Es hatten schon andere Hersteller massive Probleme mit der Kühlung ähnlicher Prozessoren. Ich habe daher auch vom Upgrade erst einmal abgesehen, bis es Erfahrungsberichte gibt, die meine ebenfalls bestandene Vermutung nun eben bestätigt haben.

Mir war klar, dass das schlanke Design, das für die Mobilität und Komfortabilität während des Transports super ist, diese Kühlleistung kaum erbringen kann.

Die Kühlung bei MacBooks erfolgt primär über das Alu-Gehäuse, bei so einem Prozessor reicht das nicht mehr.

Apple hat zwei Möglichkeiten:

  1. Sie können per Firmware-Update die Drosselung verhindern, dann besteht das massive Risiko von Hardwareschäden, vielleicht nicht sofort, aber nach einiger Zeit, wäre nicht das erste Reparaturprogramm aufgrund von längerfristigen Hitzeschäden....
  2. Sie können den Lüfter aufdrehen lassen, doch ob das reicht.... Vor allem wäre dieser Schritt eine Verringerung der Nutzerfreundlichkeit, daher ist es eher fraglich, ob Apple diesen Schritt geht.

Letztlich hätte Apple für diese Prozessoren wiederum die MacBook-Kühlung neu definieren müssen, so, wie sie es beim iMac Pro getan haben. Aber hätten sie mit dem Upgrade noch länger gewartet, hätten umso mehr Leute weiter rumgeheult.

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Block ihn einfach. Für eine Anzeige wegen Nachstellung sind vier Nachrichten zu wenig.

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Nein, das rentiert nicht. Erstens ist es extrem schwach und zweitens wird es Mojave nicht erhalten, da es nicht mindestens von 2012 ist. Somit wirst du ab Ende diesen Jahres ein chronisch veraltetes Gerät auf ganzer Linie haben.

Wenn man nur so wenig Geld hat, sollte man sich ein Windows-Gerät kaufen, dieses MacBook lohnt sich nicht mehr.

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Standardmässig nicht. In den Einstellungen unter "Fotos" gehst du auf "Mobile Daten" und kannst dort die Aktualisierung hierüber aktivieren.

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Erst einmal halte ich es nicht für sinnvoll, die Festplatte so einfach zu migrieren, da Treiberkonflikte den Computer unbrauchbar machen könnten. Ich würde darüber nachdenken, ob du mit einer Neuinstallation besser dran wärst.

Als Nächstes ist es möglich, Windows wieder aktivieren, das muss aber unter Umständen über den Telefonsupport geschehen, eine Reaktivierung über Windows selbst schlägt bei neuem Motherboard meist fehl.

Was die Office-Lizenz betrifft, eine 365-Abo-Lizenz kann einfach unter office.com/setup neu eingerichtet werden. Wenn es eine Einmal-Lizenz ist, bin ich mir nicht sicher.

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Meinst du mit Clips deine erstellten Videos? Die findest du im Benutzerordner unter "Filme". Dort findest du die Mediathek von Final Cut, mach einen Rechtsklick und klicke auf "Paketinhalt anzeigen".

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Es gibt einen Adapter für die SD-Karte, den du bei Apple erwerben kannst. Andernfalls musst du über einen Computer gehen, dafür ist eigentlich das iPad nicht gedacht.

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Man darf auch Christen nicht einfach beleidigen. Das Wort "Kartoffel" richtete sich ebenso wenig gegen Christen, wie das Wort "Köterrasse", beides richtete sich gegen Deutsche.

Der Straftatbestand der Volksverhetzung, der in diesen Fällen hätte erfüllt sein können, scheiterte aus drei Gründen:

  1. Beim Wort Kartoffel oder auch Kartoffelfresser ist eine gewisse Schwelle der Vehemenz nicht erreicht. §130 StGB ist wenig konkretisiert, aber in der Regel fordert man eine Entmenschlichung einer Gruppierung oder eine massive Herabwürdigung als Mensch. Erst, wenn eine Gruppe von Menschen gegenüber anderen als minderwertig hingestellt wird, ist die Grenze der notwendigen Schwere erreicht. Soweit ich mich erinnere, wurde Poggenburg auch nie dafür verurteilt, dass er die Türken Kameltreiber nannte, denn auch da fehlte es an der Entmenschlichung.
  2. Die Deutschen als Köterrasse zu bezeichnen, könnte wiederum Volksverhetzung sein, aber die Aussage bezog sich nicht auf das Deutsche Volk als Menschen, sondern eher auf Deutschland als politische Einheit, es ging ja um eine Debatte zur Armenien-Resolution.
  3. Fraglich ist, ob die Eignung zur Gefährdung des öffentlichen Friedens überhaupt nachweisbar gewesen wäre.

