Huhu,

1. ist das ganze gewerblich? wenn privat - zum zoll gehen, papiere mitnehmen, sagen was er an waren hat - machen was der zoll sagt und bezahlen

wenn ja (wovon ich ausgehe weil ATLAS) - weiterlesen - braucht er eine EORI-Nummer , welche er beantragen muss wenn er keine hat (weiteres dazu unter zoll.de)

2. Steht dein Mann als einziger Zollbeteiligter (Anmelder) da, oder macht das Lufthansa Cargo etc.?

wenn Vertreter - macht das die jeweile Firma in Vertretung für deinen Mann und macht alles fertig und stellt es deinen Mann in Rechnung. wenn kein Vertreter: - weiterlesen

3. Hast du schon die Unterlagen/Freigabe vom Pflanzenschutz oder müssen die erst vorgeführt werden? Ich würde da mal anrufen und nachfragen - da dies die Abfertigung erheblich aufhalten könnte - kleiner Auszug von frankfurt-airport.de:

Regierungspräsidium Gießen Phytosanitäre Grenzkontrollstelle Flughafen Rhein-Main Frankfurt Perishable Center, 1. OG Frachtzentrum, Tor 26 60549 Frankfurt/M.

Telefon: +49 (0)69 - 695 02450 Fax: +49 (0)69 - 695 02458 E-Mail: psd-frankfurt@rpgi.hessen.de Internet: www.rp-giessen.de

Die Freigabe von dort muss mit beim Zoll angemeldet werden- da sonst die Waren nicht überlassen werden.

Wenn ich micht recht entsinne - müsste das in ATLAS unter den Anmelder - oder Positionsdaten unter Unterlagen eintragbar sein - ggf. die Unterlagen bereithalten wenn die Zollanmeldung vor der Freigabe vom Pflanzenschutz erstellt wird.

Ich weiss auch nicht ob dein Mann in die Cargocitys fährt und die Waren abholt oder jemand anders im Auftrag die Waren abholen lässt - genauso kenne ich mich mit den örtlichen Gegebenheiten der Zollstellen dort nicht aus (da wo die Ware präsentiert/gestellt werden muss) - telefonieren informieren usw.

Gruß

PS: Als absoluter Laie ist es sehr sehr schwierig eine ATLAS Anmeldung vernünftig für den Zoll hinzubekommen - ich würd hier entweder ganz gründlich die Zusatzblätter zur Zollanmeldung durchlesen oder bei den ersten 1,2-3 Malen einen Zolldeklarant beauftragen und fragen ob der es einen erklärt.

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Die Seite ist ein wenig unseriös - kein Impressum, keine Angabe zum Versendungsland. Die Fälschungen kommen zu 90% aus China und Hongkong. Du kannst ja denen einfach mal eine E-Mail schreiben - vielleicht kommt ja da was raus. Der Serverstandort der Homepage ist in Holland - muss aber nichts mit dem Versendungsland zu tun haben. Ich würde auch deutsche Shops bevorzugen - notfalls würde ich das ganze ausschließlich über Paypal machen - mit dem Zusatz dass du wenn die Ware gefälscht ist und/oder der Zoll sie vernichtet hat gegen Nachweis dein Geld wiederbekommst - wäre aber ne Menge Schreibkram und international ist immer so ne Geschichte.. Musst du wissen.

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Jip,

da hat er recht:

Wenn du Zigaretten aus dem Ausland mitnimmst und diese über die grüne Line im Flughafen führst passiert folgendes:

Du gibst eine Zollanmeldung durch andere Form der Willensäußerung (Duchqueren des grünen Ausgangs), dass all deine mitgeführten Waren gemäß der Einreisefreimengenverordnung (EF-VO) einfuhrabgabenfrei sind. In dem Moment wo du die Linie übertrittst gilt diese Anmeldung als angenommen und die Ware in den "freien zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr" überführt.

