dv und dt sind die Bezeichnungen für die Ableitung also z.b. ist F(x)dx = f(x) oder f(x)dx = f'(x)

Du kannst dir das so vorstellen: steht da dx, leitet man nach x ab.

V wird gewählt weil in der partiellen Integration das hintere integral einfacher wird, da du sonst nochmals partiell integrieren müsstest.

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Also zu deinem ersten Beispiel sehe ich nur zwei Funktionen. f(x) = ln(g(x)) und g(x) = 1/sqrt(x^2+1).

Edit: es gibt eine viel einfachere Lösung. Der wurzelterm sieht kompliziert aus, ist für den Logarithmus aber sehr elegant zu lösen. Der Term 1/sqrt(x^2+1) ist ja nichts anderes als (x^2+1)^(-1/2). Der Logarithmus hat die Eigenschaft, dass du den Exponenten nach vorne ziehen darfst, also konkret ln(x^a) = a*ln(x). Daher vereinfacht sich dein term zu (-1/2)*ln(x^2+1). Dann kannst du einfach mit der Kettenregel ableiten und erhälst -x/x^2+1

Dein zweites Beispiel verstehe ich nicht so ganz.

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Die Mathematik ist konsistent und somit für die grundlegenden Axiome richtig.

Rechnest du 3,33... + 3,33... + 3,33... Mag es erscheinen 9,99... Zu ergeben, allerdings zieht sich das in die Unendlichkeit, sodass es sich dem Wert 1 annähert und in der Theorie auch annimmt. Das kann man sich halt nicht wirklich vorstellen...

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Würde ich mir angesichts der Rechtslage im Straßenverkehr gut überlegen. Unterbodenbeleuchtung an Autos ist beispielsweise verboten, daher denke ich nicht, dass das bei E-Scootern anders sein wird...

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  1. PCs dauerhaft anzulassen bzw. auf Energie sparen stellen, ist auf Dauer nicht gut für den Rechner. Stelle sicher ihn wenigstens gelegentlich neu zu starten, damit Prozesse richtig verarbeitet werden können.
  2. Energie sparen, spart Energie. Wenn der Rechner aus ist, ist er aus. Im Ruhemodus verbraucht er jährlich bis 60 Watt. Den Rest kannst du dir anhand deiner Stromkosten ausrechnen
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Versuchs Mal mit den Mainboard Ports. Wenn du Bild bekommst, sind möglicherweise die Treiber im Arsch und du musst die neu installieren

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Rechtlich gesehen liegt die Verantwortung einer Klassenfahrt bei den Lehrern. Ob allerdings Handys verboten sind, ist eine Frage der Einwilligung der Eltern. Ob diese die Bedingung gestellt haben, ist dann etwas anderes. Schließlich geben deine Eltern ja die Obhut an jemand "fremden"

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Das lässt sich doch ganz einfach bestimmen, wenn du den Gesamtanteil der u15 jährigen mit dem Prozentsatz der männlichen u15 jährigen multiplizierst

Konkret: 7916913*0.136 ist die Anzahl der Bewohner unter 15.

Das Ergebnis * 0.141 ist der Anteil der männlichen Bewohner unter 15

Die restlichen Zahlenwerte kannst du über eine vierfeldertafel bestimmen

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