Ja zu der IS gibts einige Prophezeiungen.

Und zwar in der Sunna,des Propheten.

Neben dem Koran haben wir Muslime auch die Sunna,darin sind Aussagen des Propheten enthalten.

Darin beschreibt er auch eine Art von Menschen,die wir im Islam "Kharwaji" nennen.

Damit sind Extreme gemeint.

Und all die Eigenschaften bzw. die meisten,die der Prophet nannte,passen auf den IS,sodass alle Islamischen Theologen gegen den IS sind.

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Selbstmord im Islam ist Verboten und stellt eine grosse Sünde dar.

Du kannst aber dafür eine Dua sprechen,dass du als Muslim stirbst,wenn du stirbst.

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Es ist einer Muslima untersagt einen Nicht Muslim zuheiraten und das ist allgemeingültig und es existieren keine Ausnahmen.

Z.B wenn der Vater Nicht Muslim ist,folgen die Kinder ihrem Vater.

Letzlich ist dies eine klare Verbotene Sache im Islam,wie in vielen anderen Religionen auch.

Das ist ein Konsens des Islams und ein Glaubensfundament.

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Liebe ist nicht Haram.

Liebe ist was schönes,wenn man es Halal gestaltet.

Der Zweite Blick bzw. der absichtliche Blick ist Sünde,da die keinen Nutzen hat,sondern einen Verderbt(nach islamischer Lehre).

D.h entweder heiratest du oder du entferst dich von dieser Person,da dies dir nichts bringt.

Vlt. schaust du dir ihn an,immer wieder und dann machst du was Verbotenes,und dann irgendwann kommt ein Mann der dich heiraten will und denn du magst,aber was ist dann? Wenn du schon Verbotenes gemacht hast und gesehen hast?

Warte also habe Geduld und entferne dich von allem was nichts nutzt.

Sonst heirate.

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http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.basseera-shop.de/images/product_images/info_images/quran_bubenheim_2_logo_.jpg&imgrefurl=http://www.basseera-shop.de/product_info.php?info%3Dp276_quran-von-frank-bubenheim--deutsch-arabisch.html&h=274&w=369&tbnid=Nv6RwDnuT2rQuM:&zoom=1&tbnh=90&tbnw=121&usg=__gMzbDmd_ovkGga5P1ulnbnzQ2oY=&docid=NdmSH-fLrODt7M

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Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet (s) sagte: "Der boese Blick ist wahr!" Und dass er die Tàtowierung verbot." (Bukhary)

"Verflucht sind die, die tättowieren und sich tättowieren lassen und die, die Perrücken (Falschhaar/Echthaar) anfertigen und tragen" (Ibn Mesud).

Sure 59.7: "Und was euch der Gesandte gibt, nehmt es: und was er euch untersagt, enthaltet euch dessen. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist streng im Strafen."

Alle Sünden sind gross und Tattoos sind sogar so schlimm,dass man Verflucht wird.

Jemand der dies aber getan hat kann trotzdem beten,da die Tinte unter der Haut ist,sodass man die Gebetswaschung ausführen kann.

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Für Mädchen zum Islam konvertieren?

Hallo, ich bin 17,männlich. Erstmal: Es gibt ein Mädchen in meinem Umfeld, dass mich sobald ich sie kennengelernt habe begeistert hat. Sie ist hübsch, intelligent und bringt mich immer zum Lachen, wenn ich mit ihr Rede und in den letzten 2 Jahren ist mein Gefühl für sie immer stärker geworden. Nun zum Problem: Ich selbst bin weder getauft, noch sonst irgendwie religiös verpflichtet, sondern wissenschaftlich orientiert (ab nächstem Jahr werde ich Physik studieren), also agnostisch-atheistisch (allerdings denke ich nicht das die Gottesvorstellung der Wissenschaft wiederspricht -Bsp. Higgs "Gottesteilchen"- weshalb ich offen gegenüber religiösen Meinungen bin. SIE ist Muslimin und - bis auf die Tatsache, dass sie kein Kopftuch trägt - relativ streng gläubig. Nun hab ich gehört, dass muslimische Männer andersgläübige Frauen haben dürfen, aber nicht umgekehrt. Deswegen: Ist es möglich einfach so Moslem zu werden ohne Beschneidung, Arabisch-Kenntnisse etc?Und ist es ein Problem, dass ich das mehr für sie mache, als aus wahrer Überzeugung (ich finde den Islam zwar von den mir bekannten Religionen am besten, da er (technischen) Fortschritt zulässt, aber ich bin eben wie gesagt wissenschaftlich geprägt und weiß nicht was ich noch glauben soll) Oder gibt es vielleicht einen anderen Weg, wie ich mit ihr zusammen sein kann, ohne dass es ihrem Glauben wiederspricht?

Es tut mir sehr Leid dafür das ich hier einen Roman geschrieben habe und soviel eurer Zeit in Anspruch nehme, aber ich staue das schon eine Zeit lang in mir auf ;-).

Mit freundlichen Grüßen und schönen Dienstagabend Chiros

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Ich weiss nicht wieso meine Antwort gelöscht wurde.