Der Artikel 230 Zollkodex-Durchführungsverordnung sagt aber:

Zollanmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr können für folgende Waren durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 abgegeben werden, sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden:

a)

Waren zu nichtkommerziellen Zwecken, die im persönlichen Gepäck von Reisenden enthalten sind [...] dürfen gemäß der EF-VO einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.

Hier kommt der Punkt "nichtkommerziell" (vgl. Art. 1 Nr. 6 Zollkodex Durchführungsverordnung)

6.

Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken bestimmt sind:

-

    Waren, deren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder in das Ausfuhrverfahren gelegentlich erfolgt und
-

    die ihrer Art und Menge nach ausschließlich zum privaten Ge- oder Verbrauch durch den Empfänger oder Reisenden und Angehörige ihres Haushalts bestimmt sind oder als Geschenk überreicht werden sollen;

Und da hast du es : Solltest du diese Zigaretten verkaufen tust du es kommerziell. Somit dürftest du diese Zigaretten nicht als Freimenge überführen und müsstest 38 € / 200 Zigaretten (1 Stange) am roten Ausgang bezahlen.

Dann dürftest du sie auch weiterverkaufen =).

Solltest du dies nicht tun hättest du den Tatbestand der Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei (§§ 370, 374 Abgabenordnung) erfüllt - und dich strafbar gemacht.

Die Summe aus diesem ganzen rechtlichen Geschwätz ist : Nein du darfst es nicht - ich mach es nur so gründlich, dass nicht der nächste sagt : Natürlich darfst du das, merkt eh keiner.

Eine schöne Gute Nacht wünsche ich.

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Moin,

wenn du an die "Grenze" willst - geh ich davon aus, dass du

-a) in den waffentragenden Dienst

-b) an die Schweizer Grenze / Seegrenze / Flughafen - "Grenze" möchtest.

Das wäre nur der mittlere/gehobene nichttechnische Zolldienst.

Das wird ab 2014 sehr schwierig, da der Lehrgang "Eigensicherung und Bewaffnung (ESB)" aus der Ausbildung genommen wurde (nur mittlerer Dienst) und im gehobenen Dienst während der Ausbildung gar nicht vorgesehen ist.

Während der Ausbildung bist du eh an allen möglichen Dienststellen in deinem Ausbildungszollamt.

Solltest du wirklich sehr großes Interesse an einer solchen Dienststelle haben kannst du dich natürlich bewerben (nur gehobener Dienst wenn du Abitur hast - nur mittlerer wenn du Realschulabschluss hast) und ganz normal die Ausbildung abschließen.

Nach der Ausbildung - wenn du an eine solche Dienststelle zugewiesen wirst kannst du früher oder später je nach Wartezeiten diesen ESB nachholen.

Grundsätzlich ist dies aber für den mittleren Zolldienst vorgesehen - gehobener Zolldienst sind eher für leitende Dienstposten vorgesehen.

Probieren kann man es trotzdem =)

Ich hoff diese Antwort trifft das was du wissen möchtest =)

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"Rauchtabak" darfst du 250 g mitnehmen (siehe § 2 Abs. 1 Einreise Freimengen Verordnung). Bei Shishasteinen weiss ich leider nicht wonach diese bemessen werden.

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Bei allen Sendungen bei denen eine schriftliche/elektronische Zollanmeldung (Einfuhr/Ausfuhr) erfolgt wird ein Beleg angelegt der archiviert wird. Hierzu gehören Rechnungen, Lieferscheine, Frachtkostenrechnungen und der Steuerbescheid bzw. endgültige Entscheidung zum Zollverfahren (z.B. Ausgangsbestätigung im Ausfuhrverfahren) Dies geschieht entweder elektronisch auf den ATLAS Servern oder mit Ausdrucken in Belegarchiven. Diese werden 5 oder 10 Jahre aufbewahrt (bin ich mit jetzt nicht ganz sicher) und anschließend gelöscht / vernichtet.

