Bei Antivirus-Tool unter Windows ist der mircosofteigene Defender eine gute Wahl.

Tools aller Drittanbieter sind zumeist zu dem geworden, was sie vorgeben zu bekämpfen. Da ist es auch egal, ob bezahlt oder kostenfrei.

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Der Auftraggeber hat eine Vertragsbeziehung mit dem Transport-Dienstleister, nicht der Versender, wie hier behauptet wurde. Auftraggeber kann unisono der Versender sein, ist es aber oft nicht.

Habe ich die Möglichkeit der DPD auf meinem Grundstück ein generelles Betretungsverbot auszusprechen?

Das kommt auf die näheren Umstände an. Sobald andere Anwohner an der Adresse leben (und sei es die eigene Familie) würd es schwer, sowas durchzusetzen.

Das Ergebnis eines Hausverbots dürfte sein, dass deine Pakete im Paketshop zur Abholung landen.

Bei einem Berretungsverbot würde erstmal jedes Paket zurück gesendet die Kosten trägt der Versender.

... und der darf dir seine Kosten weiterreichen, weil Du die Ursache gesetzt hast.

Im günstigen Fall sind das nur die Rücksendekosten. Wenn er den Annahmeverzug, in dem Du dich dann befindest, voll ausspielt, lagert er deinen Paket ein und berechnet für pro Tag Lagerungskosten sowie die internen Kosten für die Warenbewegungen.

spreche ich von Shops wie Quelle oder Amazon

Dann bestelle an eine Packstation.

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Prinzipiell ja. Allerdings hat man aus der Gesellschaft deutlich häufiger zu hören bekommen, dass man sich nicht so anstellen so, weil sich viele nicht vorstellen können, dass das für jemanden ein Problem ist. Allerdings ist es deutlich häufiger als heute vorgekommen, dass der Partner oder ein Bekannter sich den Belästger zur Brust genommen hat.

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Im Prinzip kann jeder in eine solche Situation kommen. Es verändert sich nur die Wahrscheinlichkeit, mit der es eintritt.

BTW: Man kann auch wegen seines Verantwortungsbewusstsein tief sinken ... und zwar dann, wenn man seinen eigenen Ansprüchen nicht mehr genügt.

Arbeit finden kann man IMMER

Pauschalisierung sind eigentlich immer pauschal falsch.

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Andere Antwort

Wie wäre es mal damit aufzuhören, die EU kleinzureden? Die USA ist nicht minder zerklüftet als die EU. Grundsätzlich ist das Konstrukt der EU weniger anfällig auf "global kontrollierende kleine Gruppen".

Es fehlt in beiden "Organisationseinheiten" an Gemeinschaftssinn beim Suchen und Umsetzen von Lösungen. Nur der "eigene Staat" zählt. Dass auch dieser Staat dadurch einer der Verlierer wird, ist nicht im Fokus. Zudem fehlt eine gehörige Portion für das Verstehen der Probleme der Unternehmen. Die Kommunikation (nur) über Interessenverbände sehe ich da besonders kontraproduktiv.

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Es gibt kein Verbot in Deutschland.

Bei einem Minderjährigen können die Erziehungsberechtigten aber den kompletten Kauf rückgängig machen, wenn sie nichts davon wussten. Wertverlust, Versandkosten usw. sind dann von Verkäufer zu tragen.

Es ist also eine Entscheidung des jeweiligen Verkäufers, ab welchem Punkt er dieses Risiko nicht mehr tragen möchte und entweder ein OK der Erziehungsberechtigten einfordert oder erst gar nicht an Minderjährige verkauft.

BTW: Den Begriff "Verkäufer" habe ich zur besseren Berständlichkeit verwendet. Sinngemäß funktioniert das auch bei privaten Geschäften.

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Es sollte besser heißen: . . . .

Wer ist denn für dich "lange" Deutsch?

Was ist mit ehemaligen deutschen Gebieten? (z. B Elsass, heutige polnische Gebiete, ...). Sind die Abkömmlinge von vor der Änderung der Länderzuordung dort Geborenen Deutsch genug und die danach nicht mehr oder macht es sich gar daran fest, dass diese Vorfahren "früh genug" weggezogen sind?

Und überhaupt ... was ist z. B. mit dem römischen Reich? Sind wir Deutschen nicht eigentlich alle Italiener?

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Die gibt es idR. in jeder Bankfiliale.

Kannst Du aber auch selbst ausdrucken: http://ueberweisungstraeger.com/

Gibt es auch als Block mit und ohne Durchschrift im gut sortierten Schreibwarenhandel oder online zu kaufen: https://geizhals.de/?fs=%C3%9Cberweisungstr%C3%A4ger

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Alle Paket-Dienstleister werden seit ein paar Wochen bestreikt. Hinzu kommt der Feiertag.

