Hallo,
also meine Erfahrung ist das dieses Gesetz nur greift wenn man Anzeige erstattet hat. Weil nur die Angabe einer schlechten Kindheit oder Misshandlungen etc. reichen denen alleine nicht. Ansonsten ist das leider alles sehr schwer nachzuweisen, man braucht Anzeigenbeweis wenns geht Beweise für Folgeschäden wie zb. Psychotherapie, Medikamente oder Behindertenausweis. Und dann ist es immer noch fraglich ob man was bekommt und wie lange das zurückliegt. Hab ich alles durch und gebracht hats nichts weil schon 30 Jahre vergangen sind. Aber probieren geht über studieren, der Anwalt weiss sicher die nächsten Schritte. Und leider wurde da nicht akzeptiert das bei vielen Menschen die schlimmes erlebt haben die Folgen oft erst Jahrzehnte später auftreten.