Man kann wunderbar damit zocken ;)

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Verfahrensgebühr (Gericht) als Kläger bei Klagerücknahme auferlegt bekommen trotz Bürgergeld?

Hallo Zusammen, es geht um Folgendes: Ich war bei meiner Anwältin zwecks eines Gewaltschutz- verfahren / Antrag (Rechtsstreit) . Sie hat dann einen Antrag gestellt und alles in die Wege geleitet. Der Gerichtstermin wäre letzten Monat gewesen. Da ich mir aber alles noch mal durch den Kopf gehen lassen habe, sehr wenige Chancen darin gesehen habe und mir sehr viele Sorgen über die hohen Kosten gemacht habe, die durch verlieren des Rechtsstreit anfallen könnten, habe ich meine Anwältin 1 Woche vor dem Termin um Klagerücknahme gebeten. Habe dann nach den Kosten bzgl. Klagerücknahme gefragt und sie meinte dass das Gericht uns wahrscheinlich keine Gebühr/ Kosten auferlegen wird und wir nur die eigenen Anwaltskosten begleichen müssen. Daraufhin willigte ich ein. Die Klage wurde zurückgezogen und ein paar Tage später war auch schon ihre Rechnung da.(die ich bereits gezahlt habe)

Nun 2 Wochen später hat meine Anwältin mir ein Schreiben geschickt, in dem der gegnerische Rechtsanwalt Bezug auf die Klagerücknahme nimmt und beantragt, uns die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Dies hat das Gericht bewilligt und somit eine Rechnung in Höhe von 1150 Euro gestellt. Ich war geschockt über so eine hohe Summe für im grundegenommen nur Briefe verschicken. Außerdem kann ich diese auch nicht zahlen, da ich zur Zeit arbeitslos bin.

Meine Frage, kann ich dagegen etwas machen? Im Internet steht, dass grundsätzlich immer von der Gebühr abgesehen wird, wenn man Arbeitslosengeld 2 (also die Grundsicherung)bezieht. Ich bin mir aber nicht sicher🤷. Muss ich das wirklich zahlen? Was wäre, wenn ich nicht zahlen kann?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Antworten

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MUSST DU LEIDER BEZAHLEN...

Für ein Verfahren fällt nach dem Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes (GKG Anlage 1) in der ersten Instanz die 3,0-fache Gebühr an. Im Falle einer Klagerücknahme muss der Kläger nur die 1,0-fache Gebühr bezahlen, wenn die Klage bereits vor Ende der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wurde.

Diese Kostenregelung hat der Gesetzgeber mehrfach reformiert. Als Veranlasser der Klage (und der Klagerücknahme) muss der Kläger grundsätzlich die bereits angefallenen Kosten tragen (§ 269 Abs. 3 S. 2 ZPO).

Findet nach Klagerücknahme in Abwesenheit des Klägers noch ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt, in dem der Beklagte nur noch einen Kostenantrag stellt, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr aus dem Kostenwert.

Habt ihr keine VERFAHRENSKOSTENHILFE BEANTRAGT ???? Vorher bei Klageeinreichung macht man das...

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zur Polizei darfst du entscheiden, ob du hingehst !!!

... wenn die Einladung von der StA ist oder eine zur richterliche Befragung, solltest du tunlichst der Bitte nachkommen ;)

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Man sollte es so nicht machen. Buhhh

Man solltesie mit ner Druckluftnagelpistole langzeitbefestigen

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wenn du Glück hast, dann ist in deinen Nebenkosten die Versicherung des Vermieters mit drin ;) dann bist du mit ihm zusammen "Versicherungsnehmer" und er kann dich nicht für einen Schaden belangen, weil du ja mit ihm zusammen quasi versichert bist...

Schau mal in deinen Mietvertrag !!!

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Schwangerschaftstest machen ;)

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wenn du zu jeder der 3 Mahlzeiten 1 Liter Kakao trinkst, biste aber schon über deinem Bedarf ! 3 x 680 = 2040

wenn du nix mehr dazu isst und dich noch´n bisschen extra bewegst, passt das kalorienmäßig ! nur fehlen dir nötige Vitamine, Ballaststoffe und Eiweiße...

aber du fragst ja eh nicht ernsthaft... dir ist bloß langweilig ;)

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Dein Anwalt wird wohl ne DECKUNGSANFRAGE an die Rechtsschutzversicherung geschickt haben

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