Aber zur Frage,wenn du nur wegen des Mädchen Muslim "wirst" bist du kein Muslim und die Ehe mit ihr ist Verboten.

Zusätzlich,Uneheliche Beziehungen sind islamisch Verboten.

LG

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http://www.ahlu-sunnah.com/threads/38735-Reisegebet

Bitte sehr,da steht es recht gut und mit mehreren Sichtweisen.

Kommt nun auf deine Madhab oder Manhaj an,welchen Weg du gehst.

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Dazu kann dir hier keiner eine Fatwa geben.

Aber es gilt,wenn man jemanden Beleidigt oder Agressiv wird oder einen Haut,sollte dies eigentlich nicht das Fasten brechen.

Jedoch kann ich zu einem "cholerischen" Anfall nichts sagen,da ich es nicht kenne.

http://www.islam-pedia.de/index.php5?title=Fasten_%28Portal%29

Und Allah weiss am besten,daher wende dich an einen Wissenden Imam

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Nein,sofern du lernst

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Allgemeine Fragen,es geht um Logik

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Nein,das geht nicht

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Frage:Wie lautet die Regel bezüglich Geldes, welches man auf der Straße findet, darf man es behalten?

Antwort:Gepriesen sei Allah.

Die Frage hat mit al-luqtah zu tun, welche eine der Kategorien der islamischen Rechtswissenschaft, im Fiqh ist. Al-luqtah ist Eigentum, welches von seinem Besitzer verloren gegangen ist. Unsere reine Religion lehrt uns, daß Eigentum beschützt und bewahrt werden muß und daß das Eigentum der Muslime heilig ist und beschützt werden muß. Dies beinhaltet al-luqtah oder verlorenes Eigentum.

Wenn Eigentum von seinem Besitzer verloren gegangen ist, muß es unter eine der drei Kategorien fallen:

Erste Kategorie:Es ist etwas, dem die meisten Leute keinen großen Wert beimessen, wie eine Peitsche, ein Leib Brot oder Obst oder ein Stock. In diesen Fällen darf der Finder die Sache behalten, es benutzen und braucht es nicht bekanntzugeben, wegen dem Bericht, welcher von Jaabir überliefert wurde: „Der Gesandte Allahs machte Ausnahmen im Falle eines Stockes, einer Peitsche oder eines Seiles, welches jemand gefunden hat.“ (Abu Dawud)

Zweite Kategorie:Tiere, welche sich selber verteidigen können, weil sie entweder so groß sind wie Kamele, Pferde, Maultiere, etc. Oder weil sie fliegen können wie Vögel oder Gazellen, welche sehr schnell sind oder Leoparden, welche sich selber verteidigen können. Diese sind haram zu behalten. Sie darf man nicht nach einem Jahr des Bekanntgebens behalten, weil der Prophet sagte: „----------Und Umar sagte: „Wer immer ein verlorenes Tier an sich nimmt, ist fehlgeleitet“, d.h. er ist ein Sünder …

Dritte Kategorie:Jede andere Fundsache wie Geld, Gepäck und kleine Tiere, welche sich selbst nicht schützen können …(Bezüglich dieser Tiere gibt es detaillierte Regeln, die uns aber jetzt nicht interessieren)Alles an wertvollen Fundsachen muß als Treuhandgut aufgehoben werden und während eines Jahre bekanntgegeben werden an Plätzen wo sich die Menschen gewöhnlich versammeln.

Es ist niemandem erlaubt, etwas aufzuheben, es sei denn, er ist sich sicher daß er damit verantwortlich umgehen kann und die nötigen Bekanntgebungen einhalten kann, wegen des Hadith von Zayd ibn Khaalid al-Juhani r.a. welcher überlieferte daß der Gesandte Allahs wegen verlorenem Gold und Silber gefragt wurde und gesagte hat: „ Verwalte den Geldbeutel (oder kenne die Details der Fundsache gut) und kündige ihn während eines Jahres an. Wenn niemand sich meldet, dann verfüge darüber und es ist wie eine anvertraute Sache in deinen Händen. Und wenn der Besitzer eines Tages erscheint, gib es ihm.“Die Bedeutung des Bekanntgebens während eines Jahres ist, daß man es an Plätzen wie der Moschee oder dem Marktplatz (Einkaufszentrum), wo sich die Menschen versammeln, bekannt gibt. In der ersten Woche, nachdem es gefunden wurde, sollte es jeden Tag bekanntgegeben werden (oder ausgerufen werden). Danach soll es so oft bekanntgegeben werden, wie es unter den Leuten üblich ist.

Dies war die Methode in der Vergangenheit. Heutzutage sollte man jegliche Methode anwenden, welche normalerweise üblich ist. Wichtig ist, daß man das Resultat am Ende bekommt, nämlich daß es dem Eigentümer ausgehändigt werden kann.

Al-Mulakhkhas al-Fiqhi durch Shaykh Salih ibn Fawzan Aal Fawzan, S. 150.

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Sie ist eine Muslim,unterlasse dass daher und lasse sie inruhe

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