Nun, da es sich um ein reines Mehrfamilienhaus, also keine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, sind Verträge mit Dritten immer durch den entsprechenden Eigentümer oder Verwalter abgeschlossen worden. Das bedeutet, dass die vertragliche Bindung auch immer nur zwischen den Vertragspartnern, also dem Unternehmer und dem Verwalter bzw. Eigentümer besteht. Wenn der Kaufvertrag, mit dem das Haus erworben wurde, keine Regelungen diesbezüglich beinhaltet, sollte es das "Problem" des Verkäufers sein, die Verträge zu bedienen oder zu lösen. Ausschließlich bei der Übernahme der Gebäudeversicherung gibt es eine eindeutige Regelung, nach der man innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Eigentumsübertragung (Eintragung im Grundbuch) ein Sonderkündigungsrecht hat. Ich gehe davon aus, dass die Verträge des Alteigentümers nicht auf den Erwerber übergehen, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde bzw. der Verkäufer hierauf im Vorwege hingewiesen hat.

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P. S. : Gucken kannst Du, aber zum Sachverhalt kannst Du nichts beitragen. Es wird Dir also wenig nützen beim Termin anwesend zu sein. Da es sich um Wohnungseigentum handelt, sollte der Verwalter als Vertreter der Eigentümergemeinschaft den Termin begleiten. Notwendig ist das alles aber nicht. Der Gutachter soll neutral uns sachkundig die Gegebenheiten aufnehmen und analysieren. Emotionen sind da nicht erwünscht.

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Grunsätzlich gilt, dass der Eigentümer ein Anwesenheitsrecht hat. Verwehrt man ihm dieses, führt das u. U. zum Abbruch des Termins.

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Also ganz wesentlich ist aus meiner Sicht die Frage, was der Kaufvertrag zwischen Dir und dem Voreigentümer sagt. Üblicher Weise heisst es dort, dass solche Kosten, die in der Zeit des vorherigen Eigentümers angefallen und noch nicht abgerechnet wurden, zu dessen Gunsten oder Ungunsten abzurechnen sind. Wenn beispielsweise die Wohnung zuvor vermietet war, muss der Voreigentümer mit seinem Mieter über die Betriebskosten abrechnen. Wenn der Mieter ein größeres Guthaben beanspruchen kann, dass sich letztlich aus der Abrechnung der Wohngelder, die zumindest teilweise an den Mieter weitergegeben wird, ergibt, dann wäre es juristisch nicht haltbar, dass Du als Nachfolger die Erstattung vereinnahmst und der Vorgänger leer ausgeht.

Die Beschlußfassung der Versammlung über eine Abrechnung hat letztlich nur den Hintergrund, dieser Abrechnung eine Rechtsgrundlage zu geben, sie also als verbindlich und rechtswirksam abzuschließen. Meines Erachten wäre das nur dann möglich, wenn der Kaufvertrag eindeutig eine Vereinbarung anders lautender Art beinhaltet. Z.B. Der Verkäufer tritt sämtliche Rechte und Pflichten im Verhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Vergangenheit an den Käufer ab. Dieser nimmt diese Abtretung an.

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Nun, es ist gar nicht so einfach, einen Verwalter für 3 Einheiten zu interessieren. Was ein Verwalter im Wohnungseigentum zu tun hat. ist im WEG eindeutig geregelt. Ebenso geregelt ist auch, dass der Verwalter bestimmte Verpflichtungen hat, für deren Einhaltung er haften muss. Gerade kleine Wohnungseigentümergemeinschaften machen oft die meiste Arbeit. Nicht selten sind sich ein oder zwei Parteien "nicht grün" und führen über den Verwalter Korrespondenz, rufen häufig an, und nehmen die Zeit des Verwalters (zu recht oder nicht) mitunter stark in Anspruch. Letztlich machen 3 Einheiten nicht viel weniger Aufwand, als 10 oder 15. Die Abrechnungen erstellt heute ein Computerprogramm. Die Versammlung und sonstige ausserordentliche Besprechungen (für Vorbereitung und Abwicklung von Handwerkerarbeiten etc. p.p.) nehmen den Verwalter von 3 WE genauso in Anspruch.Er muss zudem die Risiken aus seiner Tätigkeit über eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung absichern. das ist teuer. Wenn Einvernehmen im Haus herrscht, dann empfehle ich als Verwalter aus Kostengründen, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Das spart Geld und Bürokratie. Ansonsten halte ich eine Vergütung von 30,--€/netto/Monat/Wohnung für angemessen.

