Frau und Mann sind geschieden seit 4 Monaten. Mann wird arbeitlos und möchte aufgrund dessen von der Frau nachehelichen Unterhalt und mehr Kindesunterhalt. Kindesunterhalt ist tituliert auf 110 % und wird regelmäßig gezahlt. Nachehelicher Unterhalt musste bisher nicht gezahlt werden.
Nun soll die Frau alle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate einreichen. Nach der Scheidung hat die Frau sich neben ihrer Vollzeitstelle noch einen Nebenjob (der auch bei der Minijobzentrale gemeldet ist) gesucht und verdient nun ca. 300-400 Euro nebenbei. Dies hat sie jedoch nicht bei ihrem Ex-Mann angegeben, da sie:
1) nicht weiß, wie lange sie den Job noch behalten kann 2) das Nebenjobgehalt immer schwankt 3) da sie bereits Vollzeit arbeitet und das Einkommen der Vollzeitstelle komplett angegeben hat
Eventuell vermutet der Mann, dass die Frau auch einen Nebenjob hat. Er hat sie aber nie danach gefragt.
Falls es nun zur Klage kommt; kann das Gericht sich Auskunft bei der Minijobzentrale holen, ob die Frau noch einen Nebenjob hat??