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Hallo,

unter 150 € wie nur die Einfuhrumsatzsteuer erhoben (19% ). Wenn das Handy ein Plagiat z.B. von Apple oder Samsung ist kannst du damit rechnen das es beschlagnahmt wird und nie ankommt - du hast kein Recht auf Erstattung.

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Hi,

die erste Frage bei wann die sich stellt, wo das Paket in Deutschland angekommen ist. Wenn es über den Luftweg (wovon ich ausgehe) gekommen ist kommt das Paket über Airport Frankfurt am Main // Internationales Paketzentrum. Dort dauert die Zollabfertigung ab Eingang Postzentrum in der Regel 2-3 Wochen - dann kriegst du direkt das Paket mit Steuerbescheid geliefert und musst den Abgabenbetrag bar an den Postboten zahlen, da die Post/DHL in Vorkasse tritt.

Sollte die dortige Abfertigung nicht in der Lage sein einen Steuerbescheid zu erstellen (z.B. fehlende Rechnung) wird das Paket zu dir ans Binnenzollamt geschickt - dann wärst du im Zeitraum 2 Wochen + ~ 2-3 Tage Versand + Bearbeitungsdauer Binnenzollamt (Diese brauchen in der Regel auch min. 1 Woche) Du wirst dann schriftlich benachrichtigt wenns dort liegt.

Solltest du Express Sendungen gewählt haben verkürzt sich die Abfertigung in der Regel drastisch - da diese auch bei der Gestellung gegenüber dem Zoll bevorzugt werden.

Der Zoll erhebt auch die Einfuhrumsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt :D) ab 22€. Die Sendungen werden dann nicht anders wie über 150€ behandelt.

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Hi,

die erste Frage bei wielange die sich stellt, wo das Paket in Deutschland angekommen ist. Wenn es über den Luftweg (wovon ich ausgehe) gekommen ist kommt das Paket über Airport Frankfurt am Main // Internationales Paketzentrum. Dort dauert die Zollabfertigung ab Eingang Postzentrum in der Regel 2-3 Wochen - dann kriegst du direkt das Paket mit Steuerbescheid geliefert und musst den Abgabenbetrag bar an den Postboten zahlen, da die Post/DHL in Vorkasse tritt.

Sollte die dortige Abfertigung nicht in der Lage sein einen Steuerbescheid zu erstellen (z.B. fehlende Rechnung) wird das Paket zu dir ans Binnenzollamt geschickt - dann wärst du im Zeitraum 2 Wochen + ~ 2-3 Tage Versand + Bearbeitungsdauer Binnenzollamt (Diese brauchen in der Regel auch min. 1 Woche) Du wirst dann schriftlich benachrichtigt wenns dort liegt.

Solltest du Express Sendungen gewählt haben verkürzt sich die Abfertigung in der Regel drastisch - da diese auch bei der Gestellung gegenüber dem Zoll bevorzugt werden.

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Jein, Zollrechtlich ja - Jugendschutzrechtlich nein

Du darfst den Spaß mit nach Deutschland nehmen das macht kein Problem ggf. musst du hier vielleicht Abgaben zahlen.

Der Zoll hat kein Mitspracherecht sondern muss dich deiner Wege ziehen lassen (Steuergeheimnis nach dem Verwaltungsverfahren) - darf also nicht die Polizei rufen.

Problematisch mags in den Bundesländern sein, wo der Zoll Eilkompetenzen hat (google hilft bei welchen) - in dem Falle kann/darf der Zoll dich festhalten und Maßnahmen ergreifen - bis die Landespolizei kommt oder dir den Alkohol einfach wegnehmen / Eltern kommen lassen etc. was die Landespolizei auch machen würde.

Solltest dich aber auch über die Bestimmungen in Spanien informieren da hab ich keine Ahnung.

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Hi,

bußgeld- oder strafrechtlich musst du dir keine Sorgen machen. Der Empfänger so wie du, bleiben in der Regel unberührt.