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Lästiges Thema - Notarkosten für Verwalterzustimmung bei Kauf ETW

Hallo, ich weiß das Thema wird häufig diskutiert, aber dennoch bringe ich meinen persönlichen Fall hier mal ein. Wir haben eine ETW gekauft, welche wohl ab März auf uns über geht (nach Kaufpreiszahlung). Im Vorfeld haben wir uns natürlich mit den allerlei auf uns zukommenden Nebenkosten beschäftigt, von der Verwalterzustimmung und den damit verbundenen Kosten hatten wir aber quasi nichts gehört. Fakt ist nun, in der Teilungserklärung steht dass bei Verkauf die schriftliche Verwalterzustimmung von Nöten ist. Ein Kostenregelung existiert allerdings nicht. Nun haben wir heute von der zukünftigen Verwaltung die Notarkostenrechnung für die Verwalterzustimmung/Beglaubigung weitergeschickt bekommen (adressiert ursprünglich an die Verwaltung) mit der Bitte diese beim Notar direkt zu begleichen. Auch wenn diese noch zweistellig ist, so haben wir damit nicht gerechnet und fragen uns ob wir diese begleichen müssen. Im Kaufvertrag, auf den sich die Verwaltung beruft, steht zu den Kosten: "Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung sowie die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, mit Ausnahme jedoch der Kosten für die Löschung der nicht übernommenen Lasten und Grundpfandrechte, die vom Verkäufer zu tragen sind. Eventuelle Kosten für die Genehmigung von Erklärungen, die für eine Partei vollmachtlos abgegeben wurden, trägt die vertretene Partei selbst.! Gehören diese Kosten also ganz astrein zur "Durchführung" oder sagt nicht grad der letzte Satz, den ich ansonsten nicht verstehe, dass Kosten für derartige Erklärungen der Besteller zu zahlen hat?" Ich würde die Verwaltung bitten, die Rechnung an den derzeitigen Eigentümer zu schicken. Komme ich damit durch? Habe ja schließlich noch kein Vertragsverhältnis mit ihr und der Notar ist auch ein mir unbekannter.

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Deine Frage ist sicher berechtigt. Das Thema Verwalterzustimmung selbst ist nicht unumstritten und ich kenne einige Gemeinschaften, die diese Formalität aus der Teilungserklärung gelöscht haben. Es gibt Rechtsprechungen, die die Kostentragung, so zu sagen aus dem Verursacherprinzip, auf die Eigentümergemeinschaft umlegen. Ich selbst handhabe das in der Regel auch so. Allerdings stellen sich die Notarkammern, wie die Westfälische Notarkammer, auf den Standpunkt, dass die Zustimmungserklärung unbedingte Voraussetzung für die Abwicklung der Eigentumsübertragung ist und somit zu den üblichen Notargebühren hinzuzurechnen ist, die vom Erwerber zu tragen sind. Man kann nun darüber streiten, ob vom Erwerber auch die Kosten der Zustimmung, die der Verwalter berechnet (also ausserhalb der Gebühren des Notars für die Beglaubigung der Verwalterunterschrift etc.) zu tragen sind. Diese können deutlich höher liegen, weil der Gesetzgeber hier keine Gebührenordnung vorgibt.

Zitat: Eventuelle Kosten für die Genehmigung von Erklärungen, die für eine Partei vollmachtlos abgegeben wurden, trägt die vertretene Partei selbst.!

