habt Ihr Eure Eingliederungsvereinbarung mal näher angeschaut?

Unter Ziel(e) steht:
- Verringerung/ Beendigung der Hilfebedürftigkeit

und es ist irrelevant, ob das nun ein Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist.

Meine Frau hat für 200,00 Euro einen Job angenommen und muß 97,00 Euro an Fahrtkosten zahlen, damit sie überhaupt mit dem Bus zur Arbeit kommt.
Antrag auf Fahrtkostenantrag natürlich abgelehnt, weil auf diese Vereinbarung hingewiesen worden ist. Diese ist aber Null und Nichtig, weil meiner Frau und mir zum 1. März die Hilfebedürftigkeit abgesprochen ist.

Es steht geschrieben:
Diese Eingliederungsvereinbarung behält solange ihre Gültigkeit, solange Sie hilfebedürftig sind. Entfällt diese Hilfebedürftigkeit, sind beide Parteien nicht mehr an den Inhalt gebunden.

Und in dieser steht bei meiner Frau nur etwas von Bewerbungsmitteln, Praktika und daß sie sich beim Fallmanager spätestens am dritten Tag krank zu melden hat. Diese Konstellation kommt überhaupt nicht vor.

...zur Antwort

eigentlich dürfen die Moslems überhaupt kein Fleisch essen, denn es steht geschrieben:

(Sure 2, Vers 173) "Verboten hat Er euch nur (den Genuß von) natürlich Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber etwas anderes als Allah angerufen worden ist."

Wenn die ihre Tiere schlachten und ihnen die Schlagader durchtrennen, dann verendet doch das Tier in seinem Blut, also unrein.

...zur Antwort

Ihr braucht nur den Artikel 146 des Grundgesetzes zu Hilfe nehmen und schon ist die Frage beantwortet, ob dieses die Verfassung von Deutschland ist. Der betreffende Absatz wurde schon hier gepostet und Gauck ist gegen Volksentscheide, weil er Parteien für kompetenter hält.

Was unsere Ostbebiete anbelangt, so ist dies nicht im Namen des deutschen Volkes geschehen. Die Kanzler, vor allem Helmut Kohl, hat eigenmächtig entschieden!

...zur Antwort

die ersten Gastarbeiter kamen erst nach 10 Jahre des Waffenstillstandes aus Italien, dann Griechenland und Spanien.
Unsere Trümmerfrauen haben Deutschland aufgebaut und Du kennst den Fleiß des Deutschen nicht.

Als die ersten Türken kamen, war Deutschland wieder eine blühende Landschaft und die Männer befanden sich zum Teil noch in Kriegsgefangenschaft.

...zur Antwort

wegen dem Leistungsabfall würde ich spontan auf einen Marderschaden hinweisen wollen.
Bezugs Deines Flatterns würde ich spontan sagen, daß Du eine Achsvermessung vornehmen lassen solltest, denn dieses Phänomen hatte ich auch mal bei einen meiner älteren Autos, daß das Lenkrad bei hoher Geschwindigkeit zu flattern anfing.
Ehe bei mir die Achsvermessung gemacht wurde, hat man das an den Reifen gesehen.

...zur Antwort

Hallo
ich habe auch vor, Deutschland auf Schadensersatz, Schmerzensgeld zu verklagen, weil ich seit 10 Jahren hier nur gedemütigt werde und das Jobcenter machen darf, was es halt macht. Sogar auf dem II. Arbeitsmarkt darf ich keinen Job haben, denn es werden mir immer Steine in den Weg gelegt und obwohl die Regierung davon durch mich Kenntnis erlangt hat, wird nichts getan. Seit 2006 rede ich mit einer Betonwand und habe einen Tag nach dem "Fest der Deutschen" brutalste Polizeigewalt am eigenen Körper erlebt. Ich hatte um mein Leben Angst und daß ich als Krüppel die Wache wieder verlassen würde.

