Genau so wie du es beschrieben hast ist es korrekt :)

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Hallo, du gehst ins Wahllokal, dort sitzen dann Wahlhelfer.

Denen zeigst du deine Wahlbescheinigung und deinen Personalausweis ( unbedingt mitnehmen).

Danach bekommst du den Stimmzettel, dort sind die Parteien drauf.

Bei der Europwahl setzt du bei der Partei ein Kreuz, die du wählen möchtest.

Das wars :)

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Hallo, ich hatte vor einem Jahr die J1

Bei mir wurde folgendes gecheckt : Hören, Sehen und Wirbelsäure

Dann hat mir die Ärztin gesagt, dass ich mich komplett ausziehen soll, ich wollte das allerdings nicht und das war auch OK.

Also : Wenn du etwas nicht willst, musst du NEIN sagen.

Ich wünsche dir alles Gute, und hoffe, dass ich dir helfen konnte.

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Edit : Ich besitze eine Aufenhaltsgenehmigung und lebe hier seit meinem 1 lebensjahr

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Hallo,

Schauen wir uns an, was sexuelle Belästigung ist :

§ 184i Sexuelle Belästigung

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Einbesonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Wenn er dich gegen deinen Willen, mit einem eindeutig erkennbaren sexuellem Motiv (!) berührt hat und dich dadurch belästigt gefühlt hast, dann handelt es sich tatsächlich um sexuelle Belästigung. Ein sexuelles Motiv kann ich hier nicht erkennen, auch wenn du dich sicher unwohl gefühlt hast

Wenn es keine Zeugen gibt, wird es schwer mit einer Anzeige, da gilt ' jeder ist unschuldig, solange seine Schuld bewiesen ist'

Ich hoffe, ich konnte dir helfen und wünsche dir ein schönes Wochenende

LG

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§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

https://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html

Nein, da keine sexuelle Handlung vorgenommen wird.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte und wünsche dir ein schönes Wochenende.

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Verschiebe nicht auf morgen, was du heute kannst besorgen.

Auch wenn es dir schwer fällt, würde ich heute anfangen und bis 22:00 Uhr lernen.

Auch wenn es dir schwer fällt, wirst du dich umso mehr freuen, wenn du dann eine gute Klausur schreiben wirst.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Klausur und ein schönes Wochenende :)

LG

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Ehmm ...

Taschengeld, Eltern?

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Das kann natürlich alles sein.

Warum kaufst du dir nicht einfach einen Schwangerschaftstest?

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Hallo, das variiert natürlich aber ich rechne mit ca. 1.500 - 2.000 Euro.

Mit freundlichen Grüßen

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Hab mich verschrieben, wir machen Jedes Jahr ne Woche Urlaub :D

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