Einige Firmen, dessen Plagiate aufgegriffen werden, haben einen Antrag auf Aussetzung der Überlassung gestellt. D.h. die Waren dürfen nach Aufgriff nicht weiter geschickt werden. Der Rechtsinhaber wird dann benachrichtigt, dass etwas aufgegriffen wurde. Der trifft dann eine Entscheidung, ob die Ware zurückgeht, weiter zu dir gesandt wird oder auf seine Kosten vernichtet wird. Der Zoll hat den Rechtsinhabern diese Möglichkeit gegeben, sodass der europäische Markt von Plagiaten geschützt wird.

Der Rechtsinhaber wird allerhöchstens strafrechtlich/patentrechtlich gegen die Fälscherfirma vorgehen.

Pech hast du nur, dass du deine Sendung bezahlt hast, aber nie bekommst und keinen Anspruch auf Erstattung hast.

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Hallo,

Warenwert ist unter 22 € demnach sollte dieser frei sein. Eigentlich solltest du, wenn eine Rechnung im Päckchen liegt, die Ware direkt geliefert bekommen.

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Ist meine Schreiben an das Zollamt ok?

Hallo leute habe ein Brief erhalten vom Zollamt weil ich im letzten Jahr zu viel Geld erhalten habe vom Jobcenter.Hier kurz zur der Geschichte:

Also ich habe einen Betrag von 960 Euro zu viel erhalten und das Jobcenter schrieb mich an,dass ich das Geld bitte zurück überweisen sollte,das habe ich auch sofort gemacht.Ich habe leider ein Kreuz gesetzt das ich nebenbei kein 400 euro habe,es war nicht meine Absicht!! Das war anfang des Jahres (März 2013)

Und nun vor 4 Tagen bekomme ich ein Brief vom Zollamt bekommen "Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Betruges" auf aufdas ich wegen Betruges beschuldigt werde usw ich war totaler Panik und habe mich am Computer hingesetzt und habe einen Schreiben an das Zollamt gemacht,bitte schaut mal rüber wie ich das formuliert habe.Danke schon mal was könnte ich besser machen?

ic**h beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 19. August 2013, ich wollte Ihnen mitteilen, dass es keine Absicht von mir war im Bewilligungsantrag des Jobcenters Wuppertal nicht anzugeben, dass ich bei der Firma “.......... arbeite, sondern ich habe es überlesen und habe ein Kreuz gesetzt auf “NEIN“, dass teilte ich auch Herrn... vom Jobcenter mit.

Desweiteren habe ich sofort meine erste Lohnabrechnung und danach und jeden Monat, meine weiteren Lohnabrechnung vom der Firma ......beim Jobcenter vorgelegt, ich bin verwundert, dass das Jobcenter nichts davon wusste das ich ein Job ausübe bei der Firma ......

Ich bitte Sie um Verständnis für mein Missgeschick **

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Hallo,

der Zoll ist in Deutschland auch zuständig für die Strafverfolgung / Vollstreckung von Ansprüchen aus der Sozialversicherung.

Wie Sie es beschrieben haben, wurde gegen Sie ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet.

Sie haben oder werden vom Jobcenter einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten, der Sie zur Rückzahlung des überzahlten Hartz-IV auffordert. Es ist empfehlenswert den sofort zu entrichten, da eine anschließende Vollstreckung durch Vollziehungsbeamte nur noch mehr Geld kosten würde und ggf. sogar für das Strafverfahren strafverschärfend wirken könnte.

Zum Tatbestand selber lässt sich nur sagen: Sie haben beim Antrag auf Hartz 4 ein Merkblatt erhalten, welches Sie speziell nochmal darauf hinweist, dass Sie bei Antrag und während des Leistungsbezuges sämtliche Tatsachen in Bezug auf Beschäftigungen unverzüglich dem Jobcenter zu melden haben. Sie wurden darüber schriftlich belehrt, dass eine Nichtanzeige strafbar sein kann.

