Jugendliche werden in diesem Alter mit Hormonen geflutet und müssen sich noch selber finden. In einer Gruppe sich nicht zum rasen verleiten lassen und hinterher zu fahren, dazu braucht man ein Ego. 

Naja, und der Unterschied zwischen den Motorrädern ist gewaltig. Wenn du bei Supersportlern aus der Kurve beschleunigst und mangels Erfahrung zu sehr am Gashahn ziehst, wars es das. Dann trägt dich die Fliehkraft sofort aus der Kurve. Hinzukommt noch die Möglichkeit zwischen den Kurven extrem zu beschleunigen. Erzähl mich jetzt nicht das macht keiner. Bei uns im Ort üben die Jugendlichen mit ihren 125gern Knieschleifen im Kreisel. Du machst es vllt nicht, andere aber schon.

...zur Antwort
Woher weiß der Richter das er richtig oder falsch handelt und wie würdet ihr vorgehen?

Es gibt doch Selbstbestimmungsrecht ! Woher soll der Richter immer richtig urteilen, wenn die Klausel Gesetze gegen Gesetze antreten!

Unser Rechtsgut bezieht sich doch der Demokratischen Ordnung aber wie soll sie exestieren?

Fallbeispiel: Sie haben sich angeblich was zur Schulden kommen lassen wobei Sie wussten, das diese Tat unvermeidbar gewesen war als Rechtfertigender Notstand und der Richter möchte Ihnen an die gurgel gehen ( aber sie denken , er macht seinen job richtig und verlassen sich darauf! Der Rechtsbeistand aber ist ein Hampelmann der die Situation nicht wirklich überblicken kann !

Sie aber fühlen sich zu Unrecht behandelt jedoch hat der Richter Sie verurteilt zu 2 Jahre Haft! Sie wissen aber das der Rechtfertigender Notstand unvermeidbar gewesen ist, das Sie trotzdem dadurch eine Straftat begangen haben wobei der Schaden den Sie verursacht haben vielleicht ein Tot hervorgerufen hat jedoch sie aus Angst sich nur geschützt haben damit Sie aufgrund ihres Rechtsgut überleben wollten! Das Opfer das vielleicht ein Täter sein könnte ist zwar tot aber der Richter möchte Sie dafür zur Verantwortung ziehen!

Richter sagt: Ihr Rechtfertigender Notstand haben sie aufgrund dies und das überschritten auch wenn der Täter oder das Opfer ein Messer gezogen hat, hätten Sie ihn nicht auf die Gleise schubsen sollen, den weild er Zug kam, ist er jetzt tot ! "Sie hätten ihn ja anders abwehren können"

Sie aber stellten zu der Tat garnicht fest, wie Sie die Sache überblcken, weil Sie das Messer gesehen haben und nur reagiert hatten!

Wie würdet ihr vorgehen? Würdet ihr sagen, das ein teil der Strafe zur Recht war die , die 2 oder 3 Jahre Haft auf Sie fällt oder würden Sie gegen den Richter sprechen Berufung gehen?

Der Anwalt sagt aber zu ihnen ( nehmen Sie die 2-3 Jahre an ohne "Bewährung"

Was macht ihr dann?

Hochachtungsvoll DADDYGALLARD

...zum Beitrag

1. Ein Richter orientiert sich an der höheren Rechtsprechung. Es gibt fast immer schon ein ähnliches Urteil. So auch beim rechtfertigenden Notstand. Daraus liest er die Voraussetzungen. Würde er sich nicht daran halten, würde der Angeklagteoder die Staatsanwaltschaft mit ziemlicher Sicherheit in Berufung gehen.

2. Der Richter bekommt eine Mappe mit Beweismaterial und Zeugenaussagen. Damit bereitet er sich auf den Fall vor. Er ist also abhängig von Informationen anderer.

3. In der Verhandlung werden weitere Zeugen angehört. Wie bestimmt sich die Glaubwürdigkeit? Stimmigkeit der Geschichte, gibt es Widersprüche? Anzahl der Zeugen, die die Geschichte bezeugen.

Du siehst, ein Richter kann sich auch noch so anstrengen, hat die Polizei/Staatsanwaltschaft schlecht gearbeitet (2.) oder lügt ein oder mehrere Zeugen vor Gericht (3). fällt er womöglich trotzdem die falsche Entscheidung.

...zur Antwort

Das ist Deutschland. Hier ist alles geregelt. Eigentlich nicht schlecht. Leider hinkt der Gesetzgeber meilenweit der Wirklichkeit hinterher. Hoverboards, Monowheels, solche speziellen Kfz brauchen eigene Regelungen. Das wird aber noch dauern. 

...zur Antwort

https://www.nummergegenkummer.de

...zur Antwort

Sofort einen Anwalt einschalten und öffentlich (auch hier) keine weiteren Informationen preis geben. Die Gegenseite kann mit lesen. 

"
habe auch schon 3 Vorladungen bekommen bin aber zur keiner gegangen
"

Von diesen Worten träumt jeder Strafverteidiger. Achtung, erfolgt die Vorladung seitens der Staatsanwaltschaft, musst du hin. 

...zur Antwort

Nein, dazu kann dich niemand zwingen. Aber nass ist nass, nimm dir einfach Klamotten zum wechseln mit, falls sie dir auflauern :D

...zur Antwort

Zur Polizei gehen und sich dort beraten lassen. Am besten beim Opferschutzbeauftragten. Zur einer Anzeige wird dich dort niemand zwingen. Wichtig ist allerdings, dass es glaubwürdig ist. Vernünftiges Erscheinungsbild und Beweise oder Zeugen. Unterlagen über die Brandstiftung zB. 