Diesen Satz im Kaufvertrag allerdings würde ich schon so verstehen, dass die Kosten der Zustimmung von der Gemeinschaft zu tragen sind. Mich stört das Wort "vollmachtlos". Also der Verwalter vertritt die Gemeinschaft und gibt für diese eine Erklärung ab. In diesem Fall ist die Gemeinschaft die "vertretene Partei". Mit einfachen Worten: Die Gemeinschaft hat die Musik bestellt (Teilungserklärung) und muss sie auch bezahlen.

Zumindest ein Standpunkt, den man einnehmen kann, denke ich.

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Hi, Was AMSEL genau heisst, weiss ich nicht. Es ist wohl der Verband der MS "Geschädigten" für Bw. Ich selbst komme aus NRW, habe MS und war 7 Wochen am Bodensee in der Klinik Schmieder, die auf MS spezialisiert ist. Und durch die vielen Schwaben hab ich halt von AMSEL gehört. Interessant für Dich, sofern Du betroffen bist, ist sicher die Seite "www.dmsg.de der Gesellschaft Multiple Sklerose. Hier kriegst du alle Informationen aus medizinischer Sicht. Kann ich sehr empfehlen. Das mit den Schüben ist äußerst unterschiedlich, also bei jedem Betroffenen anders. deshalb nennt man dieße besch....e Krankheit auch die Krankheit der tausend Gesichter. Also, nach meiner Kenntnis und Erfahrung; Schübe,also Ereignisse, die Deine Lebensqualität plötzlich oder zumindest recht unerwartet beeinträchtigen melden sich zwar vorher an, sind aber keine kalkulierbaren Besucher Deines Körpers. Wenn Du an Dir seltsame oder ungewohnte Veränderungen feststellst, sei es hinsichtlich deiner Sensibilität (Kribbeln in den Extremitäten, sog. Ameisenhaufen, Sehstörungen mir Schmerz bei d Bewegung derAugen, oder eines Auges, Verlust oder Einschränkung des Farbensehens (bei mir rot), Tremor in Ärmeln und/oder Beinen etc.dann ist zumindest bei mir der nächste Schub im Gange.Der Abstand zwischen diesen Schüben kann ein paar Wochen, Monate, Jahr oder sogar Jahrzehnte betragen. Allerdings gibt es eine Ausnahme, bei der treten die Schübe in so kurzen Abständen auf, das sie kaum noch als einzelne Schübe erkannt werde können. Diese Form hat eine besondere Bezeichnung, die fällt mir aber z.Zt. (4 Uhr in der Früh) nicht ein. Bei mir hat es mehr als 20 Jahre gedauert, bis man MS diagnostiziert hat. Das war im Mai 2010 in der Klinik am Bodensee. Die Leute da sind absolut Klasse. Also was Rehabilitation und Lebenshilfe angeht. Allerdings habe ich jetzt seit ein paar Monaten meinen eigenen Weg gefunden, mit dießer sch..ss Krankheit umzugehen und ich hab mich von aller Schulmedizin verabschiedet und damit auch von meinem Rollstuhr, dem Rollator und zuletzt sogar von meinem Stock.

Na ja, ich will dich nicht unnötig zutexten. Wenn Dich mein Weg dennoch interessieren sollte, gebe ich Dir gern noc ein paar Infos auf Anfrage.

Würd mich freuen, Deine Frage zumindest teilweise beantwortet zu haben.

Alles Gute für Dich

Klaus

Ps: Warum dieses I-Päd ständig falsche Buchstaben schreibt weiss ich nicht. Meine Orthografie ist sonst nicht die schlechteste :-)

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Also, zum Arzt gehen ist in Deinem Fall sicher das erste Gebot. Erstmal m Hausarzt, damit er Dein Herz abhört und ein EKG machen kann. Da klärt sich die Sache in den meisten Fällen schon auf. In vielen Fällen haben solche Schmerzen auch muskuläre Ursachen. Also Verspannungen. Die erklären allerdings nicht die Unregelmäßigkeit des Herzschlages, wenn es denn objektiv Unregelmäßigkeiten sind. Rhythmusstörungen können heute gut mit Medikamenten behandelt werden.

