Hallo, 

ergänzend zu den anderen Beiträgen würde ich gern noch hinzufügen, dass eine Gebäudeversicherung sehr wichtig ist. Das zeigt sich meines Erachtens nach vor allem darin, dass viele Menschen den Schutz gar nicht mehr von Ihren Versicherern bekommen, da die Wahrscheinlichkeit zu hoch ist, dass ein Versicherungsfall tatsächlich eintritt. Es gibt jedoch ganz gute Seiten im Internet (z.B www.gebaeudeversicherung.org), bei denen man ganz schnell herausfinden kann, ob man selbst überhaupt eine Versicherung bekommen würde (und sie dann auch zahlen kann). 

Dieser Tipp gilt selbstredend nur dann, wenn du Hausbesitzer bist. Eigentumswohnungen in einer WEG haben diesen Schutz ohnehin. 

LG 

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Die Frage ist schon sehr richtig von Barmenia beantwortet worden. Ich hätte jedoch noch etwas hinzuzufügen und eine weitere Frage im Anschluss. Vielleicht kann mir Barmenia hier noch mal helfen?!

Mein Zusatz: 

Ich habe vor meinem Urlaub eine Broschüre empfohlen bekommen, in der genau drin steht, was man bei einem Artzbesuch, Krankenhausaufenthalt oder ähnlichem im Ausland (EU und nicht-EU) beachten muss. Da steht z.B. dass man in der EU und dem EWR nur Kosten für einen Artzbesuch erstattet bekommt, die dort auch bezahlt werden. Es kommt also auch aufs Land an, wo man ist. Man kann also nicht automatisch davon ausgehen, dass alles, was in Deutschland die Krankenkasse übernimmt, dort auch übernommen wird. Hier kann man das nachlesen. https://www.krankenversicherung.net/abenteuersicher

Jetzt meine Frage: 

Ich werde für circa 4 Monate ins Ausland fahren (nicht EU). Ich habe eine Auslandsreisekrankenversicherung, die für max. 3 Monate gilt. Ich habe die Option für jeden zusätzlichen Tag extra etwas zu zahlen. Ich kann natürlich auch gleich eine ganz neue Versicherung nur für die 4 Monate abschließen. Ich frage mich jetzt, was besser ist (von den Leistungen) und was günstiger ist. Hat jemand positive oder negative Erfahrungen mit dem einen oder anderen gemacht? 

Danke 

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Wenn Du eine neue Krankenkasse suchst, schau erst nach günstigen Kassen in deinem Bundesland. Das lässt sich recht einfach vergleichen, beispielsweise hier: https://www.krankenkassenvergleich.de/

dann schau halt unter den günstigsten, welche Leistungen bietet, die dir wichtig sind. Zahnreinigung ist nur eins, gibt auch noch Vorsorge, alternativmedizin, wenn man sowas mag und und und. Erst dann solltest Du wechseln. Nichts überstürzen, weil wieder wechseln kannst du erst nach anderthalb Jahren.

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Die erste Renteninformation bekommst du normalerweise wenn du fünf Jahre lange gearbeitet und Beiträge eingezahlt hat. Da steht dann, womit du ungefähr rechnen kannst, wenn du wie gehabt weiter arbeitest. Zukünftige Lohnerhöhungen oder Arbeitslosigkeit/Krankheit wird da nicht berücksichtigt. Ist also eine sehr vage Prognose.

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Verwende erst einmal die Warzenlösung wie angesagt, dann rufe deinen Arzt morgen an und frage noch mal wegen der Salbe. Ggf. kannst Du auch bei der Apotheke vorbeischauen, wo du das Rezept eingelöst hast.

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Ggf. einfach mal im Vorfeld bei der Haftpflicht anrufen. Die übernehmen manchmal auch Reparaturrechnungen, allerdings nur nach Absprache.

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Wenn große Fahrlässigkeit vorliegt, dann ist es auch noch entscheidend, ob dein Vertrag vielleicht grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Zudem wird längst nicht jeder Sturz durch ein Unfallversicherung abgedeckt. Denn als Unfall gilt nur wenn "ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Schädigung der Gesundheit" (https://www.comfortplan.de/unfallversicherung#wann) hervorruft. 

Beim Ausrutschen auf Eis ist das laut mehrerer Gerichtsurteile wohl gegeben. Aber wenn man sich vertritt? Das sollte ganz dringend dein Versicherungsmakler prüfen.



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Untergewichtig bist du noch nicht, aber natürlich sollte man immer aufpassen nicht zu schnell abzunehmen. Nicht nur weil das ggf. auch in eine Essstörung führung kann, sondern weil das auch eine belastung für den Körper darstellt. Bei deinem Gewichtsverlust ist das aber ok, wobei du jetzt mit dem BMI schon im unteren Bereich des Normalbereichs bist. Also lieber Gewicht halten. ;)

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Wenn der Facharzt keine Termine hat, dann hat er keine Termin. Die Farge nach dem Wegeunfall deutet darauf hin, dass er auch als Durchgangsarzt arbeitet, solche Fälle müssen sie dann annehmen. 

