Nein.

...zur Antwort

einfach kacken. wen solls interessieren sonst schieb dem miese ding wass soll der sagen junge kackt der auf boden oder was was ist das geh einfach

...zur Antwort

Eine Transaction kann nicht rückgängig gemacht werden. sorry

...zur Antwort
Meinung des Tages - Sollten rechtskräftig Freigesprochene erneut angeklagt werden können?

Vor über 40 Jahren wurde eine 17-Jährige vergewaltigt und ermordet. Der zum damaligen Zeitpunkt Hauptverdächtige wurde freigesprochen. Inzwischen sind neue Beweise aufgetaucht. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute darüber, ob bereits Freigesprochene für eine Tat ein zweites Mal vor Gericht müssen …

Der Fall Frederike von Möhlmann

Die damals 17-jährige Frederike von Möhlmann wird im November 1981 Opfer eines Gewaltverbrechens. Bereits kurz nach der Tat wird ein Tatverdächtiger ausgemacht und festgenommen. Der Tatverdächtige wurde 1982 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Aus Mangel an Beweisen allerdings hob der Bundesgerichtshof das Urteil zugunsten des Verurteilten ein Jahr später wieder auf. Frederikes Vater Hans von Möhlmann kämpfte viele Jahre für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. 2012 offenbarte ein molekulargenetisches Verfahren eine DNA-Spur des damals Tatverdächtigen auf der Kleidung der Getöteten. Mittels einer Petition, die mehr als 200.000 Menschen unterschrieben haben, drängte der Vater darauf, dass Strafprozesse in bestimmten Fällen wiederaufgenommen werden sollten.

Die aktuelle Gesetzeslage

Nach langen Verhandlungen beschloss der Bundestag im Jahr 2021 eine Neuregelung des bestehenden Rechts: Während es bislang nur in wenigen Ausnahmefällen (z. B. bei einem Geständnis) möglich war, einen bereits rechtskräftig Freigesprochenen wegen derselben Tat erneut vor Gericht zu stellen, sollte eine erneute Anklage lt. Gesetzesänderung auch möglich sein, wenn neues valides Beweismaterial auftaucht. Diese Neuregelung bezieht sich allerdings nur auf besonders schwere Straftaten wie Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen. Die Neuregelung jedoch ist stark umstritten, weil das Grundgesetz sowie EU-Recht es grundsätzlich verbieten, Menschen wegen derselben Tat mehrmals zu bestrafen.

Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht

Angesichts des neuen Beweismaterials entschied das Landgericht Verden 2022, den Strafprozess gegen den ursprünglichen Verdächtigen ein weiteres Mal aufzurollen. Der Tatverdächtige kam daraufhin in Untersuchungshaft. Gegen diese Entscheidung legte der erneut Angeklagte jedoch Verfassungsbeschwerde ein, da er die Änderung in der Strafprozessordnung als verfassungswidrig erachtet. Unter Politikern und Juristen ist die Gesetzesänderung mehr als umstritten: Anwälte und Verfassungsjuristen bemängeln vor allem, dass diese fundamentale Prinzipien des Rechtsstaates aushöhlen würde. Befürworter hingegen verweisen vor allem auf die Opfer, die ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung schwerer Verbrechen hätten.

Wie das Bundesverfassungsgericht heute entscheiden wird, ist derzeit völlig offen. Die heutige Prüfung entscheidet nicht über Schuld / Unschuld des Angeklagten, sondern darüber, inwieweit die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ob und inwieweit es also zu einer Neuauflage des Mordprozesses an Frederike kommen wird, hängt primär von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab.

Unsere Fragen an Euch: Wie denkt Ihr über das eventuelle Urteil / den schwierigen Fall? Sollten bereits rechtskräftig Freigesprochene u. U. ein weiteres Mal vor Gericht kommen können? Welche Probleme seht Ihr, sofern das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung für rechtsgültig erklärt? Sollte die Polizei mehr Ressourcen erhalten, um alte Fälle wieder aufrollen zu können? Sollte eine erneute Anklage auch bei weniger gravierenden Fällen möglich sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/prozess-trotz-freispruch-100.html

https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-10/bundesverfassungsgericht-neuregelung-strafverfahren-mordfall

...zum Beitrag

Nein. wie kann man auf so eine Schabernacks Idee kommen.

...zur Antwort

ja verstehe ich ich hatte letztens auch mit dem double press buttons probleme, da hat mir letztens der admin vom couds rays einen bann gegeben hat.

...zur Antwort

Einfach neues kaufen kostet nur 5€

...zur Antwort
Habe ich Depressionen?

Hallo,

ich befand mich bis vor 2 Wochen in einer sehr toxischen Beziehung (seit über 2 Jahren). Ich war in meinem Leben noch nie so verliebt und das von Tag 1 bis zum Ende. Ohne auf weitere Details einzugehen.. Ich erfuhr im November 2022, das meine Freundin von Mai bis August 2022 bei einem anderen Mann gelebt hat, ständig mit Ihm essen war, mit ihm Sachen unternommen hat, sogar im Ausland war und natürlich auch Sex mit ihm hatte. Wir waren zu dem Zeitpunkt nicht offiziell getrennt. Es war einfach schon normal sich im Streit mal ne Woche nicht zu sehen, obwohl ich in dieser Zeit immer so gelitten habe.

Sie kam im August zurück und im November erfuhr ich es. Dachte sie wäre die ganze Zeit bei ihrer Mutter aber so wars halt nicht. Für mich brach eine komplette Welt zusammen.

Sie hat sich seitdem immer wieder mal entschuldigt und meinte sie würde es bereuen und es war nie so wie ich es mir vorstellen würde. Kurz nachdem ich davon erfuhr, stritten wir uns sehr doll und sie zeigte mir im Streit Bilder von den beiden, wie sie nackt im Bett, arm in arm lagen..

Fazit:

Ich konnte sie nie verlassen was wahrscheinlich meine eigene Schuld ist aber jetzt wo wir getrennt sind, vermisse ich sie zwar aber weinen muss ich deswegen nicht. Es bricht eher aus mir raus wenn ich daran denke dass sie ein anderer Mann angefasst hat und sie sich dafür entschieden hatte. Ich hab das Gefühl. ich konnte durch den ständigen Stress und die Sticheleien ihrerseits nicht mal anfangen das zu verarbeiten.

Jedenfalls fange ich oft aus dem nichts an zu heulen, meistens beim Auto fahren.

Ich versuche mich mit Arbeit und Freunden abzulenken.

...zum Beitrag

Ja.

.

...zur Antwort

einfach den rasiere nehmen

...zur Antwort

Geh hin, war bei mir gleich.

Das Online Banking muss erst freigeschaltet werden mit Push-TAN, Sparkassenapp usw.

...zur Antwort