Also, will sagen:, keine Panik, muss nix Schlimmes sein. Aber Dein Herz hast Du nur in einfacher Ausführung! Deshalb schnell zum Doc! Alles Gute und schöne Feiertage

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Wie gegen bösartige Nachbarin wehren?

hallo! ich wohne seit einem jahr in einem mietshaus mit 3 wohnparteien auf 4 etagen. und die einzige, mit der ich massive probleme habe, ist die nachbarin die mir direkt gegenüber wohnt. sie ist ca. mitte 70 und hält das ganze haus in schach. mich am meisten.

seit ich eingezogen bin kontrolliert sie alles was ich tue und ist nur in angriffstellung. sie hat sogar den ersten müllbeutel kontrolliert, den ich weggebracht habe und mich 2 tage später darauf angesprochen, dass er falsch sortiert war. habe ich zur kenntnis genommen und besserung gelobt. ich wollte erstmal ne gute ausgangsbasis schaffen. aber als sie ein paar wochen später einfach aus dem nichts heraus behauptete, ich würde plastiktüten in den biomüll werfen, hat's mir gereicht.

reden nutzt nichts, da sie extrem laut und agressiv ist und im prinzip null zuhört. ich reagiere mittlerweile auch seit langem nicht mehr auf die türklingel, was sie schon so wütend gemacht hat, dass sie mich direkt wegen eines angeblich nicht geputzten flurfensters telefonisch bei der verwaltung angeschwärzt hat. sie weiß außerdem auch genau, wann ich komme und gehe und wer bei mir ein und aus geht. das posaunt sie auch gerne mal durch den ganzen flur der nachbarin über uns mit der sie gut befreundet ist. sie behauptet auch sehr gerne anderen mietern gegenüber, ich würde den flur nicht putzen, nur weil ich es manchmal extrem früh morgens bzw. spät abends noch mache, weil ich einfach anders keine zeit dazu habe. (studiere und arbeite "nebenher" 30std...)

mir wäre diese alte hexe ja fast egal, wenn sie sich nicht ständig wegen irgendwem oder irgendwas bei der hausverwaltung beschweren würde. wie verhält man sich einem solchen menschen gegenüber? hat man da überhaupt eine chance??? eine ganz konkrete frage wäre auch noch, ob die alte mir überhaupt was kann. also, ob es reicht, dass sie bei der verwaltung ein paar mal behauptet, ich hätte den flur nicht gewischt und die schreiben mir eine abmahnung oder so??

habt ihr vielleicht auch solche horror-nachbarn? schreibt doch mal eure erfahrungen!

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Also, als Betreiber einer Hausverwaltung muss ich sagen, dass mir solche Menschen durchaus nicht unbekannt sind. In aller Regel ist es so, dass man, um diese psychopathischen Nörgler und "Bessermieter" abzuwimmeln, sich den Senf anhört und, "ja, Frau Müller, genau, Frau Müller" das Gespräch schnellstens beenden will. Ich will sagen, dass der Verwalter i.d.R. Weiss, mit wem er es zu tun hat. Der Vorschlag mit der "Buchführung" über das Putzen, ist sicher sinnvoll. So kannst Du im Falle einer Denunziation und Abmahnung gleich sachlich und fundiert widersprechen. Ich hatte mal einen Mieter, der ähnliche Probleme im Haus hatte: seine Etagennachbarin, auch etwas älter und mit einer gewissen KZ-Wärter Mentalität, hat ihm mit ihren Boshaftigkeiten das Leben schwer gemacht. Zufällig hatte er erfahren, wann die Nebelkrähe Geburtstag hat und ein paar Blumen geschickt. Das war wie ein Schock für die Alte und die Situation hat sich spontan deutlich verbessert. Es gibt natürlich auch drastischere Mittel, der bösen Nachbarin Einhalt zu Gebieten. du studierst nicht zufällig Chemie oder Medizin ?;-)