Wenn du dringend Beschwerden hast, dann musst du notfalls halt in die Notaufnahme. Oder mal bei der Terminservicestelle der Krankenkasse anrufen, ob die dir einen Termin vermitteln können. Dann kannst du dir den Arzt allerdings auch nicht aussuchen.

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Dann solltest du das mit deinem Arzt besprechen, wegen der Akne ggf. zum Hautarzt.

Die Stimmungsschwankungen sind eher ein Anzeichen für eine Unterfunktion - bist du vielleicht schlecht eingestellt? Lass ggf. vom Arzt deinen TSH-Wert nochmal überprüfen, vielleicht muss nur die Dosierung geändert werden. Natürlich können die Stimmungsschwankungen auch einfach mit den Tagen zusammenhängen, dann wäre noch der Gang zum Frauenarzt angebracht.

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Ärzte sind häufig privat krankenversichert und ganz wichtig brauchen eine Berufshaftpflicht (http://www.firmenversicherung.net/berufshaftpflichtversicherung) wenn sie niedergelassen sind. Sonst kommt auf sie bei einem Fehler ja Riesenkosten zu. Das kann niemand tragen.

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Vor allem kläre das bevor der Fall eintritt, weil das rückwirkend sonst teurer wird. Du bist schließlich verpflichtet dich zu versichern.

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Aktuell ist es noch gesetzliche und private, die unterschiedliche Leistungen und Voraussetzungen (da ist eine Gegenüberstellung: http://www.krankenversicherung.net/gesetzliche-private-krankenversicherung) haben. Könnte aber sein, dass irgendwann eine Bürgerversicherung kommt, obwohl da die CDU/CSU und FDP eher dagegen, Linke, Grüne und SPD klar dafür sind. Wird bestimmt auch wieder Wahlkampfthema werden.

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Wurde die Vereinbarung schriftlich fixiert und ist der Kündigungsgrund Mietschulden? Wenn nix schriftliches existiert, ist es u.u. schwierig nachzuweisen, dass eine Vereinbarung bestand. Wurde aus einem anderen Grund gekündigt, dann sind die Mietschulden zweitrangig.

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Ich bezweifle auch, dass du in Haftung bist, wenn du in dem Moment nicht zurechenbar warst (aus Tiefschlag geweckt/erschreckt). Da brauchst du dann aber wahrscheinlich wirklich einen Anwalt, um das zu argumentieren. 

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Wohnung räumen, Schadensersatz bzw Hotel?

Meine Wohnung hatte einen Wasserschaden, welcher ab Montag repariert werden soll. Deswegen wird der komplette Vinyllaminat aus dem Boden genommen und es wird mit Trockengeräten gearbeitet, das dauert ca. 3 Wochen. Danach wird die Wohnung von der Firma wieder mit einem Boden ausgestattet.

Nun kommt ja alles ins Schlafzimmer aus dem Wohnraum, weshalb ich dort nicht achlafen kann. Muss der Mieter mir eine Unterkunft bzw. Hotel stellen? Oder kann ich auch zur Freundin und dort wohnen, und das Geld als quasi Schadensersatz bekommen? Oder wenn ich doch dort wohnen würde, das mir das Geld dann zusteht. Bin nicht schlau geworden im Internet und hoffe das ihr mr helfen könnt! Der Vermieter meint meine Haftpflichtversicherung kommt dafür auf. Oder kann ich auf Rechnung ins Hotel? Am liebsten wäre es mir natürlich zur Freundin und dann das Geld bekommen. Das ganze Prozedere wird ca. T bis 6 Wochen dauern. Habe die Miete für den Monat Mai noch normal überwiesen, wusste ja nicht wie es weitergeht.

Ich bitte um Hilfe und auch gerne mit Fachbegriffen oder Paragraphen :)

**Update**

So heißt es in den Hausratversicherungsbedingungen, dass die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (Telefon, Verpflegung) übernommen werden, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zuzumuten ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die im Versicherungsschein vereinbarte Dauer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, begrenzt sich die Entschädigung pro Tag auf ein Promille der Versicherungssumme.

Habe diesen Absatz im Interner gefunden.

Nun war heute mein Berater von der Hausratversicherung da, und hat sich das ganze angeschaut. Er meint eine Mietminderung ist möglich bzw in diesem Fall keine Miete zu zahlen da die Wohnung nicht mehr bewohnbar wäre.

Mit den Abschnitt den ich reinkopiert habe, das die Hausratsversicherung diesen promillesatz an mich zahlt pro Tag, kann ich den darauf ansprechen? Oder kriege ich nur eine Mietminderung bzw. Keine Zahlung der Miete durch? 

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Abgesehen davon dass der Vermieter bzw. die Wohngebäudeversicherung hier in der Pflicht sind, kommen die auch nur für Kosten auf, die dir tatsächlich entstanden sind. Du kannst also kein Geld fürs Hotel verlangen, das du nicht tatsächlich auch ausgegeben hast.

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Da deine Frau vorher bei dir kostenlos mitversichert war, bekommst du nichts zurück. Denn eine Mitversicherung von Familie ist bei den Krankenkassen immer kostenlos.

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