder sonstige Präparate - sollte man immer initial in einer sicher wirksamen Dosis nehmen. Wichtig ist auch, dass man - wenn man merkt, dass man Schmerzen bekommt, die definitiv ein Medikament erfordern - so früh wie möglich die Tablette nimmt. So ist der Wirkstoff dann schon im Körper und kann wirken, BEVOR der Schmerz unerträglich wird.

Um das hinzubekommen muss man natürlich den Wirkstoff und seinen Körper kennen. Ich z.B. bin Migränepatient... ich spüre meistens schon recht früh, dass ich einen Anfall bekomme. Ergo nehme ich dann schon bevor die Schmerzen zu stark werden eine Tablette und kann den Anfall so schon durchbrechen bevor ich komplett handlungsunfähig werde.

Wenn dann einmalig etwas mehr genommen wird ist das für den Körper weit weniger belastet, als wenn du erstmal eine kleine Menge nimmst, die sich dann im Körper ja auch nach kurzer Zeit schon wieder aubbaut und du dann wenn die Menge nicht gereicht hat nochmal nachlegst.

Wenn man "nachlegt" passiert folgendes:

Die erste Dosis ist im Körper schon aktiv und wird durch Leber, Nieren etc. wieder abgebaut. Wenn du jetzt nachlegst erreichst du vielleicht einen wirksamen Wirkstoffspiegel im Blut, allerdings brauchst du durch den bereits begonnen Abbau der ersten Dosis mehr Wirkstoff um auf einen wirksamen Spiegel im Blut zu kommen UND dein Körper hat zeitlich länger mit dem Wirkstoff zu tun, was erstens Gewöhnungseffekte (schneller) hervorruft, sodass du mittelfristig noch mehr nehmen musst um überhaupt eine Wirkung zu spüren und evtl sogar in eine Abhängigkeit geraten kannst.

Bei der Höchstdosis für Medikamente hilft im Zweifel der Beipackzettel, aber auch die Frage an den Arzt der dir das verordnet hat.

Ibuprofen wirkt ab Dosen von mehr als 2400mg definitiv und in Abhängigkeit vom Körperbau auch schon bei kleineren Dosen blutgerinnungshemmend und ist auch nicht besonders gut für die Nieren. Den Magen beeinträchtigt es dagegen (im Gegensatz zu Acetylsalicylsäure - Aspirin) weitaus weniger.

Fazit: Wenn man definitiv ein Schmerzmittel braucht direkt eine sicher wirksame Dosis nehmen und Medikament und Körperreaktion genau kennen lernen, damit man lernt, welche Dosis funktioniert. Wenn man Schmerzmittel regelmäßig braucht oder an mehr als 10 Tagen im Monat einnehmen muss sollte man in jedem Fall mit seinem Arzt (oder ggf. auch einen auf die den Schmerz auslösende Erkrankung spezialisierten Facharzt) sprechen und sich nicht auf Selbstmedikation mit frei verkäuflichen Präparaten verlassen.
Alle Schmerzmittel können tatsächlich (bei längerer Anwendung) selbst Schmerzen auslösen (sog. medikamenteninduzieren Schmerz, der dadurch entsteht, dass der Körper auf die Betäubung/Unterdrückung eines wichtigen Warnsignals reagiert und gegensteuert).

Ich hoffe, das beantwortet dir deine Frage.

LG,

Matthias

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Ja,das bin ich.

Vorab: Ich trinke weder Alkohol noch nehme ich andere berauschende Mittel zu mir... Dennoch mal ganz objektiv:

Das Cannabis (bzw. THC als Wirkstoff) weniger schädlich für den Körper ist als Alkohol ist nicht nur eine Meinung sondern wissenschaftlich bewiesen.

ABER: Keine Rauschdroge (und Alkohol ist auch nichts anderes) ist generell für den Körper unbedenklich bzw. gut. Medizinisch genutzt wird daraus allerdings ein anderer Schuh.

Hat schon mal jemand von Alkohol (also Ethanol, das Zeug in entsprechenden Getränken) als Medikament gesprochen? Wohl kaum. Das Zeug ist bestenfalls als Desinfektionsmittel zu gebrauchen. Ist wie Rohrfrei... Reinigt, aber macht auch gleichzeitig komplett hohl...

Cannabis hingegen ist ein brauchbares Schmerzmittel in der Onkologie, wirkt auch durchaus als Stimmungsaufheller und Appetitanreger bei anderen Erkrankungen...

Das Zeug hat in der Medizin durchaus Potential, vorausgesetzt, es wird verantwortungsvoll genutzt und ein Arzt ist mit im Boot und steuert die Behandlung, achtet auf Nebenwirkungen und steuert auch die Dosierung.

