Am Ende zählt nur der Schnitt. Wähle die Fächer Deinen Neigungen und Interessen entsprechend.
Du machst es schon richtig, indem Du Prioriäten setzt. Wenn Du lernen musst, dann ist Hausarbeit erst mal Nebensache. Das kannst Du nachholen, wenn Du Zeit hast. Also jetzt! Aber 4 - 5 Tage musst Du deshalb nicht gleich schrubben. Oder sieht es so wild bei Dir aus? ;-)
Du kannst jeden Raum einzeln putzen oder aber ein anderes System nutzen. Z.B. erst die gesamte Wohnung aufräumen und saugen oder wischen; Müll raustragen, Geschirr abwaschen, Toilette und Bad putzen, Staub wischen, Fenster putzen. Dann sieht die Wohnung schon besser aus!
Wenn Du es in Zukunft gar nicht erst soweit kommen lassen möchtest, dann hilft nur, alles sofort zu erledigen. Also, Toilette und Bad täglich reinigen dauert nicht lange. Mal kurz mit der Klobürste durch´s Klo, mit dem Lappen übers Waschbecken etc. kannst Du gleich in Einem nach dem Toilettengang erledigen. Das dauert dann nur 1 Minute. Wenn Du benutzes Geschirr gleich abspülst, sammelt sich nichts an. Das dauert auch nur kurz. In dem Sinne kannst Du es gleich weiter durchziehen.
Wenn Du jetzt zwei Tage zur gründlichen Reinigung hast, ist das sicher zu schaffen.
Einfach so geht das nicht! Wenn das alles korrekt abgelaufen ist, schriftlich gemacht wurde, Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist - dann kann man hier nichts rückgängig machen.
Ich denke, das Jugendamt und ein Fachanwalt für Familienrecht ist hier eher in der Lage, Euch zu helfen. Wenn jetzt ein Gerichtsvollzieher ins Haus kommt, muss vorher schon was gelaufen sein. Der laufende Unterhalt hat Vorrang vor den Schulden wegen des Unterhaltsvorschusses. Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Die Unterhaltshöhe ist auch von der Anzahl der zu unterhaltenden Kinder abhängig. Eltern haben ein Recht auf Umgang mit ihrem KInd.
Deine Eltern sind hier die richtigen Ansprechpartner. Öffentliche Zuschüsse gibt es in diesem Fall nicht.
Soweit ich weiß, hat ein volljähriges Kind nur Anspruch auf Unterhalt, wenn es sich in einer Ausbildung oder im Studium befindet. Der Anspruch auf Kindergeld ist übrigens auch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wegen der Steuererklärung: Besondere Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Man darf auch freiwillig bezahlen.
Die Unterhaltspflicht (richtig: Düssesldorfer Tabelle als Anhaltspunkt) bezieht sich nur auf Deinen Sohn, nicht mehr auf Deine Ex-Frau, da sie wieder verheiratet ist.
Soweit ich weiß - 3.0
Du kannst Dich mehrfach für zulassungsbeschränkte Studiengänge an derselben (evtl. beschränkte Anzahl) und auch an verschiedenen Hochschulen (unbeschränkt) bewerben. Nach einer Zusage kannst Du Dich einschreiben. Für zulassungsfreie Studiengänge ist eine Bewerbung nicht notwendig. Hier schreibt man sich dirket einfach ein. Bewerbungen und Einschreibungen finden innerhalb bestimmter Fristen statt. Bewirb Dich einfach für Landschaftsplanung und warte ab, ob Du einen Platz bekommst oder nicht. Chancen gibt es auch noch im Nachrückverfahren, wenn Plätze nicht angenommen- und somit neu vergeben werden. Solltest Du dennoch leer ausgehen, kannst Du Dich immer noch für Bauingenieurwesen - ohne NC einschreiben. Aber Du musst natürlich immer die Fristen einhalten. Infos liefern die jeweiligen Hochschulen.
