Auf jeden Fall so oft wie nötig! Kommt ja auch auf die Umstände an: mit Hund muss man machnmal 3 mal am Tag saugen!
Möglicherweise ein Kurzschluss in der Maschine? Wasser eingedrungen? Die Steckdose selbst könnte auch einen "Knall" haben.
Im Zweifel: Elektriker anrufen!
Warum sollte das zu spät sein? Wenn du jetzt deine Berufung gefunden hast. Oder mit der 2. Ausbildung bessere Chancen hast.
Man sollte aufhören in diesen absoluten Kategorien zu denken. In der Regel gibt es nämlich doch eine Alternative!
Naja zuerst mal, geht deine Gesundheit vor.
Was nicht heißt, das "arbeiten" deiner Gesundheit abträglich wäre. Das will ich nicht gesagt haben. Du musst nur beides GUT unter einen Hut bekommen!
Was die Beamtenlaufbahnen angeht, ist das ja in jedem Bundesland etwas anders. Wobei ich glaube, das Psychologische Erkrankungen meist ein Problem darstellen.
Es wird ja vom Amtsarzt begutachtet ob es wahrscheinlich ist, bzw unwahrscheinlich ist (je nachdem wie herum man es sehen weill) ob du in deiner Laufbahn dienstunfähig wirst. Wenn der Amtsarzt zu dem Schluss kommt, dass eine Dienstunfähigkeit wahrscheinlich (von mir aus auch sehr wahrscheinlich) ist, dürfte es mit der Beamtenlaufbahn eher Essig sein.
Polizist ist ein anspruchsvoller Beruf mit hohen Stresslevel (in meinen Augen jedenfalls) - ob das das Richtige für dich ist, weiß ich nicht.
Damit hat die IHK eigentlich nichts zu tun. Wenn du unter 18 bist, gilt für dich noch das Jugendarbeitsschutzgesetz - musst mal reinschauen wieviel du maximal arbeiten darfst.
Wenn du 18 bist gilt das nicht mehr. Die Arbeitszeiten und Arbeitsstunden regelst du mit deinem Arbeitgeber / Ausbildungsbetrieb. Vielleicht gibt es auch einen gültigen Tarifvertrag. Der IHK ist es mehr oder weniger egal ob du 35, 40 oder 42 Stunden im Betrieb bist. Die überprüfen das auch nicht.
Die Nachfrage bestimmt den Preis.
Aber das sieht nicht nach was besonderem aus.
Das weißt du nachher gar nichts drüber!
Anzeigen wegen Sachbeschädigung? Das wird wohl auch nichts helfen. Man kann natürlich immer damit drohen - manchmal solls ja helfen...
Moralisch find ich es dreckig, aber was hilft das schon...
Verklagen bringt da auch wenig, der Betrag ist auch nicht so groß. Scheibe dürfte so Richtung 150 € - 200 € kommen.
Naja sie hat doch gesagt, dass du eine 3 hast - warum soll sie dir dann eine 6 geben?
Wenn ich es richtig verstehe hast du abgeschrieben und jetzt Angst, dass es die Lehrerin gemerkt hat? Aber müsste dann deine Sitznachbarin nicht auch ein 6 bekommen? Woher will die Lehrerin wissen wer von wem abgeschrieben hat, wenn sie euch nicht direkt dabei erwischt hat?
Villeicht hat sie einen Verdacht und teilt dir das mit - aber so richtig wissen kann sie es doch nicht.
Wenns um alles geht - wie bei dir - muss man zur Not auch alles Ausschöpfen. Noten und Zeugnisse sind Verwaltungsakte, gegen die man Widerspruch einlegen kann und zur Not auch vor einem Verwaltungsgericht klagen kann.
Warte doch erst mal ab. Übrigens niemand kann von dir verlangen, dass du zugibts abgeschrieben zu haben!
Sozialabgaben sind fällig - aber keine Lohnsteuer.
Naja grundsätzlich ist das wohl eher eine Ordnungswidrigkeit. Einen gültigen Führerschein hat es ja - das ist also nicht Fahren ohne gülte Fahrerlaubnis.
Ich weiss jetzt nicht genau was man dafür bekommen kann, so tragisch wird es nicht werden. kleiner Geldbetrag. Kann auch gut sein, dass die Polizisten mal ein Auge zudrücken.
Ja richtig ist es nicht, und was nicht richtig ist, ist falsch. Ob dein Lehrer dir Teilpunkte darauf gibt, liegt an ihm.
Aber mal ehrlich - so schwer war das jetzt nicht.
Überleg mal selbst, ob du dir dafür noch Punkte geben würdest.
Wenns gut ist - nur zu! Wenns nicht so dolle ist, kannst du es weg lassen.
Die Anmeldefristen der Schulen, musst du bei den Schulen erfragen. Machmal gibts da auch Wartelisten, wenn ein Anderer abspringt...
Ob die 3,0 reicht dafür ist eine andere Frage.
Ansonsten es ist jetzt Mai - du kannst dich doch noch auf andere Ausbildungsplätze bewerben - nicht überall sind die Verfahren schon abgeschlossen. Dein Berufsberater(in) beim Arbeitsamt unterstützt dich normalerweise - zumindest kann er/sie dir noch offen Ausbildungsstellen heraussuchen.
Ansonsten ein freiwilliges soziales Jahr und während dessen darum kümmern. Oder einen Aushilfsjob suchen und während dessen darum kümmern.
Du schreibst etwas unübersichtlich, darum meine Nachfrage:
Was habt ihr denn per Mail genau besprochen? Wenn du ihm da eine Zusage gegeben hast, dann hat er schon recht.
Wenn es beim "du kannst ihn nur haben wenn der andere nicht mehr bietet" geblieben ist, ist es sein Problem.
Also ließ dir deine Mails nochmal durch und schaue dir den Wortlaut genau an.
oder poste ihn, dann kann man mehr sagen.
Wenn ich es richtig sehe will er auch nur das Geld für die Kurzzeitzulassung und keinen Schadensersatz (das käme nämlich viel teurer). Wenn er die hat machen lassen, und die ihm eine Zusage gegeben hast (und nur dann), dann lass dir die Belege (Quittungen) dafür schicken. Und NUR mit Belgen wird was bezahlt - sonst nicht. Sonst lass es auf dich zukommen.
Grundsätzlich ja. Es gibt zwar Verträge, die einer spezielleren Form bedürfen z.B. muss ein Grundstückskauf notariell beurkundet werden, aber du schreibst ja nicht, um was es sich handelt.
Also bitte mehr Informationen, da bekommst du auch eine genauere Antwort.
Wenn du den Job nicht haben willst lass es einfach sein!
Klar ruf an! Das bekundet Interesse - und das ist gut!
ach quatsch - echt sowas passiert?
Ein Attes vom Arzt hilft dir am ehesten.