Meines Erachtens gehört der §130 StGB eh gestrichen. Der macht nur Probleme, ist inkonkret und schafft Rechtsunsicherheiten.

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Wenn du eine Gefahr für dich und deine Familie nachweisen kannst, kannst du vielleicht ihn rauswerfen. Ob das allerdings vor Gericht standhält, ist schwer zu sagen.

Alternativ kannst du ihm androhen, ihn zu verlassen, wenn er keine Therapie macht.

Gegen Feuer kann man sich natürlich auch faktisch schützen, Rauchmelder, Feuerlöscher usw.

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Es ist nicht unüblich, dass Schulden vererbt werden. Hätte sie das Erbe ausgeschlagen, wäre sie aus der Sache raus gewesen, so, wird sie zahlen müssen.

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Wenn es dein Konto ist und derjenige, der es erstellt hat, dir die Verfügungsberechtigung verliehen hat, kannst du auch Geld verlangen.

Selten wird ein Ausweis gefordert, nimm ihn mit.

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Ich würde die Polizei rufen, wenn du es nicht vorsätzlich unnötig machst, bleibst du straf- und kostenfrei.

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Ruf die 116117 an. Das ist in Deutschland der medizinische Notdienst, der zuständig ist, wenn man nicht gerade gleich den Notarzt rufen will.

Erklär denen, was passiert ist und halte die Zutatenliste des Sprays bereit.

Wenn du Symptome kriegen solltest, was hier verzögert passieren, also noch kommen kann, wähle den Notruf.

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Es kommt mitunter vor, dass selbst gezogenes Gemüse bitter ist. In diesem Fall kann es giftig sein und darf nicht gegessen werden.

Es gab vor einiger Zeit mal einen solche Vergiftungsfall, von dem ich gelesen habe, damals ging's um Zucchini.

Es mehrere Gründe, warum Gemüse bittere Giftstoffe (bei Tomaten vor allem Solanin) bilden kann:

  • Insekten bestäuben das Gemüse mit etwas, was dieses zur Anreicherung von bitteren Giftstoffen bewegt. Gemüse sollte immer entfernt von Pflanzen mit Blütenstaub sein, da diese etwa Bienen anziehen.
  • Die Samen selbst enthalten die Tendenz zur Giftbildung, woher habt ihr die? Kommen die aus einer seriösen Quelle?
  • Die Samen, die verwendet wurden, waren Hybrindsamen, da muss man generell vorsichtig sein. Es wird empfohlen, die Samen jedes Jahr neu zu kaufen und keine Samen der Vorjahresgeneration wieder zu verwenden.

Wichtig ist also: Etwas, was anders schmeckt, als man es erwartet, darf nicht gegessen werden.

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Nein, die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht. Es werden keine Ermittlungen mehr angestellt, die Sache ist erledigt. Ergeben sich jedoch neue Beweise, kann die Ermittlung wieder aufgenommen werden.

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Ein Jahr gemäss welcher Lagerung ist die Frage.

Normalerweise hält Fisch nur so lange, wenn man ihn auf mindestens -18 Grad abkühlt. Ist dein Kühler so eingestellt?

Wenn er wärmer ist, würde ich es wegwerfen. Schon bei -15 Grad wird aus der Haltbarkeit von einem Jahr eine weniger Tage.

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Du solltest vor allem mal zum Arzt. Erektile Dysfunktionen können auf Durchblutungsstörungen hinweisen und diese wiederum können Vorboten von Herzinfarkten und Schlaganfällen sein.

Ansonsten würde ich mich bis zum Arzttermin schonen.

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