...zur Antwort

Hallo, habe selbes Problem mit Morvuud und der ist einfach nicht totzukiegen bzw., der haut nicht ab.
Habe die Quest vor Tagen abgearbeitet und als ich Morvuud umlegen sollte, bin ich weg, weil ich einen noch zu niedrigen Level hatte. Ansonsten sind alle Ziele erledigt worden, nur doch das Ziel des Tötens ist noch offen. 
Bin jetzt Level 28, fast 29.

...zur Antwort

Leute ey,
kommt mal runter vom Eurem hohen Ross und wir sind halt in der glücklichen Lage, in Deutschland zu leben.

Fürst Otto von Bismarck,
ihm ist es zu verdanken, daß wir hier in Deutschland so gut abgesichert leben und dieses soziale Gebilde wird von den Regierenden hier zerstört.

eine Seehilfe (Brille) hat man früher auf Rezept bekommen. Heute muß dafür gezahlt werden, wenn seine Augen untersucht werden. Vom Augenarzt bekommt man statt Rezept einen Zettel, auf dem Werte stehen. Das war alles!

Jemand, der auf Hartz IV angewiesen ist, muß die Erstbrille von den Leistungen zahlen, die vom Amt bezogen werden. Paradoxerweise habe ich im Radio gehört, daß einem Beamten die Kosten erstattet werden.
Warum????
Schließlich hat ein Beamter mehr Geld als einer, der auf der Hilfe des "Staates" angewiesen ist.

ein weiteres Beispiel und ich verstehe Euch gar nicht, warum Ihr meint, daß Hartz IV gut wäre.
Nehmt mal das SGB II zur Hand und schaut unter dem § 11a, Absatz 3 nach, ob es rechtens ist, daß zurückerstattete Fahrtkosten als Einkommen angesehen werden darf. In diesem Paragraphen steht geschrieben, das zweckgebundene Gelder kein Einkommen darstellen!

Ich bin nicht allwissend und das Hartz IV-Gebilde mit dem ausgearbeiteten SGB II mag gut sein, aber es schreit zum Himmel, wie es praktiziert wird und das dagegen nichts unternommen wird!

Ein weiteres Beispiel:
Im März d.J. lief unser Bewilligungszeitraum aus. Der Folgeantrag wurde rechtzeitig gestellt. Trotzdem schaffte das Sklavencenter in Bad Segeberg nicht, uns rechtzeitig den Weiterbewilligungsbescheid einschließlich den Folgegeldern zu überweisen.
Anfang April d. J.drückte man meiner Frau und mir nur 100,00 Euro als Vorschuß in die Hand. Ich protestierte dagegen und der Mitarbeiter sagte, daß ich weniger zu tanken habe! 
Sorry,
ich benötige mein Fahrzeug für meine Arbeit und muß derzeit alle drei Tage tanken. Dies machte ich ihm auch klar, aber er blieb stur!

Die Antworten,
die ich von Euch gelesen habe, kann ich nicht nachvollziehen, da es Euch anscheinend noch zu gut geht und Ihr bisher nicht in die Situation gekommen seit, vom Amt zu leben.
Zur Jahrtausendwende dachte ich fast genauso und meinte, daß alle Arbeitslosen faule Hunde wären, bis mich selbst das Schicksal getroffen hat.(wurde nämlich aus dem Betrieb rausgemobt.)

Zitat von MaggieSimpson91:
"... Ich finde es immer hart, wie gegen Hartz IV gewittert wird..."

lebe mal ein halbes Jahr von Hartz IV,
dann können wir weiter sprechen.
Du bekommst kaputte Sachen, mit denen Du in der Stadt herumlaufen mußt.
Auch ein kaputtes Handy, welches vier Jahre alt ist, bekommst Du, welches sich schwer aufladen läßt und Du beruflich auf ein Handy und Navi angewiesen bist.

... und am besten noch einen Job, in dem Du auf Deinen Wagen angewiesen bist. Dann will ich mal sehen, wie Du noch große Töne spuckst, sorry, wenn das Sklavencenter die zurückerstatteten Benzinkosten als Einkommen ansieht, obwohl das gegen das SGB II, §11a verstößt.

Mit diesem Satz hast Du Dich disqualifiziert!

