Eigentlich darf er das nicht. Klassenarbeiten, die auch mehr zählen als Kurzteste müssen min. Eine Woche davor angekündigt werden. Ein Kurztest darf der Lehrer selbstverständlich unangekündigt machen über die letzten 2-4 Stunden.

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Ja auf jeden Fall ist da eine Metapher drin. Und dann bin ich mir nicht ganz sicher ich glaub auch noch ein Inversion, weil es keine geläufige Wortstellung ist.

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Ich kenn jetzt die einzelnen Fachbegriffe, für Schulen oder was auch immer, nicht. Aber wenn du in Deutschland zur Schule gehst ist für ein Beruf meistens nur der höchste Abschluss wichtig, das heißt wenn du danach auf ein Berufskolleg oder einem beruflichen Gymnasiums gehst interessiert es dein Arbeitgeber nur was du da für Noten hast und nicht welche du in der 9.klassen hast.

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Nein ich würde sagen das darf sie nicht aber das recht nachzufragen warum da eine Lücke ist ist erlaubt dann muss es halt erklärt werden.

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einfach Werkrealschule von XXXX bis XXXX besucht mit Monat und das sieht auch später der Arbeitgeber das die Schule nicht beendet ist und spätestens wenn jemand frägt kannst du dein Grund nennen.

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Hallo

Nicht schlecht geschrieben, ich würde es trotzdem etwas anders schreiben zum beispiel der erste Satz der beschreibt wie man auf dem Beruf bzw. stelle aufmerksam geworden ist. Für den Beruf der Hotelkauffrau ist es weniger wichtig das Deckblatt kreativ zu gestalten -> Ich finde es gut aufgebaut (Deckblatt), bis auf die Anlagen die würde ich nicht so aneinanderreihen sondern untereinander schreiben mit Spiegelstrichen, die bündig zueinander sind.

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