Vor über 40 Jahren wurde eine 17-Jährige vergewaltigt und ermordet. Der zum damaligen Zeitpunkt Hauptverdächtige wurde freigesprochen. Inzwischen sind neue Beweise aufgetaucht. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute darüber, ob bereits Freigesprochene für eine Tat ein zweites Mal vor Gericht müssen …
Der Fall Frederike von Möhlmann
Die damals 17-jährige Frederike von Möhlmann wird im November 1981 Opfer eines Gewaltverbrechens. Bereits kurz nach der Tat wird ein Tatverdächtiger ausgemacht und festgenommen. Der Tatverdächtige wurde 1982 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Aus Mangel an Beweisen allerdings hob der Bundesgerichtshof das Urteil zugunsten des Verurteilten ein Jahr später wieder auf. Frederikes Vater Hans von Möhlmann kämpfte viele Jahre für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. 2012 offenbarte ein molekulargenetisches Verfahren eine DNA-Spur des damals Tatverdächtigen auf der Kleidung der Getöteten. Mittels einer Petition, die mehr als 200.000 Menschen unterschrieben haben, drängte der Vater darauf, dass Strafprozesse in bestimmten Fällen wiederaufgenommen werden sollten.
Die aktuelle Gesetzeslage
Nach langen Verhandlungen beschloss der Bundestag im Jahr 2021 eine Neuregelung des bestehenden Rechts: Während es bislang nur in wenigen Ausnahmefällen (z. B. bei einem Geständnis) möglich war, einen bereits rechtskräftig Freigesprochenen wegen derselben Tat erneut vor Gericht zu stellen, sollte eine erneute Anklage lt. Gesetzesänderung auch möglich sein, wenn neues valides Beweismaterial auftaucht. Diese Neuregelung bezieht sich allerdings nur auf besonders schwere Straftaten wie Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen. Die Neuregelung jedoch ist stark umstritten, weil das Grundgesetz sowie EU-Recht es grundsätzlich verbieten, Menschen wegen derselben Tat mehrmals zu bestrafen.
Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht
Angesichts des neuen Beweismaterials entschied das Landgericht Verden 2022, den Strafprozess gegen den ursprünglichen Verdächtigen ein weiteres Mal aufzurollen. Der Tatverdächtige kam daraufhin in Untersuchungshaft. Gegen diese Entscheidung legte der erneut Angeklagte jedoch Verfassungsbeschwerde ein, da er die Änderung in der Strafprozessordnung als verfassungswidrig erachtet. Unter Politikern und Juristen ist die Gesetzesänderung mehr als umstritten: Anwälte und Verfassungsjuristen bemängeln vor allem, dass diese fundamentale Prinzipien des Rechtsstaates aushöhlen würde. Befürworter hingegen verweisen vor allem auf die Opfer, die ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung schwerer Verbrechen hätten.
Wie das Bundesverfassungsgericht heute entscheiden wird, ist derzeit völlig offen. Die heutige Prüfung entscheidet nicht über Schuld / Unschuld des Angeklagten, sondern darüber, inwieweit die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ob und inwieweit es also zu einer Neuauflage des Mordprozesses an Frederike kommen wird, hängt primär von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab.
Unsere Fragen an Euch: Wie denkt Ihr über das eventuelle Urteil / den schwierigen Fall? Sollten bereits rechtskräftig Freigesprochene u. U. ein weiteres Mal vor Gericht kommen können? Welche Probleme seht Ihr, sofern das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung für rechtsgültig erklärt? Sollte die Polizei mehr Ressourcen erhalten, um alte Fälle wieder aufrollen zu können? Sollte eine erneute Anklage auch bei weniger gravierenden Fällen möglich sein?
Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team
Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/prozess-trotz-freispruch-100.html
https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-10/bundesverfassungsgericht-neuregelung-strafverfahren-mordfall