Nein!

Jedoch es besteht die Gefahr,

dass sie den Mann aus Rache fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt.

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Vielleicht.

Jedenfalls viele Feministinnen gehen jetzt schon laut und vehement gegen Menschen mit anderer Meinung vor.

Zum Glück sind die allermeisten Frauen und Männer keine FeministInnen.

Im übrigen setzen sich Feministinnen für die breite Masse der Frauen nicht ein.

Die Feministinnen wollen, dass die Frauen, die jetzt schon in ganz hohen Positionen sind, noch mehr Geld verdienen oder befördert werden.

Die Frau, die in einer Bäckerei oder im Supermarkt oder als Friseurin für wenig Geld arbeitet ist den Feministinnen völlig egal.

Aber die Frau die heute 10.000 Euro im Monat verdient, soll 15.000 Euro verdienen.

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Einvernehmlicher Sex ist nicht beweisbar

Wenn ein Mann und eine Frau einvernehmlich Sex miteinander haben,

dann kann

a) die Frau den Mann vergen Vergewaltigung anzeigen

oder

b) der Mann die Frau wegen Vergewaltigung anzeigen.

Man muss nur fälschlicherweise gegenüber der Polizei behaupten, man hätte "Nein" gesagt.

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Ich würde mit ihr vielleicht zusammenbleiben, allerdings ohne Sex.

Und im Falle einer friedlichen Trennung, von wem die auch immer ausgeht, würde ich gelegentlichen Kontakt halten.

Dem Opfer zu helfen, ist allerdings Aufgabe von TherapeutInnen oder Selbsthilfegruppen.

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Die Strafen für Vergewaltigung wurden 1998 massiv verschärft, auch die Definition.

"bei denen teils Bewährung"

1) Das sind dann gewöhnlich keine "Vergewaltigungen" im klassischen Sinn.

Das wären vor 1998 jedenfalls Sexuelle Nötigung, Mindeststrafe 1 Jahr, gewesen.

2) Bewährungsstrafen gibts bei anderen Delikten auch und sind nicht mit einem Freispruch zu verwechseln.

3) Selbst bei einem Freispruch des Angeklagten bleibt immer etwas hängen, Vgl. Kachelmann oder Türck.

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Weil diese Leute das Übermaßverbot "Auge um Auge" nicht akzeptieren.

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