Definitiv nicht unterschreiben!
Der Aufhebungsvertrag wird deshalb vorgelegt, weil der Arbeitgeber sich darüber im Klaren ist, dass er im Falle einer Kündigungsschutzklage durchaus den Kürzeren ziehen kann und ggf. unnötige Kosten hat.
Ganz wichtig: gehe zur Arbeit und Versuche, zu arbeiten. Wenn man dich dann wegen des Hausverbots an der Arbeit hindert, dann Versuche, dir das schriftlich geben zu lassen.
Derzeit ist dein Ausbildungsvertrag noch gültig und die IHK wird sehr daran interessiert sein, dass der Ausbildungsbetrieb die Ausbildung verweigert. Du solltest nachweisen können, dass du deine Arbeitskraft angeboten hast.
Lass' dich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Das Erstgespräch ist oft kostenlos und wenn es etwas kostet, dann ist das eine geringe, aber lohnende Investition. Frag' parallel bei der IHK nach, wie die dir helfen können.
Sollte man dir sollte man dir doch noch eine Kündigung zukommen lassen, dann musst du dich sofort mit einem Widerspruch und einer Kündigungsschutzklage dagegen wehren. Alles schriftlich.
Halte sofort Kontakt zum Betriebsrat und versuche mit ihm etwas zu erreichen. Falls der Betriebsrat sagt, man könne nichts machen, dann ist der Betriebsrat auf der Arbeitgeberseite und lügt.
Außerdem solltest du beim BR nachfragen, ob bei der BR bezüglich deiner Kündigung informiert und nach §102 Betriebs-Verfassungsgesetz angehört wurde. Sollte dies nicht geschehen sein, dann ist die Kündigung schon unwirksam. Dein Anwalt würde diese Info auch beim BR abfragen.
Das, was du getan hast, ist kein schwerwiegendes vergehen, da du dem Unternehmen ja damit nicht geschadet hast. Diebstahl ist es laut Definition, aber wenn die Kasse stimmte, dann wird es Arbeitsrichter geben, die da ein "milderes Mittel" vom Arbeitgeber sehen wollen.
Kämpfe für dein Recht und deine Ausbildung! Ich wünsche dir viel Erfolg!
PS: Ich war bis vor kurzem Betriebsrat bei einem echt großen Drecksunternehmen und habe schon selbst sehr viel erlebt.