Nein das geht nicht, wenn die Papiere im Standesamt eingereicht werden, spätestens dann überprüft Standesamt in Herkunftsland ob man verheiratet ist, man muss ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, dies muss von Herkunftsland ausgestellt und durch ein Notar aus der Herkunftsland bestätigt werden und diese Notar muss auch in Deutschland anerkannt sein. Und dieses Zeugnis bekommt man von der Botschaft des Herkunftslandes in Deutschland ausgehändigt.
Also gar nicht so einfach alles.