Nun, zuerst einmal gibt es ein sogenanntes " BAföG- Amt" nicht. Du meinst das Amt für Ausbildungsförderung (AfA), bzw. dein zuständiges Studentenwerk. Dieses bewilligt dir dein BAföG. Für die Verwaltung und Einziehung des Darlehens ist allerdings das Bundesverwaltungsamt zuständig. Du bist verpflichtet, dem BVA jegliche Adressänderung mitzuteilen, dass steht auch in deinem Bewilligungsbescheid. Rechtsgrundlage ist hier §12 Darlehensverordnung.
Die durch die Nichtmitteilung entstandenen Kosten hast du verschuldet und musst sie auch tragen. Du hast dann bestimmt auch einen Kostenbescheid über 25€ bekommen, da deine Anschrift und/ oder dein neuer Name ermittelt werden musste. Zahl das und gut ist. Wenn du nicht zahlen kannst, gibt es die Möglichkeit der Freistellung bzw. Stundung.
Ich würde deinem Lehrer nahelegen, dich in Ruhe zu lassen, ansonsten droh ihm sofort mit einem Anwalt. Von dir wurde kein Straftatbestand erfüllt. Der Lehrer scheint ein Depp zu sein, der nicht mit Kritik umgehen kann. Du solltest deine Entschuldigung zurück nehmen und dich an dein zuständiges Kultusministerium wenden und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schwätzer einlegen. Kleiner Tip: Solltest du unter 14 sein, bist du eh nicht strafmündig. Was sagen deine Eltern dazu?
Wärst du mein Kind, hätte ich diesen von Lehrer schon auf links gedreht. Lass dir nichts gefallen, er versucht dich nur einzuschüchtern!
Nein, das darfst du nicht. Das wäre eine Freiheitsberaubung und ggf. ne KV.
Dieser Reichsdeppenmist ist echt belustigend...
Natürlich sind Polizisten Beamte.
Denk dran, dass du dem BVA die Einkommensänderung mitteilst, sonst kann das böse Folgen für dich haben.
Allein für diese dämliche Frage müsste man dich bestrafen...
Ach mist, habs als Kommentar zu einer Antwort geschrieben. Sorry.
Les dir mal meinen Kommentar durch, dann weißt du Bescheid.
Nein, natürlich darf sie dich nicht zwingen.
Wie du im Link siehst, liegt der NC aktuell bei 1,0
http://hochschulstart.de/index.php?id=322
Bloß nicht in die Notaufnahme, die müssen sich um echte Notfälle kümmern. Geh zum Hausarzt, das reicht.
Was ist das denn für ein Arzt, der dir Regain empfiehlt?
Der Haarwuchs eines Menschen ist erblich bedingt, da helfen leider keine dieser Mittelchen, da es eine hormonelle Sache ist.
Selten so einen Müll gelesen.
Man kann einen Antrag auf einen leistungsabhängigen Teilerlass und auf einen studiendauerabhängigen TL innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides stellen.
Nach deinen Angaben hast du den Antrag fristgemäß gestellt. Kann aber dauern 😊
Hast du einen Antrag auf Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach § 18a BAföG gestellt?
Den Straftatbestand der Volksverhetzung findest du in § 130 Strafgesetzbuch nachlesen.
Geh zur IHK und zur Polizei, die helfen dir.
Elektroschocker, egal welche Art sind totaler Blödsinn und eher gefährlich für einen selbst, wie alle Tools, mit denen man an seinen Gegner ran mus. Besorg dir ein Pfefferspray, das ist in Deutschland die effektivste legale Methode der Verteidigung.
Gar nicht. Ein Einspruch heißt nucht, dass er verjährt. Zudem hättest du Widerspruch erheben müssen und keinen Einspruch. Eim Einspruch hat nämlich keine aufschiebende Wirkung. Zahlen musst du auf jeden Fall.
Das Grundgesetz ist unsere Verfassung.