Die Aufbewahrungsfrist von Handelsbriefen beträgt sechs Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB) und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in welchem der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden ist (§ 257 Abs. 5 HGB). Das gilt auch entsprechend für die anderen Kommunikationsformen.

entnommen aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrief

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Dabei beachten:

  • noch in Form (also reitbar, noch gesund etc)

  • wofür benötigt.

    1. zum Freizeitreiten also ein paar mal in der woche gelände und leichte übungen haben will --> ja.
    2. tuniere reiten will und jeden Tag trainieren möchte --> nein, besser jüngeres Pferd
  • Der preis muss stimmen...
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Ein Handelsgeschäft ist betroffen, wenn ein Schriftstück seine Vorbereitung, seinen Abschluß, seine Durchführung oder seine Rückgängigmachung zum Gegenstand hat. Zu den empfangenen Handelsbriefen gehören insbesondere

  • Aufträge, einschließlich Änderungen und Ergänzungen,
  • Auftragsbestätigungen,
  • Versandanzeigen,
  • Lieferscheine,
  • Frachtbriefe,
  • Rechnungen und
  • Zahlungsbelege sowie
  • alle gegenseitigen schriftlichen Vereinbarungen (Verträge).

entnommen aus http://www.wer-weiss-was.de/existenzgruendung/handelsbriefe-was-genau-ist-das

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