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Hallo ! Also, Du hast natürlich einen Anspruch darauf, eine Ablichtung des abgeschlossenen Verwaltervertrages zu erhalten. Schließlich bist Du als Miteigentümer auch Auftraggeber. Wenn es sich bei dem Wasserschaden um einen solchen handelt, der mit einer Undichtigkeit wasserführender oder -abführender Leitungen zusammen hängt, ist es Schnurz, ob sich die Leitungen im Gemeinschafts- oder Sondereigentum befinden. Die Gebäudeversicherung differenziert hier nämlich nicht. (Beispiel: Fallstrang Abwasser = Gemeinschaft, Abzweigleitung im Bad = Sondereigentum. Wenn sich der Verwalter also nicht kümmert (warum auch immer)dann sezte dich selbst mit der Versicherung in Verbindung, lass den Schaden im Zweifel von denen aufnehmen, und lass dir die Freigabe erteilen, einen Handwerker zu beauftragen (Manchmal haben die Versicherer auch eigene Handwerkerkontakte). Vielleicht hat der Verwalter ja den Schaden längst gemeldet und geht davon aus, dass die Versicherung das regelt... Hausverwaltung ist ein hartes Geschäft, viel Aufwand, ständige Präsens und wenig Kohle....

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Hallo, ich bin zwar kein Experte in diesen Sachen, aber es handelt sich hier wohl um einen sogenannten Überschussanteil, den die Versicherung auszahlt. Wie lange hat denn der Vater in die Versicherung eingezahlt? Je länger die Laufzeit um so höher ist dieser Überschussanteil....

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Also das hab ich auch noch nicht erlebt. Meist ist es umgekehrt. Wohnt Ihr in einem Zweifamilienhaus ? Wie rechnet der Vermieter denn die Heizkosten ab ? Wenn Ihr nach Verbrauch veranlagt werdet und keinen Einfluss auf die Heizungsfunktionen (also den Energieaufwand) habt, ist diese Regelung für Euch massiv nachteilig und meines Erachtens vom Vermieter unverzüglich zu ändern. Da gibt es in der Heizkostenverordnung ganz klare Vorgaben. Anders ist das aber u.U. bei einer Einliegerwohnung im Einfamilienhaus oder einem Zweifamilienhaus. Da gelten gesonderte Vorschriften.

Vom Terror machen halte ich nicht so viel. Bei einem 2Fam.-Haus gibt es besondere Kündigungsfristen (auch für den Vermieter). Erstmal sehen, dass ihr den richtigen rechtlichen Hintergrund habt. Helfe gern weiter...

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Hallo Ramona80, also, das mit dem EICHEN ist richtig. Es gibt einen ges. vorgeschriebenen Eichintervall von i.d.R. 5 Jahren. Die Sache mit den Manipulationen hört man oft, aber das ist meist blanker Unsinn. Wenn Zähler, gleich welche, abgelesen werden, gibts eine Ablesequittung, die gegengezeichnet werden sollte. Dabei kann man sich vom ordnungsgemäßen Ablesen überzeugen. Bei den heutigen Geräten ist eine Manipulation kaum möglich. Im übrigen hat der Abrechnungsservice (der Versorger hat damit garnichts zu tun) doch gar kein Interesse an einer Verfälschung der Werte, weil er keinen wirtsch. Nutzen davon hätte. Die Ablesewerte allein haben auch im Grunde kar keine Aussagekraft. Sie sollen lediglich die vom Vermieter festgestellten Gesamtkosten in Relation stellen, also verteilen. Die Zahlen über die Kosten werden vom Abrechnungsdienst nur verarbeitet aber nicht ermittelt. Wenn insgesamt die Kosten für Deine Wohnung im Verhältnis zum Vorjahr zu hoch erscheinen, müsste man mal prüfen, ob vielleicht die Kosten für Leerstände im Haus auf die vermieteten Wohnungen umgelegt wurden ?! Das kam in letzter Zeit öfter vor und ist eine echte Sauerei. Ansonsten sicher auch nochmal die ermittelten Verbrauchswerte mit einer wirklich vergleichbaren zweiten Wohnung abgleichen, die nicht nur gleich groß, sondern auch mit der gleichen Personenzahl belegt wurde. Natürlich auch nur den gleichen Abrechnungszeitraum berücksichtigen.