Im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren haben Sie aber die Möglichkeit bei einer Vernehmung die Tatsachen darzulegen und Beweise zu beantragen, die Sie entlasten könnten. Sie tun dies ja schon dadurch, dass Sie ein Schreiben an das Hauptzollamt schicken. Wenn Sie möchten können Sie auch anrufen und um ein persönliches Gespräch bitten. Der Sachbearbeiter wird das Gespräch dokumentieren und zu den Akten legen.

Der Sachbearbeiter im Hauptzollamt sollte Ihnen diese Möglichkeiten geben. Es ist allerdings streng auf die Fristen zu achten.

Hiernach wird der Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet, welcher eine Entscheidung über den Fall treffen (Geldauflagen etc. ).

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Moin,

die Kanaren sind nicht von der neuesten Mehrwertsteuerrichtline erfasst - d.h. dass diese wie ein Drittland (Nicht-EU-Staat) zu behandeln ist.

Das bedeutet, dass dir im Reiseverkehr nur die Freimengen gemäß der Einreisefreimengen Verordnung zustehen.

Das sind dann auf dem Luftwege 430 € an Waren und zusätzlich was die Tabakwaren betrifft gemäß § 2 (1) Nr.1 Einreisefreimengenverordnung (Auszug)

(1) Je Reisenden sind Reisemitbringsel (§ 1 Nr. 6) im Rahmen der folgenden Mengen- und Wertgrenzen von den Einfuhrabgaben befreit:

1. Tabakwaren:

a)
    200 Zigaretten oder
b)
    100 Zigarillos oder
c)
    50 Zigarren oder
d)
    250 Gramm Rauchtabak oder
e)
    eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren;

und nicht wie alle denken aus einem EU-Staat 4 Stangen Zigaretten.

Zur Zollanmeldung am grünen Ausgang solltest du folgendes wissen:

Beim Überschreiten der grünen Linie sagst du aus : Ich hab nichts zu verzollen. Wirst du kontrolliert und man stellt fest du hast doch etwas zu verzollen, hättest du in diesem Fall den Tatbestand einer Straftat der Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) erfüllt.

Im Reiseverkehr gibt es allerdings ein Verfahrenshindernis, welches besagt wenn die hinterzogenen Einfuhrabgaben 130 € nicht überschreiten, wird einfach nur eine "Strafe" in Höhe der hinterzogenen Einfuhrabgaben erhoben. Bedingung ist, dass dies innerhalb von 6 Monaten nicht 2 mal passiert. Zigaretten werden pauschaliert mit 0,19 ct pro Stk besteuert : d.h. 684 Zigaretten dürftest du mitnehmen ohne ein Strafverfahren zu befürchten.

Dies ist leider ein kleines Problem, da leider die meisten denken die Kanaren sind in der EU (!aber nicht in der Mehrwertsteuerrichtline erfasst) und denken dass die eine zuviel Stange egal ist. Mit 5 Stangen (200 frei, 800 drüber) befindet man sich dann ganz schnell im Strafverfahren.

Ich hoffe hiermit ein wenig geholfen zu haben.

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Hallo,

alles was Sie dazu benötigen, finden Sie im Zolltarif : Möbel generell finden Sie im Kapitel 94 (http://auskunft.ezt-online.de). Hier ist dann noch in die einzelnen Positionen und Unterpositionen zu unterscheiden, Sie können sich hier ja einfach ein wenig umsehen:

Laut ihrer Beschreibung bevorzugt Position 9401 und 9403 - diese sind in der Regel frei. Bei Möbeln ist ausschlaggebend, dass diese dazu bestimmt sind auf den Boden gestellt zu werden (Anmerkung 2 zum Kapitel 94)

Sonst werden diese ihrer Beschaffenheit eingereiht (Holzwaren Kap 44 -46)

Mit dem tropischen Holz hat hajobello Recht - Waren aus tropischen Holz (Auszug Elektronischer Zolltarif : Zusätzliche Anmerkung. 2 zu Kapitel 44) :

