Laut EU-Verordnung darf sich ein LED-Leuchtmittel für den Ersatz von Glühlampen nur dann mit "ersetzt eine xxxW-Glühlampe" schmücken, wenn sie das Original mit ihrer Anfangshelligkeit um einen bestimmten Wert übertrifft. Bei 60W hätte das Original 750 Lumen und die LED muss 810 Lumen aufweisen. Hintergrund: LED´s verlieren im Laufe ihrer Lebensdauer ihre "Leuchtkraft". Damit versucht man, den Verlust an "Leuchtkraft" über die (hoffentlich) lange Lebensdauer zu kompensieren. Soweit die Theorie. Ob das jeweilige Leuchtmittel nun tatsächlich die angegebene Lichtstärke hat, steht auf einem anderen Blatt. Speziell dann, wenn es sich um Preiswertestware aus Fernost handelt.
Der Abstrahlwinkel ist abhängig von der Konstruktion. Filament-LED´s strahlen deutlich besser rundum, als "normale" LED-Retrofits. Wie sich das bei Dir verhät, verkleichst Du am Besten an Hand der Schattenbildung an Wand und Decke. Weicht sie von Deiner ursprünglichen Glühlampe stark ab, ist das so, wie von den Vorkommentaren bereits beschrieben.
Das LED-Licht selbst hat nur einen Peak. Nämlich im Blaugrünbereich. Das liegt daran, dass LED´s im Grunde nur "blau" können. Um das Licht für uns Menschen als sichtbares Licht nutzbar zu machen, wird eine Phosphorschicht aufgetragen (die gelborange Fläche, die man im ausgeschalteten Zustand sieht). Sie bestimmt die tatsächliche Lichtfarbe der LED. Trotz dieses "Filters" behält die LED den Blaugrünpeak und eine klassische Schwäche im Rotbereich. Deshalb sind Angaben zur Farbqualität ("CRI" bzw. "Ra"; welche auch einen Einfluss auf den Helligkeitseindruck und vor allem Wohlbefinden für uns Menschen hat) nur bedingt nutzbar, da sie keine gesättigten Farben - in diesem Fall rot - enthält. Hier sollte man auf einen hohen Wert von mindestens 90 achten (einige Produzenten geben auch ein "R9" an - dies ist eine Angabe zur Wiedergabequalität von gesättigtem Rot), da dies auch einen etwas besseren Rotanteil enthält, was zu einem besseren "Glühlampengefühl" beiträgt