Je nachdem, auf welche Weise Hilfe geleistet wird, um das Leben eines Menschen zu beenden und den Todesfall herbeizuführen, unterscheidet man zwei Arten der Sterbehilfe – die aktive Sterbehilfe und die passive Sterbehilfe.
Was bedeutet aktive Sterbehilfe?Wie die Bezeichnung verrät, handelt es sich dann um aktive Sterbehilfe, wenn eine Person auf Wunsch eines Sterbenden aktiv Hilfe zu dessen Tod leistet. Aktive Hilfe zur Herbeiführung des Todes kann beispielsweise darin bestehen, dass jemand einem schwerkranken Patienten eine Überdosis Medikamente verabreicht, um dessen Leben zu beenden.
Passive Sterbehilfe wird oft im Hospiz geleistet. Von der passiven Sterbehilfe ist dann die Rede, wenn lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr fortgeführt werden und dadurch der Todesfall eines Patienten eintritt. Das ist dann der Fall, wenn beispielsweise lebensnotwendige Medikamente nicht mehr verabreicht, oder Beatmungsgeräte abgeschaltet werden.
Passive Sterbehilfe und PatientenverfügungManche Menschen legen bereits zu Lebzeiten in einer Patientenverfügung fest, ob im Sterbefall Hilfe geleistet und Lebenserhaltungsmaßnahmen getroffen werden sollen oder nicht. Die schriftlich fixierte Willenserklärung ist für behandelnde Ärzte bindend, und daher ist die auf der Patientenverfügung basierende Sterbehilfe straffrei.
Was bedeutet indirekte Sterbehilfe?Um das Leid sterbender Patienten zu lindern, verabreichen Ärzte in manchen Fällen starke Schmerzmittel. Diese verbessern kurzfristig den Zustand von Sterbenden, verhindern jedoch nicht den Sterbefall. Wenn Ärzte im Rahmen ihrer Möglichkeiten sterbenden Patienten schmerzlindernde Medikamente verabreichen, spricht man von der indirekten Sterbehilfe.
Was bedeutet assistierter Suizid?Von Beihilfe zum Suizid ist dann die Rede, wenn bei der Selbsttötung Hilfe geleistet wird. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine Person einem im Sterben liegenden Patienten tödliche Mittel zur Einnahme beschafft.
Unterschied zwischen Beihilfe zum Suizid und aktiver SterbehilfeNach deutschem Recht gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Beihilfe zum Suizid und aktiver Sterbehilfe. Um Beihilfe zum Suizid handelt es sich dann, wenn eine Person tödliche Medikamente besorgt und bereitgestellt hat, diese jedoch vom Patienten selbst eingenommen wurden. Anders im Fall der aktiven Sterbehilfe. Denn von dieser ist dann die Rede, wenn eine Person einem Patienten auf Wunsch hin nicht nur tödliche Medikamente besorgt, sondern auch verabreicht hat, um dessen Leben zu beenden.
Ist es strafbar, Hilfe beim Sterben zu leisten?Es kann vorkommen, dass ein im Sterben liegender und unter starken Schmerzen leidender Patient Freunde, Familienangehörige oder auch Ärzte darum bittet, ihm beim Sterben zu helfen. Für einige Menschen ist der Wunsch nachvollziehbar, für andere nicht. Doch unabhängig von den persönlichen Ansichten stellt sich grundsätzlich die Frage nach dem geltenden Recht in Sachen Sterbehilfe. In Deutschland ist die aktive Hilfe bei der Herbeiführung des Todes auf Wunsch eines Sterbenden gesetzlich verboten. Die sogenannte aktive Sterbehilfe, die das Leben eines Menschen beendet, wird daher nach § 216 des Strafgesetzbuches strafrechtlich verfolgt.