-2. Als „tropisches Holz“ im Sinne der Unterpositionen 4414 00 10, 4418 10 10, 4418 20 10, 4419 00 10, 4420 10 11 und 4420 90 91 gelten folgende tropische Hölzer: Acajou d'Afrique, Alan, Azobé,Balsa, Dark Red Meranti, Dibétou, Ilomba, Imbuia, Iroko, Jelutong, Jongkong, Kapur, Keruing, Kempas, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Makoré, Mansonia, Meranti Bakau, Merbau, Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Ramin, Sapelli, Sipo, Teak, Tiama, Virola, White Lauan, White Meranti, White Seraya und Yellow Meranti (RV G4402000).

Bei diesen Hölzern benötigt es meist Genehmigungen wie CITES-Bescheinigungen (Washingtoner Artenschutz) etc. Diese kriegt man theoretisch praktisch für den gewerblichen Verkehr gar nicht. Die Ware (z.B. Möbel Kap. 94) ist bei sowas egal, wenn es aus solchen Rohmaterialien besteht.

Als letzte Voraussetzung müssten sie eine EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification) in Deutschland beantragen - welche sie überhaupt zur gewerblichen Zollabfertigung für ihre Firma berechtigt.

In der Regel ist das so, dass normale Firmen mit ihrer EORI-Nummer eine Spedition beauftragen, welche auch die Zollabfertigung übernehmen. Grund ist hierfür, dass Zollanmeldungen meist nur noch über elektronischen Wege abgegeben werden (ATLAS-System) - und auch angenommen werden. Je nach Lieferbedingung (z.B. ausländischen Seehafen, inländischen Seehafen etc.) übernimmt diese Spedition von dort den Transport und die Zollförmlichkeiten und bringt diese Ware versteuert zu ihrer Firma.

Ich hoffe Ihnen ein wenig hiermit geholfen zu haben.

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Hi,

Im Zollrecht bzw. Steuerrecht ist im Postverkehr immer der Empfänger Steuerschuldner. Das würde heissen, dass du zwar auf Rechnung deiner Mutter die Sachen bestellen kannst, aber bei der Erhebung der Einfurhabgaben dein Name draufsteht. Steuerschuldner kann jeder zwischen Geburt und Tod sein - also auch du.

Wenn die Ware die du erwerben möchtest, keinen Einschränkungen (Medikamente, Fälschungen, Verboten) unterliegt und eine Rechnung in Paket liegt wird die sogar direkt zu dir nach Haus geliefert. Wenn sie über 22 € kostet, werden Abgaben erhoben - die Post geht bei sowas in Vorkasse und meldet für dich die Waren zum Zoll an. Die Post bezahlt den Zoll/Einfuhrumsatzsteuer und kassiert dann (Postbote) bei dir ab.

Mit einer Vollmacht wie du es beschrieben hast, ist es natürlich auch möglich - ich würde hier aber eine Kopie von Ausweis deiner Mutter sowie deinen zum Zollamt bringen.

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Blahblah,

außer Grandez und MrHelbling erzählt ihr alle Mist - in Deutschland herrscht das Waffengesetz - so wie Grandez den Link gepostet hat, eine etwas benutzerfreundlichere Auflistung wie die Anhänge im Waffengesetz. Natürlich darfst du (zollrechtlich) Messer im Gepäck mitführen, sofern diese nicht Gegenstand des Waffengesetzes sind. Bei Messern gilt - wie MrHelbling schrieb grundsätzlich eine Maximallänge der Klinge von 12 cm, und die Klinge darf nicht mit einer Hand feststellbar sein (z.b. du drückst mit dem Daumen einen Knopf und durch eine Feder springt das Messer hervor und rastet ein, oder allgemein bekannte Butterflymesser) und die Messer dürfen nicht beidseitig geschliffen sein.

