Ein Demokrat ist üblicherweise ein "Anhänger der Demokratie bzw. ein Mensch mit demokratischer Gesinnung und vor allem jemand, der den (politischen) Willen der Mehrheit respektiert.".

Wer soll den sonst über die Zukunft eines Landes entscheiden, wenn nicht die "breite Masse"?

Wer soll sonst emtscheiden, wer das Land anführt?

Ein Demokrat muss schon per Definition andere Meinungen akzeptieren (vielleicht nicht die zu radikalen und Menschenverachtenden).

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Wenn Du sie gekauft hast bzw. die Kosten für sie trägts und sie nicht Deiner Ex geschenkt hast, sind sie Dir zuzuordnen.

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Es ist keine Sache für einen Notruf oder?

Doch. Weil hier sehr viele die Allgemeinheit betreffende Mäglichkeiten bestehen (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, KV, GKV, SKV, fahrlässige Tötung uvm.).

Ein Notruf ist also mehr als berechtigt.

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Die Kosten entstanden ja hauptsächlich vor und währemd des Krieges, sodass eine spätere Übernahme durch den "Verlierer" nicht möglich ist.

Die Finanzierung wurde bspw. durch die (absurderweise noch heute geltenden) Schaumweinsteuer erbracht.

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Zu 1.:

Meines Wissens kann man einige Module auch an anderen inländischen Hochschulen belegen, aber die Doppelimmatrikulation ist nicht ohne weiteres möglich.

In Frage würde auch ein sog. Doppelabschluss kommen.

Zu 2.:

Nein - denn unabhängig vom Abschluss bist Du dann studierter Informatiker und nicht Chemiker. Du bekommst auch nicht immer den B.Sc.

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6 bis 18 Uhr (12 Stunden) - Was ist das denn für eine Arbeitszeit?

Wenn man bedenkt, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (unter Bedingungen) nur um bis zu 2 Stunden erhöht werden darf und die Ruhepausen bei einer Arbeitszeit von Ü9 Std. 45 Minuten betragen, ergibt sich trotzdem keine derartige Arbeitszeit.

Wenn Du in dem Beruf nicht arbeiten möchtest, ist das doch ok. Ein klärendes Gespräch wäre sinnvoll. Alternativ kannst Du auch mal mit Deinen Eltern zum Hochschulinformationstag (HIT) gehen und sie über den Studiengang und seine Möglichkeiten aufklären.

Deine Eltern sind aber verpflichtet, Dich bis zu Deinem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (finanziell) bzw. bis zur Altersgrenze zu unterstützen.

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In meiner Schulzeit begegnete ich erstmals mit der bayerischen Behauptung, dass sie das schwerste Abitur in ganz Deutschland hätten. Was natürlich eine haltlose Behauptung war und ist.

Im Studium konnte ich einige sehr nette und sympathische und einige sehr hochnäsige, arrogante Bayern kennenlernen.

Als Fazit kann ich erfahrungsgemäß nur sagen, dass es ein sehr selbstbewusstes, eher konservatives und starkes Bundesland ist. Die unbestreitbare Überheblichkeit oder Arroganz, kann man halt nicht immer verbergen.

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Ich kenne keine Uni, die die vergangenen NC-Werte "verheimlicht".

(...) weil ich nicht weiß was für ein Notendurchschnitt man von mir erwartet.

Weißt Du auch nicht unbedingt mit den letzten NC-Werten, da diese jährich von vielen Faktoren abhängig sein können (Anzahl der Bewerber, Notendurchschnitte der Bewerber, verfügbare Studienplätze etc.).

Außerdem kannst Du immer noch im Studentensekretariat nachfragen.

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Vor dem Hintergrund, dass jeder Mensch diese Straßen befahren kann, ergibt sich für mich keine sinnvolle Begründung für die Zahlungsverpflichtung der Anwohner. Zumal diese Großteils gar nicht wissen, wie sie sowas bezahlen sollen und in Folge dessen auch über den verkauf ihrer Grundstücke und Immobilien nachdenken müssen.

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Exhibitionistische Handlungen iSd § 183 StGB kann nur ein Mann vornehmen.

Das BVerfG stellte aber fest, dass sich daraus keine verfassungsrechtlichen Bedenken ergeben (BVerfGE 2 BvR 398/99 v. 22. März 1999).

Grund dafür sei wohl genannt worden, dass exhibitionistische Handlungen von Frauen sehr selten auftreten. Für Frauen wurde demnach der Zusatz § 183a StGB geschaffen (Erregung öffentlichen Ärgernisses).

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Es ist schlecht

Amtssprache ist deutsch. Nicht tschechisch, nicht englisch und schon gar nicht türkisch.

Es wäre eine ungerechte Behandlung ggü. aller anderer vorhandenen Sprachen in Dt.

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Frag Dich selbst, in welchem Bereich Du Dich am besten aufgehoben fühlst.

Mit welchem Beruf würdest Du Dich neuen Leuten vorstellen?

Wenn Du in die Zukunft blickst, wo bist Du dann?

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Also gem. § 24 der Prüfungsordnung der IHK Schwaben wird ein 100-Punkte-Schlüssel für die Bewertung aller Prüfungsleistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen zugrunde gelegt.

Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:

Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung

= 100 - 92 Punkte = Note 1 = sehr gut

eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung

= unter 92 - 81 Punkte = Note 2 = gut

eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung

= unter 81 - 67 Punkte = Note 3 = befriedigend

eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht

= unter 67 - 50 Punkte = Note 4 = ausreichend

eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind

= unter 50 - 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft

eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen

= unter 30 - 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.

 

Ob das aber für Deinen Weg zutrifft, oder ob es da noch zusätzlich zu beachtende VO gibt, musst Du erfragen.

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