Du kannst dich entweder im Vorhinein versichern mit Beginn 1.10 oder du versicherst dich im Nachhinein rückwirkend.

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Meinst du jetzt die echten Namensschilder ?
Ist es nicht so, dass es für geschlossene Einheiten überall ein Namensschild gibt mit einer Nummer, die man dafür dann trägt.

Diese Nummer wird ja dann auch sehr oft in Streifendienst getragen, wodurch der Name dann hinter einer Nummer steckt.

ich finde das eigentlich ganz gut, ob da ein Name oder eine Nummer steht wäre mir als Bürger egal

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Klingt nicht nur nach einer flicht, sondern einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen.

  • Führerscheinverlust
  • Karre wird sichergestellt
  • geldstrafe / Haftstrafe bis 2 Jahren
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Die Noten spielen fast keine Rolle. wichtig ist es, dass du das EAV bestehst mit einer guten Wertung. Der schwierigste Part ist hierbei der Computertest.

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Anderes...

Ich setze Sportwetten - aber ohne Risiko - somit gibt es kein Glück, wenn ich spiele.

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Entgegen der großen Annahme, dass man als Fahranfänger 0,00‰ haben darf, ist das nicht richtig.

OLG entscheiden regelmäßig, dass ein Wert von mind. 0,15‰ vorliegen muss, um den Tatbestand zu erfüllen. Ja es gibt sogar Gerichte mittlerweile die von einem Wert von über 0,3!‰ ausgehen, um den Tatbestand zu erfüllen.

Fazit: mit etwa 0,1‰ würde ich mich dann noch hinters Steuer setzen als Fahranfänger, alles was darüber ist nicht.

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Ja, es lohnt sich.

ich habe damals auch mit einem 25€ set von Amazon angefangen. Um erstmal überhaupt zu lernen wie das geht. Dann habe ich mit Qualität hochwertige Picks gekauft.

aber, um eine Tür geschlossene Tür zu öffnen, geht es viel leichter und effektiver wenn du dir eine Spirale kaufst. Bei verschlossenen Türen bleibt die nicht groß was anderes übrig als das lockpicking, um die Tür beschädigungsfrei zu öffnen.

Viele Schlösser wirst du damit auch nicht auf kriegen. Meine Quote liegt würde ich schätzen bei nüchternen 50%. Je billiger das Schloss, desto leichter

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Ich würde niemals Glücksspiel betreiben. Warum sollte man einer von 1.000.000 sein, der damit auf lange Sicht Geld verdient ?

was ich aber aktiv betreibe ist Matched betting, damit erlangt man Gewinn ohne Risiko mit Sportwetten.

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Äußerlich sehe ich jetzt nichts, aber sehr interessant deine Schilderungen. Was wurde denn polizeilich aufgenommen ? Ich gehe mal davon aus, dass sie das Schloss nicht mit genommen haben.

Die Polizei kann nämlich feststellen, ob es sich um einen Einbruch per Lockpicking handelt oder nicht. Jeder Schlüssel hat seine eigene Spur im inneren des Schlosses, wenn ein anderer Schlüssel verwendet wurde, dann sieht man das oder wenn per lockpicking das Schloss geöffnet wurde.

Ich gehe davon aus, dass die Dunkelziffer bei Einbrüchen mit lockpicking sehr hoch sind. Daran denken viele nicht.

Naja, ich würde dennoch Schloss austauschen, Schlüssel können nämlich nachgebaut werden, Vorallem wenn das Schloss per lockpicking geöffnet wurde.

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Nein (Begründung)

Es gibt kein Bußgeld für das Schwarzfahren. du zahlst 60€ Vertragsstrafe. Darüberhinaus wird relativ häufig ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, was im schlimmsten Fall beim ersten Mal schon in sozialstunden/Geldstrafe enden kann.

wenn es keine Straftat wäre, würd es sich eventuell je nach Ort lohnen

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Ich hoffe immer dass jemand bei solchen Probleme mit Eigentümer/Halter/Träger der Zulassung mal klagt, wenn eine Behörde ohne Nachweis Maßnahmen gegen den Träger der Zulassung unternimmt, obwohl dieser nicht der Eigentümer oder der Halter ist.

Träger der Zulassung hätte ja auch ein 1 jähriges Kind sein können oder sonst wer. Eigentümer eine andere Person, Halter eine andere Person und Versicherungsnehmer eine andere Person.

ich finde das rechtlich nicht ganz unproblematisch. Es gibt sehr häufig Maßnahmen die gegen den Träger der Zulassung gerichtet sind, obwohl diesem keine Schuld trifft.

eine Antwort dazu kann ich dir also abschließend nicht geben. Aber falls du dagegen vorgehen solltest, bitte ich um Aktenzeichen nach Abschluss des Gerichtsverfahrens 🙈

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Ich wünsche mir, dass einer mal drauf hält wenn ich einen Fehler mache!! Am besten noch mit dashcam, das diskutiere ich gerne vor Gericht.

Eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr würdest du obendrauf von mir bekommen.

Jeder Verkehrsteilnehmer muss mit den Fehlern von anderen rechnen. Es ist nicht so, dass nur weil dir jemand die Vorfahrt nimmt, du immer im Recht bist. Wenn du hättest sicher und Problem abbremsen können, bist du dazu verpflichtet. aber drauf halten und eventuell sogar noch beschuldigen (ich weiß davon war nicht die Rede), provoziert den Unfall.

Stell dir vor jemand fährt innerorts 150km/h und jemand anderes nimmt ihn dann die Vorfahrt. Da kannst du auch nicht sagen, derjenige, der die Vorfahrt genommen hat, ist Schuld. Genau so verhält es sich, wenn du sicher hättest abbremsen können.

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Auch als Fahranfänger gibts es eine Grenze von etwa 0,15‰, die du haben musst ( je nach Gericht unterschiedlich ). Von daher durch den Senf kommst du niemals in diesen Bereich

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Anderes...

Kommt immer drauf an mit was für einer Intention die Person es sagt. Wenn es degradierend gemeint ist, dann fühle ich mich dadurch beleidigt. Ansonsten benutze ich es auch eher selten.

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wenn Du lediglich das Schloss knackst, ist es nur eine Sachbeschädigung … du verursachst durch die Kratzer im inneren einen Sachschaden.
Es wird aber schwer vor Gericht zu beweisen, dass du das lediglich aus Spaß gemacht hast. Ansonsten könnten noch viele schwerere Tatbestände angewandt werden

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