Hm, dein herausgehörter Text passt zwar nicht ganz, aber könnte es "I feel Lonely" von Sasha sein?

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Der direkte Vorfahre des Wolfes ist der Urhund Tomarctus. Dieser entwickelte sich aus dem eher wieselartigen Cynodictis. Für mehr Infos einfach googlen.

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Ich liebe diese Spiele auch, bin aber seit längerem nicht mehr fündig geworden. Die neueren Spiele sind teilweise sehr schwer. Das letzte, was ich in der Richtung gespielt hab, war "Die Siedler".

Allerdings habe ich TES V - Skyrim vor einiger Zeit für mich entdeckt. Ist zwar ein anderes Genre, aber vielleicht wäre es auch was für deine Frau.

Ansonsten spiele ich nur Handy-Apps, "Hayday" finde ich super süß (ist ähnlich wie Farmville) und "Dragon Mania Legends".

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Teste mal Future Islands an. Meine Freundin hat mir die Band empfohlen. Hab sie auf Youtube gesehen und war erstmal abgetörnt. Optisch sind sie ein wenig gewöhnungsbedürftig. Hab sie dann aber live gesehen und war total geflasht. Höre seitdem nichts anderes mehr :)

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Mit Vollendung des 18. Lebensjahres haben Kinder weiterhin einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern, wenn sie noch bedürftig (noch nicht wirtschaftlich selbständig) sind.

Der Bedarf für ein Kind mit eigenem Haushalt beträgt in der Regel 670 €. Hierin sind bis 280 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Bedarf kann sich erhöhen, wenn z.B. die (angemessene) Miete diese 280 € übersteigt. In dem Bedarfsbetrag sind Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten, so dass sich hieraus ebenfalls eine Erhöhung ergeben könnte.

Von dem Bedarf ist jegliches Einkommen abzuziehen. Dies ist Kindergeld in voller Höhe, Einkommen aus einem Ausbildungsverhältnis (Netto), etc. Das Ausbildungsgehalt (Netto) ist vor der Anrechnung um den Ausbildungsbedingten Mehrbedarf von 90 € zu kürzen.

Wenn dann noch ein (Rest-) Bedarf übrig ist, müssen die Eltern diesen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit decken.

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Hey, dieses Handy hab ich mir auch vor kurzem zugelegt. Bin sehr zufrieden damit. Hatte vorher ein Samsung S4. Da ich es geschrottet hab, wollte ich ein günstigeres. Ich hab mein Lumia im Saturn für 99 € gekriegt. Kostete 119 €, aber der Berater hat mir 20 € erlassen. Es gibt nichts, was ich am Lumia gegenüber dem S4 vermisse. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist super. Kann es daher empfehlen.

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Hey, du hast die klassischen Frauen-Problemzonen: Bauch, Beine, Po. Aber du hast eine schöne Silhouette. Das würde ich betonen. Steck dich auf keinen Fall in irgendwelche Säcke, die irgendwas kaschieren sollen. Das tun sie nämlich meist nicht.

Ich könnte mir bei dir ein knielanges Kleid vorstellen, welches die Taille betont. Nichts weites, eher eng anliegend. Schulterfrei kannst du auch gut tragen, wie man auf dem Bild sieht. Vermeide am besten alles mit Rüschen und Schleifchen. Klassisch, schlicht und elegant ist vorteilhaft. Dabei muss es aber nicht unbedingt schwarz sein. Eine kräftige Farbe wird bei dir auch super sein. Aber möglichst nichts Gemustertes. Ein paar nette Accessoires und das wars :)

Ach ja, Finger weg von schwarzen Strumpfhosen!

Viel Spaß

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Prägesiegel?

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Deine Ehefrau hat dir gegenüber ebenfalls einen Selbstbehalt. Daher ist es eher unwahrscheinlich, dass sie dir gegenüber unterhaltspflichtig ist.

Ich würde allerdings unbedingt die Unterhaltshöhe prüfen lassen, da sich der Selbstbehalt ab dem 01.01.2015 auf 1.080 € erhöht hat. Falls es einen Unterhaltstitel gibt, müsstest du einen Herabsetzungsantrag beim Familiengericht stellen, falls die Mutter deiner Kinder weiterhin auf Unterhalt besteht. In diesem Falle empfehle ich, zu einem Fachanwalt für Familienrecht zu gehen. Beim Familiengericht besteht Anwaltszwang. Lass dich als erstes von ihm über die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe beraten. Viel Erfolg

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Kindesunterhalt während des Studiums