Wenn Du gerne studieren möchtest, dann suche Dir umgehend einen Praktikumsplatz, um die volle Fachhochschulreife zu erhalten. Drei Monate reichen hier schon. Damit kannst Du sofort mit einem Studium beginnen, was mit Deinem Schnitt kein Problem sein sollte. Du hast Anspruch auf Unterhalt bis zum Ende des Studiums. Und bis zum 25. Lebensjahr gibt es noch Kindergeld. Wenn Du an einer Uni studieren möchtest, kannst Du das in Hessen.
Deine jetzige Leerlaufzeit kannst Du für einen Intensivsprachkurs für eine weitere Fremdsprache nutzen. Eventuell auch online.
Du solltest Dir einen Hula-Hoop-Reifen zulegen. Damit täglich üben.
http://www.google.de/search?hl=de&site=imghp&tbm=isch&source=hp&biw=1067&bih=441&q=hula+hoop+reifen&oq=hula&gs_l=img.1.1.0l10.1824.2349.0.5180.4.4.0.0.0.0.65.231.4.4.0.cqrwrth..0.0...1.1.17.img.5u3aR6pDP2U
Meinst Du das hier?
http://www.youtube.com/watch?v=vj2mk2FPesMAlso wenn, dann ist es ein Zeckenstich und kein Biss. Demnach siehst Du eine Einstichstelle mit roter Umrandung. Vergleiche Dein Bild mit anderen Bildern. http://www.google.de/search?hl=de&site=imghp&tbm=isch&source=hp&biw=1067&bih=441&q=Zeckenstich&oq=Zeckenstich&gs_l=img.3..0l10.1559.4263.0.8181.11.8.0.3.3.0.67.449.8.8.0...0.0...1ac.1.17.img.c_ZI-GFxOCQ
Lies mal hier: http://www.apotheken-umschau.de/Venen/Thrombose-Diagnose-110311_6.html
Gut, dass Du gleich ein paar Bilder gemacht hast. Fertige noch mehr davon an. Deine Freundin soll sich sofort an den Eigentümer (evtl. Verwalter) der Wohnung wenden und ihn auffordern, den Schaden unverzüglich zu beheben. Gleichzeitig kann sie eine Mietminderung ankündigen und durchziehen; evtl. sogar wieder ausziehen, wenn der Vermieter nicht sofort handelt. Bezahlen muss Deine Freundin natürlich hierfür nichts!
Wenn Du eine Grippe hättest, säßest Du vermutlich nicht mehr am PC und würdest diese Frage stellen. Falls Du den grippalen Infekt bzw. eine so genannte Erkältung meinst, dann macht es Sinn, wenn Du diese/n zu Hause auskurierst, anstatt die Viren weiter zu verbreiten - sprich: alle möglichen Leute anzustecken. Da das allgemeine Krankheitsgefühl auch hier eintritt, ist es schon sinnvoll, für 5 - 9 Tage zu Hause zu bleiben; sonst kann man nicht gescheit arbeiten. Die Entscheidung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trifft der Arzt nach einer entsprechenden Diagnose aufgrund einer Untersuchung. Falls sich der Zustand verschlimmert - z.B. durch eine zusätzliche bakterielle Infektion, kann sich die Krankmeldung durchaus verlängern.
Die hilfreichste Antwort gibt es hier nicht.
Danke an alle!
Interessantes Video
http://www.youtube.com/watch?NR=1&feature=fvwp&v=-MVOyZWcj3wBlitze gibt es nicht ohne Donner!
http://www.youtube.com/watch?v=3GTxB1v1r98Wird das von mir erwartet?
Du musst Dein Einkommen angeben.
Wenn Ihr zusammenziehen wollt, werdet Ihr als ein eheähnliches Verhältnis betrachtet. Dem entsprechend zählt das Familieneinkommen. Es wird ein bestimmter Bedarf für zwei Personen errechnet und alles Einkommen damit verrechnet. Wenn das gesamte Einkommen über den Bedarf liegt, verringert sich das Hartz-IV-Satz.