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Naja, die Fotos direkt wirst du wohl nicht erhalten, wenn dann ggf. nur zur Einsicht.

Was du aber tun kannst ist einen "Antrag auf Auskunft und ggf. Löschung zu deiner Person" stellen.
Die Polizei darf nämlich Daten nur so lange speichern, wie sie für gesetzlich geregelte Zwecke benötigt werden. Allerdings gibt es nur sehr langwierige Prüffristen, nach denen dann evtl automatisiert gelöscht wird.
Ob sich daran gehalten wird kannst du jetzt glauben, du kannst es allerdings auch getrost lassen. Solange niemand nachfragt passiert denen sowieso nichts und selbst wenn nachgefragt wird interessiert's auch meistens keinen.
Da ist die Polizei intern schon ein mehr oder weniger rechtsfreier Raum, wie ich mal ketzerisch behaupten möchte. Wo kein Kläger da kein Richter und wo ein Kläger, da ein meistens sehr pro-Polizei orientierter Staatsanwalt.
Fakt ist: Alles was die über dich in ihren Datenbanken haben wird im Zweifel auch (und im Zweifel immer gegen dich) benutzt. Die Frage, ob es nun berechtigt oder unberechtigt darin gespeichert ist stellt sich dem Verwender (sprich Polizisten) dann im Konkreten Fall gar nicht. Er greift einfach nur zu und nimmt was er bekommt.

Durch einen solchen Antrag auf Auskunft und Löschung zwingst du die Behörde quasi, eine Prüfung unmittelbar vorzunehmen und dann ggf. halt Daten zu löschen oder aber den Grund (mit gesetzlicher Grundlage) zu nennen, warum die Daten weiterhin gespeichert werden (den man dann ggf. auch gerichtlich prüfen lassen kann).
Geh davon aus, dass die sich mit der Bearbeitung und Beantwortung allerdings Zeit lassen, spätestens nach 3 Monaten kannst du allerdings Untätigkeitsklage erheben. Meist reicht es dann allerdings schon, das anzudrohen, damit die "schnell werden". Eine solche Klage kostet am Ende Geld, dass deren Bugets zur Last fällt.

Kosten darf die Bearbeitung eines solchen Antrages übrigens nichts, allerdings kann es sein, dass die Behörde dir die Erstattung von Auslagen (sprich Portokosten etc.) auferlegt.

Im Grunde schreibst du an die in deinem Wohnort/Landkreis zuständige Polizei(direktion), mit der Bitte um Auskunft über die zu deiner Person "suchfähig" gespeicherten Daten und ggf. deren Löschung.
Wichtig zu wissen ist, dass das Datenschutzrecht (bzw. die DSGVO) hier (leider) keine Anwendung findet. (Wäre ja auch mal etwas ganz Neues, wenn der Staat sich durch seine eigenen Gesetze davon abhalten ließe, seine Bürger zu bespitzeln, ergo schafft man überall dort, wo es den Staat und seine Institutionen selbst betrifft passende Ausnahmen.)
Grundlage ist daher das in deinem Bundesland geltende Polizeigesetz ggf. i.V.m dem grundgesetzlich verbrieften Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Ich verlinke dir mal eine Seite von einem Rechtsanwalt, der dort dieses Thema sehr gut und verständlich behandelt. Hier findest du auch ein Musterschreiben, was du verwenden kannst, wenn du dich selbst nicht traust, ein entsprechendes Schreiben selbst zu formulieren.

https://www.jasperprigge.de/antrag-auf-datenloeschung-bei-der-polizei/

LG,

Matthias

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Dröseln wir das Ganze mal auf.

Ein neuer Gesellschafter in einem Unternehmen bedeutet erstmal für die vertraglichen Konstallationen zwischen Unternehmen und Mitarbeiter überhaupt nichts. Der Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit der juristischen Person "Unternehmen/Gesellschaft" und diese wird in ihrer Substanz nicht durch einen Gesellschaftereintritt /-wechsel oder /-austritt in ihrer Wesenheit verändert, es sei denn, der letzte Gesellschafter tritt aus.

Somit wird bei einem Eigentumsübergang der Gesellschaft ersteinmal das komplette Unternehmen (die Firma ist übrigens der Name eines Unternehmens) mit allen vertraglichen Rechten und Pflichten Eigentum eines anderen. Und der muss dann sämtliche Verträge fortführen oder fristgerecht abwickeln, sofern er das wünscht.

Abwickeln könnte er in Form von Kündigungen, Änderungskündigungen (Kündigung mit dem Angebot einer Fortführung unter anderen Vertragsbedingungen) oder einvernehmlich geschlossenen Aufhebungsverträgen (deren Inhalt dann auch Abfindungen etc. sein könnten). Alle Kündigungen sind natürlich nicht fristlos möglich, ergo ist die reguläre oder vertragliche K.-Frist zu beachten.