Ist es rechtens,
daß Du als "frischer Arbeitsloser" übers Wochenende eine Einladung bekommst und am Montag gleich um 8.00 Uhr auf der Matte zu stehen hast?
Die Einladung erreichte mich erst am darauffolgenden Dienstag gegen die Mittagszeit und am Mittwoch hat das damalige Arbeitsamt geschlossen.
Am Donnerstag vorsprechen gewesen, denen erklärt, warum ich den Termin nicht einhalten konnte (wegen nicht eingehaltener Brieflaufzeit und weil die Formel E+1 nicht eingehalten worden ist) und das Ende des Lieses war, daß wir -meine Frau und ich- eine dreimonatige Sperre bekommen haben.
Das Sozialgeld mußte ich auf Heller und Pfennig zurückzahlen!

Im Oktober 2005 habe ich mir beim Nordbrieb Arbeit gesucht und diese auch bekommen. Zur Jahreswende 2005/  2006 viermal in Folge wurde uns nicht das uns zustehende Geld ausgezahlt, trotz gültiger Leistungsbescheide.

Wir sind bis jetzt immer nachgekommen, was das Sklavencenter von uns wollte und uns nichts zu Schulden kommen lassen. Und wir werden so behandelt, wie der Abschaum der Menschheit!

Die Asylanten sowie die vielen Flüchtlinge werden hier noch besser behandelt und bekommen alles in den Allerwertesten geschoben und dürfen hier Straftaten ungesühnt begehen.
Willkommen, wir haben auf Euch gewartet! heißt es.

Wo kann ich mich als Wirtschaftsflüchtling Deutschlands anstellen, damit ich anständiger behandelt werde?

Und da nennt Ihr das System gerecht????

...zur Antwort

weil ich meine Frage nicht näher spezifieren konnte.
Jeder weiß,  daß "Hartz IV", ein Teil der schröderischen Rot-Grünen Agenda 2010, eigentlich ein menschenverachtendes System ist und eine vor kurzem in Auftrag gegebenge Studie hat ergeben, daß eigentlich dem Hartzer 730,00 Euro mtl. zur Verfügung stehen sollte.
Außerdem verstößt Hartz IV gegen das Grundgesetz, was schon das Bundesverfassungsgericht 2010 bekannt gegeben hatte. Uns soll nicht nur der physische Erhalt zugesichert sein, sondern wir sollten auch am kulturellen Leben Teil haben können.
An dieser Rüge hat sich leider noch nichts geändert. Meine Frau und ich können weder ins Kino, noch die Karl-May-Festspiele besuchen.

Seit 2013 arbeite ich und bin auf meinen Wagen angewiesen. Die zurückerstatteten Spritkosten durch meinen Arbeitgeber werden eiskalt vom Sklavencenter als Einkommen angesehen und entsprechend verrechnet. Und verbleibt nichts und ich darf nur noch malochen, um malochen zu können bzw. zu dürfen. Jedoch das SGB II §11a, Absatz 3 spricht von zwecksgebundenen Geldern und daß diese kein Einkommen darstellen. Ein Detmolder Sozialgericht sah dies genauso und urteilte entsprechen. Doch dem Sklavencenter schert dies nicht!

und so weiter und so fort!
seit 2001 geht das so und meinen Verpflichtungen bin ich stehts nachgekommen und stehe zu meinen Fehlern, das jetztige Jobcenter eben nicht! 

und daher meine Frage,
warum wird nichts gegen das menschenverachtende Hartz IV-System unternommen, denn überall wird protestiert und demonstriert, warum also auch nicht in diesem Sektor?

...zur Antwort

wenn Du einen Führerschein benötigst, dann mußt Du ihn machen, auch wenn Du vom Sklavencenter abhängig bist.
Einerseits fordert dieses Center, daß Du mobil bist...
und andererseits erhöht dies Deine Erfolgsaussichten auf einen Job.
Wenn dies abgelehnt wird,
Anwalt und dem Anwalt mache klar, daß Du bis nach Brüssel oder einer Menschenrechtsorganisation gehen willst.

