Also gem. § 24 der Prüfungsordnung der IHK Schwaben wird ein 100-Punkte-Schlüssel für die Bewertung aller Prüfungsleistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen zugrunde gelegt.
Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:
Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung
= 100 - 92 Punkte = Note 1 = sehr gut
eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
= unter 92 - 81 Punkte = Note 2 = gut
eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung
= unter 81 - 67 Punkte = Note 3 = befriedigend
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht
= unter 67 - 50 Punkte = Note 4 = ausreichend
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind
= unter 50 - 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen
= unter 30 - 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.
Ob das aber für Deinen Weg zutrifft, oder ob es da noch zusätzlich zu beachtende VO gibt, musst Du erfragen.