Das zweite Unternehmen (B) (berichtige mich, wenn ich was falsch verstanden habe) wird also nun (Mehrheits-)Gesellschafter des ersten Unternehmens (A). B möchte das Personal von A übernehmen.

Das geht natürlich nicht so einfach mal eben. Auch hierzu müsste A (als Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführung) die Verträge von den Mitarbeitern erst einmal lösen, also fristgerecht kündigen oder einvernehmlich auflösen (Aufhebungsvertrag).

A versucht nun genau das um die Kündigungsfrist zu umgehen (Aufhebungsverträge können ja - da einvernehmlich - im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit alles regeln), damit B unmittelbar einen Anschlussvertrag mit dem Mitarbeiter schließen kann.

Vom Grundsatz her an sich gar nichts schlimmes oder verwerfliches, sofern die Konditionen des neuen Vertrages stimmen.

Aufhebungsverträge MUSS allerdings niemand unterschreiben, da diese wie bereits erwähnt einvernehmliche Abwicklungsvereinbarungen über ein Vertragsverhältnis sind und dementsprechend von allen seiten eine freiwillige Grundlage haben.

Unterschreibst du also nicht wird A nichts anderes übrig bleiben als dir fristgerecht betriebsbedingt zu kündigen.
Ob B dann zum Ende der Kündigungsfrist des Vertrages mit A oder zum Endtermin aus dem Aufhebungsvertrag einen neuen Arbeitsvertrag mit dir schließt ist eine komplett davon unabhängige Sache.

Ich würde an deiner Stelle wie folgt vorgehen:

Lies dir das Vertragsangebot von B genau durch, bestehe - sofern du den Vertrag schließen willst - auf identische oder bessere Konditionen, insbesondere den Verzicht auf eine neue Probezeit, Anrechnung von Betriebszugehörigkeiten von A auf das neue Vertragsverhältnis mit B, übernahme sämtlicher Zusatzvereinbarungen mit A durch B (Betriebliche AV, Dienstwagen, den ganzen Krempel der auch vorher Vertragsbestandteil war) und zuletzt auf einen nahtlosen Übergang, damit du nicht zwischendurch durch den Aufhebungsvertrag arbeitslos wirst (das würde eine Sperrzeit beim ALG-Anspruch bewirken). wenn das alles passt, der Aufhebungsvertrag z.B. das Enddatum auf den 31.10. legt und der neue Vertrag mit B am 01.11. startet kann man ruhig sowas unterschreiben.

Wenn nicht dann würde ich versuchen, sowas genau so auszuhandeln. Spielen die Parteien nicht mit würde ich auf keinen Fall irgendetwas unterschreiben und denen ggf. eine Kündigung überlassen.

Ich hoffe, das hat dir ein bisschen geholfen.

LG,

Matthias

PS: Egal was du tust... verlange am besten sofort ein Zwischenzeugnis. das steht dir zu und hilft dir, falls es später zu Auseinandersetzungen kommt.

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Hi,

Also die Sehstärke verbessern wenn du Kurz- oder Weitsichtig bist bzw. eine Hornhautverkrümmung hast ist eher schwierig. Training und äußere Einflüsse verändern ja nicht die Größe des Augapfels doer die Form der Hornhaut

Was geht ist durch gezieltes Training die Muskeln die dein Auge "steuern" trainieren und so z.b. Schielen etc. zu behandeln.

Darüber hinaus kann man die Augen (bzw. eigentlich das Sehzentrum im Gehirn) z.B. durch entsprechende Sportarten trainieren und sensibilisieren. Dadurch änderst du zwar nicht das was die Augen sehen, aber die Art und Weise wie das Gehirn das was die Augen sehen interpretiert und verarbeitet.

Ich z.b. bin von Kindesbeinen an stark weitsichtig und Brillen/Kontaktlinsenträger. Seit einigen Jahren betreibe ich sehr aktiv Schießsport, der ja durchaus das Sehen und die Hand/Körper/Augen-Koordination herausfordert. Seit ich diesem Sport nachgehe hat sich zwar meine Sehstärke sogar verschlechtert, aber meine optische Wahrnehmung - neben anderen Dingen wie meiner Konzentrationsfähigkeit - um längen verbessert.

Natürlich trägt eine entsprechende Ernährung dazu bei, dass die Augen gesund bleiben. Vitamin-A-reiche Ernährung hilft definitiv.

Will heißen: Augen trainieren geht in gewissen Maße und eine entsprechende Ernährung trägt dazu bei, dass die Augen gesund(im Rahmen des Vorhandenen) bleiben, aber ein sportliches/ernährungstechnisches Heilmittel für Sehschwäche ist leider ein Mythos der Karnikel-Liebhaber ;)

LG,

Matthias

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