Hallo. Ich bin knapp über 30, habe eine Tochter, die bei ihrer Mutter lebt, wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich zahle selbstverständlich Unterhalt, der Düsseldorfer Tabelle entsprechend. Nun spiele ich mit dem Gedanken, ein Studium zu beginnen, und zwar aus dem einfachen Grund: Ich arbeite in der Pflege, verdiene damit knapp mehr als 'nen Appel und ein Ei (und das, obwohl ich seit 12 Jahren dort arbeite) und die "Karrierechancen" sind in dem Metier nun mal auch rar gesäht. Also alles Stillstand. Die Frage, die sich mir stellt, ist nun folgende: Muss während des Studiums (zumindest Regelstudienzeit), wo ich also nicht wirklich etwas verdiene, der Kindsunterhalt weitergezahlt werden oder kommt in der Zeit ein Amt dafür auf? Denn wenn ersteres der Fall sein sollte, könnte ich mir das Studium auf keinen Fall leisten. Klar kann und sollte man nebenbei arbeiten, aber als Student darf man ja nur eine bestimmte Anzahl an Stunden/Monat nebenbei arbeiten und ich glaube nicht, dass das für den Unterhalt reichen würde. Ich möchte noch einmal klarstellen (weil ich immer wieder erlebe, wie sich Menschen im Internet über ähnliche Fälle erbosen): Es geht mir nicht darum, mich vor dem Unterhalt zu drücken. Den habe ich bisher immer sauber und selbstverständlich gezahlt und werde ich auch nach dem Studium weiter zahlen. Aber es ist natürlich bitter, wenn man feststellt, dass man nach 12 Jahren praktischer Berufserfahrung noch immer auf der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle angesiedelt ist und seiner Tochter nicht mal "nebenbei" was gönnen kann. Es geht nicht darum, mich vor irgendetwas zu drücken, sondern die Zukunft(saussichten) praktisch zu verbessern, auch finanziell, wovon letzten Endes auch meine Tochter/ihre Mutter profitieren würde.

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In der Regel wird der Unterhaltspflichtige während der Erstausbildung unterhaltsrechtlich nicht belangt, wenn sein Einkommen nicht für die Unterhaltszahlung ausreicht.

In deinem Fall würde ich verneinen, dass es sich um eine Erstausbildung handelt, obwohl es ggf. Auslegungssache ist. Du hast eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gemäß § 1603 Abs. 2 BGB. Danach musst du alle verfügbaren Mittel einsetzen, um den Unterhalt für dein minderjähriges Kind sicherzustellen. Das heißt eben auch, dass du einen bezahlten Job, der dich in die Lage versetzt, Unterhalt zahlen zu können, nicht einfach aufgeben darfst.

Falls du dich doch für das Studium entscheiden solltest, könnte das Kind während der Zeit deiner Ausbildung Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Unterhaltsvorschuss wird insgesamt 72 Monate und längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gezahlt. Zurzeit betragen die Unterhaltsvorschussleistungen 133,00 € bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und 180,00 € bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Das Jugendamt prüft, ob du während des Leistungszeitraums in der Lage bist oder wärst, den Unterhalt selbst zu zahlen. Wenn es zu dem Ergebnis kommt, dass du in der Lage wärst, Unterhalt zu zahlen, wirst du die Leistungen zurück zahlen müssen. Du kannst dir ja selbst ausrechnen, wie viel dies etwa wäre.

Vielleicht hilft es, mit der Mutter deines Kindes die Angelegenheit vorab zu besprechen und sich zusammen beim Jugendamt beraten zu lassen. Ist immer besser, als sie vor vollendete Tatsachen zu stellen.

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Erfahrungsgemäß wirst du mit der Anrechnung von fiktivem Einkommen nur dann Erfolg haben, wenn der Unterhaltspflichtige weniger als den Mindestunterhalt bezahlt. Er hat gemäß § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Allerdings ist dies meist nur relevant, wenn ein Mangelfall vorliegt. Bezahlt er nach der Gehaltsverringerung den Mindestunterhalt oder darüber, wirst du die Unterhaltskürzung hinnehmen müssen.

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Übereilt einen Anwalt einzuschalten bringt nichts als zusätzliche Kosten. Wenn ihr eure Zahlungen nachweisen könnt, seid ihr doch auf der sicheren Seite. Geht zum Amt mit den Unterlagen und lasst euch erklären, wie es zu der Forderung kommt. Und bitte immer sachlich bleiben. Vor den Sachbearbeitern rumzupoltern und auf die Mutter/Exfreundin zu schimpfen stellt euch ins schlechte Licht.

Falls die Forderung aus irgendeinem Grund doch berechtigt sein sollte, könnt ihr eine Ratenzahlung beantragen. Falls ihr kleine Raten haben möchtet, begründet es damit, dass ihr den laufenden Unterhalt ebenfalls regelmäßig zahlt und diese Zahlungen nicht gefährden wollt.

Auf jedem Fall wird das gespräch mit dem Jugendamt etwas mehr Licht ins Dunkel bringen. Viel Glück

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