...zur Antwort

Eventuell lässt sich eine Verleumdung nicht beweisen. Aber es gibt ja noch § 186 StGB. Die üble Nachrede stellt geringere Anforderungen. Wichtig sind dafür Zeugen oder andere Beweise, wie Schriftstücke. 

Kein kleiner Aufwand. Reden und zur Not mit einer Anzeige drohen reicht vllt schon. Wichtig dabei, höflich bleiben. Sonst zeigt ihr euch am Ende gegenseitig an. 

...zur Antwort

Als Richter versucht man aus den Zeugen alles für den Prozess verwertbare herauszukitzeln. Deshalb das Nachhaken. Ich war schon öfters Zuschauer bei einem Strafprozess. In der Regel benehmen sich die Angeklagten, Anwälte oder Zeugen daneben, nicht die Richter. Die sind sogar sehr nachsichtig was Beleidigungen des Gerichts angeht. 

...zur Antwort
Des umfassenden Betruges beschuldigt, öffentlich belästigt und bloßgestellt - was tun?

Guten Nachmittag! Meine Cousine verkaufte Ware, die angeblich nicht ankam. Das Thema an sich steht hier nicht zur Diskussion, da meine Cousine bereit ist das Geld zurück zu zahlen - die Käuferin will aber die Ware und droht damit auch ganz offensichtlich. Meine Frage ist, ob und nach welchem Recht folgendes strafbar ist, bzw. wie so etwas geahndet wird: Da meine Cousine nur am Pc antworten kann, ist sie nun mal nicht 24/7 erreichbar, meldet sich aber ca. 2x pro Tag ausführlich. Gestern Abend guckt sie auf ihr Handy und sieht, dass diejenige Person ihr Foto / Profil bei Instagram und Facebook mit "Letzte Chance bis heute Abend, danach zeige ich dich an!" kommentiert. Dazu muss man sagen, dass meine Cousine an diesem Tag noch antwortete und bereits versuchte, sich zu einigen. Das war aber nicht alles, der Höhepunkt kommt noch! Und zwar hat die Frau eine Anwaltskanzlei angerufen, die den gleichen Nachnahmen wie meine Cousine trug, und nachgefragt, ob sie wohl mit ihr verwandt wären und ihr Daten geben können. Dann kommentierte sie noch ihren Kommentar, den sie unter ein Foto einer Facebookseite veröffentlichte. Des Weiteren schrieb sie den Seiteninhaber an und gab an, dass sie eine Betrügerin wäre und vermutlich sogar im großen Stil betrügt. Zudem schickte sie ihm einige Details und auch private Daten (PayPal Screenshot mit meinen Daten). Sie erhoffte sich, dass er ihr einige Infos über mich geben kann. Letztendlich schrieb sie ihr noch, sie würde ihre Freunde anschreiben um an die Adresse zu kommen. Also: Inwiefern ist das strafrechtlich verfolgbar und was passiert nach einer Anzeige? Wie seht ihr persönlich die Situation?

Witzig ist, dass sie ihr ständig mit irgendwelchen Sachen droht - weil meine Cousine schrieb "Okay, dann sende ich dir das Geld jetzt sofort zurück, aber dafür nimm die Tasche nicht an wenn sie kommt."

...zum Beitrag

§ 186 StGB. Falls sie euch auch anzeigen sollte: § 164 StGB

...zur Antwort

Meine Schullaufbahn ist ähnlich. Das Jura-Studium schafft man, wenn man nicht gerade zu der dümmsten Sorte Mensch gehört. Das Studium lässt sich auf ein Wort reduzieren: Logik. Man muss die Zusammenhänge zwischen den Paragraphen verstehen. Die werden einem aber auch im Lehrbuch erklärt, also keine Sorge. 

Eine Freundin von mir ist über die Ausbildung zur Rechtsanwaltsgehilfin zum Jura-Studium gekommen. Sie hat auch "nur" einen Realschulabschluss. Sie hat absolut keine Nachteile gegenüber den anderen. 

Achja, kleiner Ratschlag von jmd. der sich gerade auf das Examen vorbereitet. Niemals an sich selbst zweifeln, sondern NUR nach vorne schauen. Selbstzweifel und der ganze Quatsch kostet nur Nerven und vor allem Zeit, die man lieber fürs lernen aufwendet hätte. 

...zur Antwort

Es gibt unterschiedliche Lerntypen. Visuell, kommunikativ, motorisch oder auditiv. Natürlich gibt es auch Mischformen. Ich selber nehme auch so gut wie nichts durch reines zuhören auf. Ich habe festgestellt, dass ich etwas vom Stoff behalte, wenn ich mich am Unterricht beteilige. (Kommunikativ) Im Studium ist das leider noch schlimmer. Die meisten Vorlesungen sind reinster Frontalunterricht. Ich habe mir bisher fast alles selber beibringen müssen.

...zur Antwort

Das kommt auf die konkreten Umstände an. Hat er einfach überwiesen, ohne ein Annahme deinerseits ist nie ein Kaufvertrag zustande gekommen. Das Einstellen der Sache bei Ebay Kleinanzeigen ist selber nämlich kein Angebot im Rechtssinne, sondern eine invitatio ad offerendum, die zur Abgabe von Angeboten von Käufern aufruft

...zur Antwort