Sollte das Messer, dass du einführen möchtest, unter die Bestimmungen des Waffengesetz fallen und komplett verboten sein erfüllst du mit dem Verbringen des Messers nach Deutschland den Tatbestand einer Straftat, nämlich dem Bannbruch (§ 372 Abgabenordnung i.V.m. § 52 ff. WaffG) In dem Fall wird das Messer als Beweisstück und Einziehungsgegenstand beschlagnahmt / sichergestellt und du kriegst Post von deiner zuständigen Staatsanwaltschaft.

Ich würde mich also doch ein wenig einlesen und fragen ob das nun solch ein böses Messer ist oder nicht - wenn es ein normales nicht verbotenes Messer ist und du kontrolliert wirst guckt der Zöllner sich das an, stellt fest es ist nicht verboten und packst es wieder zurück =).

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Hi,

3 Dinge dazu:

1.- Sendungen von kommerziellen Charakter ( bis 150 € ) sind zollfrei und es wird nur die Einfuhrumsatzsteuer erhoben (19%). Hier ist der >>Warenwert<< ausschlaggebend , mit den Portokosten kann es auch drüber sein. Liegst du über 150 € Warenwert fällt zusätzlich Zoll in Höhe des europäischen Zolltarifs an: (http://auskunft.ezt-online.de) Ich habs mal rausgesucht : 39269097900 (Codenummer) : 6,5 % Zoll

Hättest also Abgaben von ca. ~ 27 % (Weil von den Zollabgaben auch noch Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird - Finanzbehörden halt ;D - praktisch Steuer von der Steuer )

Liegst du unter 22 € ist die Sendung frei - Bedingung ist, dass nur ein Paket vom gleichen Absender am gleichen Tag an den gleichen Empfänger gesendet wird.

In der Regel werden solche Pakete direkt am Flughafen Zoll versteuert. Du kriegst dann praktisch den Steuerbescheid ans Paket geklebt und musst bei Erhalt der Ware zahlen ODER die Ware wird an das zuständige Binnenzollamt bei dir in der Nähe geschickt und du gehst hin und bezahlst beim Abholen.

2.- Du kannst das ganze ruhig unter deinen Namen bestellen das ist schnuppe - Steuerschuldner kann im Steuerrecht jeder zwischen Geburt und Tod sein - du musst also nicht 18 sein um Steuern zahlen zu müssen :D.

3.- Würd ich darauf achten was du genau für Hüllen bestellst - sind da nämlich irgendwelche markengeschützte Logos wie Apple , Hello Kitty, Walt Disney blahblah was es alles gibt - drauf - wird die Sendung möglicherweise sichergestellt und vernichtet. (weils eben meist Fälschungen sind, besonders China)

Und zuguterletzt kannst du damit rechnen das du mindestens 2 Wochen wartest bis der Zoll dein Päckchen/Paket (es sei dem es ist eine Expresssendung), da meist ein großer Rückstau bei den jeweiligen Postzentren herrscht - nur so am Rande =).

Solltest du all diese Dinge beachten dürfte nichts schiefgehen =)

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Moin,

ich kenn leider die Zollvorschriften der Schweiz nicht da ich leider nur beim deutschen Zoll arbeite:

ABER:

Es sind grundsätzlich zu trennen die Mehrwertsteuer und die Zollabgaben.

Die MWSt . beträgt in der Schweiz 8 % für Standardwaren und 2,5 % für ermäßigte.

Für Ersteigerungen im Internet gibt es >keine Freigrenzen< Es gibt nur Minderbeträge bei dem die Erhebung der Einfuhrabgaben verzichtet werden (5€.

Entweder kriegst du also Post vom örtlich zuständigen Zollamt oder hast du Glück weil man dein Päckchen nicht unter die Lupe genommen hat.

Ergänzend dazu http://www.post.ch/post-startseite/post-geschaeftskunden/post-briefe/post-versand-international-gk/post-kontakt-beratung-versand-international/post-faq-uebersicht-gk/post-faq-zoll-mwst-import-distribution-international.htm#txt32980

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