Ich hoffe, dass meine Texterei ein bischen hilfreich war. Ansonsten gerne für dich da.

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Im Wohnungsmietrecht ist die Umlage von Verwaltungskosten definitiv nicht möglich. Natürlich ist der Mietzins, wenn möglich, so zu berechnen, dass alle Kosten aus dem Eigentum der Mietsache gedeckt werden. Die Miete ist eine Nutzungsentschädigung, die der Staat zusätzlich steuerlich begünstigt (AfA, Schuldzinsabschreibung etc.)

Klare Auskunft über die Umlage von Betriebskosten gibt auch die Anlage zur II. Berechnungsverordnung, in der die Betriebskosten klar definiert werden.

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Hallo, ja ich habe das gleiche Problem und meine Frau auch. allerdings noch keine Lösung dafür.

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also zum einen ist die Hausberwaltung nichts anderes als ein Dienstleistungs- Unternehmen. Dies betreut in der Immobilien verschiedener Art: Wohn- und Geschaeftshaeuser (Miethaeuser) oder reine Mietwohnhaeuser, oder Gewerbeimmobilien oder. "WEGs". Letzteres sind Häuser, die nach den Vorschriften des Wohnungseigentums-Gesetzes aufgeteilt wurden, das Eigentum am Ganzen also grundbuchrechtlich aufgeteilt und in der Regel auf eine Vielzahl von Eigentümern verteilt würde. Diese haben dann alleiniges Eigentum an bestimmten abgeschlossenen Gebäudeteilen (Wohnungen , Garagen, Büro usw. Hierfür ist eine Verwaltung nicht erforderlich. Das unteilbare gemeinschaftliche Eigentum, zum Beispiel am Grundstück, am Dach, Treppenhaus,Fassade, Haustüre, Leitungen u.v.m. muß, das ist im Gesetz geregelt, erwaltet werden. Somit betrifft die Weg-Verwaltung das gemeinschaftliche Eigentum aller Wohnungseigentümer, also der Gemeinschaft der Eigentümer. Die erstgenannten Mietverwaltngen haben Kein

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Wenn du ein netter Mensch bist, zuhören und erzählen kannst, dich mit den Problemen anderer auseinandersetzen kannst, Kinder nicht als Last sondern als Herausforderung für die Zukunft......empfindest, wenn es dir Spass macht Menschen wachsen zu sehen (nicht nur körperlich sondern auch geistig) wenn Du Sicherheit in Deinem Leben haben möchtest....... und Dich für 2 oder 3 Themenbereiche beonders interessierst, dann werde LEHRER ! Denn die werden wieder gebraucht und sogar verbeamtet.

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Deine Frage ist nicht lustig, da hast du recht. Aber wie du sie stellst, verzeih bitte, darüber kann man schon schmunzeln. Aber mal im ernst: Für den Grad der Behinderung gibt es feste Normen. Das ist so etwas wie eine "Gliedertaxe" Es musste bisher aufgrund ärzlicher Atteste ein Amtsarzt beim Versorgungsamt über den Grad der Behinderung befinden. Die Versorgungsämter gibt es aber nicht mehr. Ich glaube aber, dass du wenig Aussicht auf Erfolg haben wirst. Ich habe 80% GdB und brauche nur die Hälfte für die Straßenbahn zu bezahlen. Aber STEHEN muss ich doch

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