Die dürfen Dir Deine berufliche Zukunft nicht verbauen und lass Dich bitte nicht abwimmeln!!!

Ich habe meinen Führerschein auf Raten bezahlt und dies würde ich Dir auch empfehlen. Allerdings stand ich 1993 noch dem 1. Arbeitsmarkt in Lohn und Brot, aber meine 200 benötigten Fahrstunden habe ich immer pro Stunde bezahlt, damit ich nachher über 4.000 DM oder nochwas zu zahlen hatte.

...zur Antwort

Da liegst Du falsch mit Deiner Antwort!
Zwecksgebundene "Einnahmen" darf die Leistungsabteilung des Jobcenters nicht als Einkommen anrechnen.
siehe dazu den §11 SGB II

Ich selbst ackere dies jetzt durch und als Zeitungszusteller, der bis zu 1.900 km fährt und bis an die 400,00 Euro Spritkosten hat, finde ich es eine soziale Ungerechtigkeit, die zum Himmel schreit, wenn das Jobcenter dies als Einkommen anrechnen will. Seit 2011 machen die das und die haben mich bisher immer in Sicherheit gewogen, daß das kein Einkommen ist. Jetzt aber habe ich es Schwarz auf Weiß, daß dies nicht so ist.

Es existieren auch entsprechende Gerichtsurteile wie das des Sozialgerichts Detmolds mit dem AZ: S18 AS 871/12.

Wieso eigentlich auch?
Ich lege das Geld von den bereits bewilligten Leistungen aus und wenn der Arbeitgeber das verauslagte Geld zurück erstattet, wieso soll das nochmals als sogenanntes Einkommen verrechnet werden?
Dieses Geld fließt doch dem Benzinkauf zu, also habe ich doch nichts davon und schließlich wird man doppelt berechnet und das Malochen lohnt sich eigentlich gar nicht.

mein Tipp an Dich:
setzt Dich zur Wehr,
denn es ist bekannt, daß die Jobcentren gerne mal Gerichtsurteile ignorieren sowie das Grundgesetzt!
Das SGB II legen die doch für sich aus, so wie es für sie am günstigsten kommt.

...zur Antwort

Hallo,
jedenfalls habe ich kein "Verwarngeld" bezahlt, da die zusätzlich noch das Fahren in der Fußgängerzone als Straftat mit angeführt haben. Daher sollte ich 40,00 Euro an die zahlen, obwohl die Mitarbeiter der Polizei mich woanders kontrolliert haben.

Habe ich nicht gemacht, weil:
erstens das Befahren der Fußgängerzone zu dieser Uhrzeit für den Lieferverkehr erlaubt ist; von 20.00 Uhr bis 10:00 Uhr des nächstens Tages.
Im Widerspruch habe ich auf den zuständigen Mitarbeiter (Mann oder Frau spielt keine Rolle) des Ordnungsamtes verwiesen. Ich hatte mich telefonisch erkundigt gehabt.

Die restlichen 30,00 Euro habe ich auch nicht bezahlt, 
weil der Bescheid der Ordnungswidrigkeit nicht handschriftlich unterschrieben worden ist, sondern nur eine Computerunterschrift trug. Der Bescheid muß aber handschriftlich und leserlich unterschrieben sein und ich habe diesen Ordnungswidrigkeitenbescheid daher als vorläufigen Entwurf zurückgewiesen.

Weiter besteht der Geltungsbereich der Ordnungswidrigkeit seit dem 11. Oktober 2007 nicht mehr, aber letztere Straftat besteht noch.

Also gegen diese von mir begangene Ordnungswidrigkeit Einspruch mit den von mir schon genannten Punkten vorgebraucht und seit dem höre ich nichts mehr von denen.

Es nervt,
wenn Du während Deiner Arbeit dauernd kontrolliert wirst und Du Zeit verlierst.

...zur Antwort

Ja, ja, Katzen sind schon etwas Feines und denen kann man nie böse sein. Mein bzw. unser Kater Miki hat mich so auf die Palme gebracht, daß ich ihn kurzerhand im Bad einschloß, jedoch die Tür nur zumachte und nicht verschloß. Wenig später war unser Miki wieder in Freiheit und ich staunte nicht schlecht. Ich wollte ihm böse sein, konnte es aber nicht übers Herz bringen...

