Strafbar gemacht mit Youtube Converter? Hilfe wurde angeschrieben von einem Anwalt!

Habe folgenden Brief erhalten:

Urheberrecht

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die Interessenwahrung der Firma Universal Music.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihnen begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG handelt.

I. Durch das vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke haben Sie sich laut § 106 Abs. 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das Plattformen wie YouTube im Internet überprüft und die IP-Adresse von Usern feststellt und dokumentiert. Für ihren Account sind mehrere Vervielfältigungsversuche von urheberrechtlich geschützten Werken dokumentiert worden.

Betreffender Account: ************** IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 80.***********

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Anwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.

Wir haben Sie daher aufzufordern,

  1. es zu unterlassen, Tonaufnahmen oder anderes geschütztes Repertoire unseres Mandanten ohne die erforderliche Einwilligung zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie

  2. sich zur Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zu zahlen;

  3. die in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten zu tragen.

Sie sind dabei gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zur Unterlassung und gemäß § 97a Abs. 1 UrhG zur Erstattung der Kosten unserer Inanspruchnahme verpflichtet. Die entstandenen Kosten geben wir Ihnen mit der folgenden Kostennote auf.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Gegenstandswert: 18,50 Euro zzgl. Auslagenpauschale: 6,50 Euro Gesamtkosten: 25,00 Euro

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 25,00 Euro ist bis spätestens den 10.11.2011 unter Angabe des Aktenzeichens RN/200/77 zu zahlen. Für eine schnelle und sichere Abwicklung verwenden wir Paysafecard; Europas führendes Prepaid-Zahlungsmittel, erhältlich an vielen Tankstellen und Kiosken. (Weitere Informationen finden Sie unter: www.paysafecard.de)

Senden sie den 16-stelligen PIN-Code der Paysafecard zusammen mit dem oben angegebenen Aktenzeichen an folgende Mailadresse: mariofunke@live.de

Sollte bis zur angesetzten Frist kein Ausgleich der Kostennote stattgefunden haben, werden wir unverzüglich ein gerichtliches Verfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten; es können weitere erhebliche Kosten für Gericht, Anwalt und Vollzieher entstehen.

Mit freundlichen Grüßen, Mario Funke

Bitte sagt mir, dass das eine Verarsche ist! Ist der Youtube Converter also doch strafbar, ich wusste das nicht!! - Außerdem: Muss ich jetzt 5000 oder nur 25 Euro zahlen?

YouTube, strafbar, Urheberrecht
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