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Gewährleistung (besser gesagt: Sachmängelhaftung) kann von einem Gewerbetreibenden grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Beim Widerrufsrecht (nicht Rückgaberecht ... das ist rechtlich was anderes) kommt es hauptsächlich auf die "Anbahnung" (und Beiläufig auf den Abschlussort) des Kaufs an. Wie bezahlt wird oder die Wäre übergeben wird, ist egal. Das Widerrufsrecht hat aber nur ein Verbraucher gegenüber einem Gewerblichen. Zudem achte auf die Details. Es gibt Produkte, auf die muss kein solches Recht gewährt werden. Die Steuernummer muss zudem aus einem EU-Land stammen.

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In der Form ist es AFAIK nicht zulässig, aber in Anderer:

https://kanzlei-herfurtner.de/muellkontrolle-kosten-mieter/

https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/kosten-spermuell.html

Ich persönlich würde darauf drängen, dass entsprechende Anzeigen zu platzieren sind, wenn es regelmäßig vorkommt. Auch das ist dann AFAIK Aufgabe des Vermieters.

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Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Vorab: Unverständlich finde ich die Formulierung bzgl. eines "unausgereiften Gesetzes" etwas fragwürdig. Es ist ja nicht so, dass man komplett "zugedröhnt" fahren darf. Das Gegenteil ist der Fall. Ich finde es sogar gut und richtig, dass mit "Meilensteinen" aggiert wird. Übrigens ist dieses "unausgereift" in Ländern wie den USA bewusstes Konzept bei neuen Gesetzen.

Nun zur eigentlichen Fragestellung:

Bei der Legalisierung des THC-Konsums muss die Regelung für mich mindestens den Vergleich zum Alkohol standhalten können. Damit meine ich nicht nur die Legalisierung ansich, sondern auch das "Beiwerk" (wie hier die StVO). Ich finde es jedenfalls eher belustigend, wenn Leute einseitig auf den Gefahren von THC rumreiten, wenn gleiche und vergleichbare Gefahren schon lange beim legalisierten Alkohol in Kauf genommen werden.

Es sollte natürlich auch nicht sein, dass man legalisiert und dann das Ganze ad absurdum führt, weil man nach dem Konsum zwei Wochen und mehr kein Fahrzeug führen darf. Beim Alkohol gibt es sowas nicht.

So wirklich halte ich den Kontrollwahn für kontraproduktiv. Wie sich welche Konsummengen auswirken ist extrem individuell. Das wirklich zuverlässige Messen (und somit auch die Bestimmung eines Grenzwertes) für eine Fahrtüchtigkeit gibt es nicht. Alles ist nur ein Behelf. Ein Grenzwert ist wichtig, kann aber nur die extremen Risiken abdecken.

Am Ende kann man gesellschaftlich verursachte Probleme (wie das besaufen und kiffen) nicht per Gesetz Einhalt gebieten. Es geht immer um das Verständnis des Einzelnen für die Problematik und das kann nur geschaffen werden, indem die Gesellschaft Verständnis für den Einzelnen hat.

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Kalifat muss verhindert werden
Angesichts der großen Zustimmungswerte unter zugewanderten Muslim*Innen, muss man ja irgendwo Kompromisse finden.

Alles klar. In Deutschland leben deutlich mehr Christen. Das erste Gebot aus der Bibel lautet "Ich bin der Herr dein Gott. Du sollst keine anderen Götter neben mit haben". Das Kalifat bedeutet aber die zwanghafte Konvertierung zum Islam. Beides geht nicht.

... und wo wir schon dabei sind. Die christlichen Kirchen sind wie alle anderen "Glaubensgemeinschaften" auch aus der deutschen Politik ausgeschlossen. Politiker dürfen einen Glauben verfolgen, aber nicht als Vertreter der Glaubensrichtung Politik machen.

Ein Kalifat ist das komplette Gegenteil.

Integration bedeutet ja Geben und Nehmen.

Beim Kalifat muss man alles geben. Nehmen ist da nicht.

Integration bedeutet viel mehr die gegenseitige Akzeptanz ... ein Kalifat akzeptiert nichts.

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Man sollte die Hotspot-Funktion des Smartphones nicht mit einem (mobilen) WLAN-Router verwechselt. Nach aussen hin wirkt das gleich, aber die genutzten technologischen Protokolle sind unterschiedlich. "Richtige" WLAN-Router gehen deutlich effizienter mit den Daten um.

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Der Scan des Fingersbdrucks war schon immer eine Funktion des Betriebssystems. Bei Android ist es auch schon immer möglich, dass ein weiteres Identifikationsverfahren als "Fallback" genutzt werden kann. Das ist dir ggf. nur nicht aufgefallen, weil das nach x Fehlversuchen automatisch erscheint. Nun hat man bei dir die Möglichkeit, die Fehlversuchen wegzulassen.

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Also sehe da ein Wenn, bei dem vier Werte addiert werden.

Ansonsten: Man kann in einer Funktion weitere Funktionen verwenden. Das darf auch die Gleiche sein.

=WENN(x = y; WENN(a = b; 1; 2); 3)

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