Was hat unser Katze gemacht, um sich "zu befreien"? An der Tür steht linkerhand unsere Waschmaschine. Auf die ist er gesprungen und hat die Türklinke gedrückt, so daß die Tür aufging. Die Wand sah entsprechend aus, überall Kratzspuren. Ich habe ihm nicht beigebracht, wie die Tür aufgeht, darum war ich verdattert, als ich unseren lieben Mäusefänger in der Diele gesehen habe und zweifelte, da ich ihn doch "eingeschlossen" habe, oder etwa doch nicht?

Da soll einer behaupten, Katzen seien doof und dumm. Stimmt gar nicht!

...zur Antwort

Stand vom Juni 2015:

2,15 Euro (Übergabeeinschreiben)
1,80 Euro (Einwurfeinschreiben)
+ Briefporto (Brief bis 20 Gr. 0,62 Euro)

https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

...zur Antwort

Hallo,
ich bin grade auch am Verfassen einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Polizisten, der in der Fußgängerzone gegen 2.00 Uhr mit einer unangemessenen Geschwindigkeit an meinem Fahrzeug vorbeigerauscht ist. Ich mußte in die Eisen gehen und hupte, sonst hätte es gekracht.

Mir geht es in der Dienstaufsichtsbeschwerde darum, daß dem betreffenden Kollegen nochmals ins Gewissen geredet werden soll, daß er auch im Dienst anständig zu fahren hat, notfalls Blaulicht -ohne Martinshorn- anmachen muß, um den vorausfahrenden Verkehr aufmerksam zu machen. Dies ist unterlassen worden und ich dachte, ein Taxi kommt angebraust, wurde aber eines Besseren belehrt.

...zur Antwort

Hallo, ich wurde ebenfalls im Dezember 2014 von dieser "Firma" kontaktiert, zuerst von der Firma Kehl GmbH. Aufgrund meiner kurz gehaltenen Bewerbung kam dann von der Personalabteilung@asphaltgroup.org (kurz AS Group) der Arbeitsvertrag per PDF.

Die Firma Kehl GmbH sei eine Arbeitsagentur online und mich wundert es schon, woher die meine eMail-Adresse haben.

Arbeitsangebot: Begutachter/ Aufzeichner Kennziffer: ZTT/ 392-8031

...zur Antwort

Hallo, ich bewohne mit meiner Frau 16 Jahre schon eine Wohnung und vor acht Jahren habe ich einmal gestrichen. Nun müßte neu tapeziert werden, weil die Tapete im Schlafzimmer sowie an einer Wand im Wohnzimmer stark in Mitleidenschaft gezogen worden ist sowie der Teppich müßte ebenfalls erneuert werden. Renovierungskosten habe ich noch nie gestellt und mein Vermieter meinte vor langer Zeit mal zu mir, daß ich die Wohnung zu renovieren hätte. Am 22. August habe ich formlos einen Antrag auf diese Hilfe gestellt, aber bisher noch nichts vom Jobcenter gehört, da dieses angeblich überlastet sein soll.

Anderswo habe ich gelesen, daß ein Urteil in Berlin besagt, daß das Jobcenter keine Renovierungskosten übernehmen müsse, weil der Kläger in eine renovierte Wohnung hätte ziehen können, aber wenn ich ausziehe, muß die Wohnung sowieso wieder auf Vordermann gebracht werden (neuer Teppich, Wände/ Tapete in einem einwandfreien Zustand)

Wie sieht es aber aus, wenn man schon ziemlich lange eine Wohnung bewohnt? Muß ich den Bescheid abwarten oder kann ich jetzt renovieren und die verauslagten Kosten dem Jobcenter vorlegen?

... weil nämlich im Dezember eine neue Couch geliefert wird und es wäre ja blöd, diese wieder aus der Stube rauszutragen, um den Teppich verlegen zu können.

...zur Antwort