Handwerker haben Stromkabel durchbohrt, wer haftet?
Bei der Montage einer Terrassenüberdachung hat ein Monteur ein Stromkabel im Mauerwerk durchbohrt, als er von außen ein Loch in die Hauswand gebohrt hat. Dadurch hat nun ein Teil des Stockwerkes keinen Strom mehr. Prüfungen, ob hinter der Wand Kabel liegen, wurden von der Firma nicht durchgeführt. Zudem ist der Bohrer bis ins Innere des Raumes durchgedrungen, sodass nun ein Loch zu sehen und die Tapete an der Stelle abgerissen ist. Die Firma weigert sich für den Schaden aufzukommen und verweist dabei auf die AGBs, in denen steht, dass die Firma nicht für Schäden aufkommt, die sie verursacht hat (siehe: https://www.schweng.eu/allgemeine-geschaeftsbedingungen). Ist eine solche Regelung in den AGBs überhaupt rechtens? Haftet die Firma oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?