Bei mir ist es nicht so...
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Der Junge muss nicht den ersten Schritt machen .. das ist heutzutage nicht unbedingt so
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Im Halbjahr --> Nein
Am Schuljahresende --> Ja
Du hast ein Halbjahr Zeit um dich zu bessern --> nutz die Zeit und lern
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Die Aufbewahrungsfrist von Handelsbriefen beträgt sechs Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB) und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in welchem der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden ist (§ 257 Abs. 5 HGB). Das gilt auch entsprechend für die anderen Kommunikationsformen.
entnommen aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrief
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Dabei beachten:
noch in Form (also reitbar, noch gesund etc)
wofür benötigt.
- zum Freizeitreiten also ein paar mal in der woche gelände und leichte übungen haben will --> ja.
- tuniere reiten will und jeden Tag trainieren möchte --> nein, besser jüngeres Pferd
- Der preis muss stimmen...
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Ein Handelsgeschäft ist betroffen, wenn ein Schriftstück seine Vorbereitung, seinen Abschluß, seine Durchführung oder seine Rückgängigmachung zum Gegenstand hat. Zu den empfangenen Handelsbriefen gehören insbesondere
- Aufträge, einschließlich Änderungen und Ergänzungen,
- Auftragsbestätigungen,
- Versandanzeigen,
- Lieferscheine,
- Frachtbriefe,
- Rechnungen und
- Zahlungsbelege sowie
- alle gegenseitigen schriftlichen Vereinbarungen (Verträge).
entnommen aus http://www.wer-weiss-was.de/existenzgruendung/handelsbriefe-was-genau-ist-das
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