Ein Arbeitsvertrag kann leider auch schon vor Antritt des Arbeitsverhältnisses gekündigt werden. Deine Frau ist verpflichtet ihrem Arbeitgeber schnellst möglich mitzuteilen das sie schwanger ist. Bis zum Arbeitsantritt sind es noch vier Wochen. Kündigungsfrist in der Probezeit sind zwei Wochen. Wenn ihr es ihm jetzt mitteilt, hat der AG bequem Zeit vor Arbeitsaufnahme zu kündigen. Ob er das auch tut ist natürlich nicht vorhersehbar. So seh ich das.

Aber dennoch herzlichen Glückwunsch :)

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laut mutterpass und den vu ist der 12.10.2012 der entbindungstag

Nein das ist nicht möglich das der andere der Vater ist, denn das Kind wurde im Januar 2012 gezeugt. Es sei denn, durch eine biologische Einzigartigkeit deiner Frau, ist sie einen Monat länger schwanger als andere Frauen ;)

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In dem Alter jemanden zu finden der genauso ist...wird schwierig. Ich glaub da musst du noch ein paar Jahre warten oder ausgiebiger suchen.

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Den Studiengang doch nicht. Ein Fach (Modul) heißt Business English (also Wirtschaftsenglisch). bzw. Business Spanish und Business Französisch. Ob die jetzt alle Pflicht sind oder ob du dir bei den Sprachen eines aussuchen kannst (das gilt nur für das eine Fach), sollte in deiner Studienordnung stehen. Ich denke mal das Englisch für die 4MP ist Plicht und dazu kannst du dir eines der drei Sprachen für 2 TP aussuchen.

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Ja, Hamster sind Einzelgänger.

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Soweit ich informiert bin erlischt dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung natürlich nicht! Dein Arbeitgeber muss es dir aber nicht zahlen, so lange er kein Attest hat. Da du dies aber jetzt nachgereicht hast, muss er auch zahlen.

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Sobald du weißt das du Schwanger bist, bist du verpflichtet es deinen Arbeitgeber mitzuteilen. Da du einen befristeten Vertrag hast, wird dein Arbeitgeber diesen sicherlich nicht verlängern und deinen Vertrag zum Nov. auslaufen lassen. Sorry, aber das ist auch meine rechtliche Einschätzung.

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Koalitionsfreiheit, Tarifrecht, Behinderung bei der Gründung eines Betriebsrates sind Stichpunkte mit denen du dich in diesem Zusammenhang befassen solltest.

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Ihr habt keinen Schutzvertrag, sondern einen ganz normalen Kaufvertrag. Schutzverträge machen Tierheime und Tierschutzvereine und behalten sich so das Eigentum an dem Hund vor. Es kommt nicht darauf an was drüber steht, sondern was drin steht. Da ihr den Hund gekauft habt, könnt ihr mit ihm auch machen was ihr wollt und der Vorbesitzer muss ihn auch nicht zurück nehmen, weil ihr jetzt überfordert seit. Dumm gelaufen für den Hund :/ Sucht ihm wenigstens ein schönes Plätzchen bei Leuten die ihn nicht nach ein paar Wochen wieder los werden wollen.

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Fristlos kann man immer gekündigt werden. Probezeit ist da nicht relevant. Für eine außerordentliche Kündigung muss man nicht abgemahnt werden. Z. B. du gehst deinen Chef körperlich an oder stiehlst etwas auf Arbeit, dann kannst du sofort gehen. Für eine ordentliche Kündigung gelten zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit.

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Wenn man seinen Hund draußen halten will und sich an die Maße und Vorgaben im Tierschutzgesetz bzw. Hundehalterverordnung hält, können sich die Leute im Forum mit ihrer vermenschlichten Tierliebe im Kreis drehen. Keiner kann dir dann verbieten deinen Hund draußen zu halten. Nur ein schlechtes Gewissen können sie einem noch machen. Aber dagegen ist man ja ab einem bestimmten Alter immun ;)

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Jeden Hund der halbwegs groß ist kannst du draußen halten. Im Winter könnte es mit -20°C Nachts dann doch zu kalt werden. Da hat es unsere Hündin bis in den Heizungsraum geschafft ;)

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In einen Klumpen Leberwurst verstecken. Sollte er eigentlich gierig im Stück schlucken.

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Mottenschildläuse? Untersuch mal deine Pflanzen

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Ich würd sie schnells möglich wieder frei lassen. Irgendwo wo es viel freie Fläche zum sonnen gibt, bei umgestürzten Baumstämmen oder Steinen, wenig Menschen, viel Wiese. Es wird bald kalt draußen. Dann fallen sie an geschützten Orten in eine Kältestarre. Ich glaub in so einem Zustand überlebt sie den Winter nicht in einer Wohnung. Mehr kann ich dir da auch nicht raten.

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Wenn ich das unbedingt studieren wollte, würde ich mich nächstes Semester nur an HS bewerben, wo du den NC hast bzw. wo der Studiengang NC frei ist.

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Ich denke ehr es geht um einen (Fach-) Hochschulzugang ohne Abitur. Das gibts ja auch unter gewissen Umständen. Z. B. wenn jemand 2-3 Jahre Berufserfahrung in einem Bereich hat, dürfte er unter Umständen studieren. Bei der Architektur weiß ich das nicht. Berufe die etwas mit der Branche zu tun haben, nehm ich mal an. Vll. Technischer Zeichner lernen, 2 Jahre in dem Beruf arbeiten und dann könnte man sich einschreiben. Find den Weg aber viel zu umständlich. Das ist wahrscheinlich für Leute die sich dann im Beruf entscheiden, sich höher zu qualifizieren. Nicht andersherum.

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