Ich bin da gedanklich raus... du siehst Probleme darin, dass er Kinder hat (ja auch nur zeitweise), auf der anderen Seite hast auch du welche und wünscht dir Emphatie, Verständnis und Rücksichtnahme? Sei doch froh, dass er deine Alltagssorgen und -Zwänge nachvollziehen kann.

Kinderlose Partner:innen sehe ich da eher problematisch.

Bin ehem. alleinerziehenden Vater zweier Jungs (heute 21, 18).

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Zusammenziehen (soll ich?) - rechtliche Konsequenzen?

Früher war alles so einfach... Da war es Liebe, man hatte nix... und ist zusammengezogen...

...dann kamen Kinder, man heiratete, trennte sich irgendwann und hatte fortan kein unbeschwertes Leben mehr. Ansprüche, Zank und viel viel Geld, welches Anwälte und Gerichte verbrannten.

Heute: Die Rente ist geteilt, der Zugewinn ausgezahlt, Eheunterhalt abgehakt, die Kinder sind groß, allerdings finanziell noch nicht unabhängig.

Und nun kommt eine neue Frau (Wochenendbeziehung seit 3 Jahren) und möchte gern mit dir zusammenziehen bzw. bei dir einziehen (ich habe ein eigenes, viel zu großes, weitgehend schuldenfreies Haus). Ich hadere aufgrund gemachter Erfahrungen, kann die Entscheidung einfach nicht mehr rein aus romantischen Gründen treffen.

Ich möchte auf keinen Fall mich irgendwann noch einmal über Geld, oder gar Versorgungsfragen vor Gericht, oder auch so, streiten müssen.

Die Rechtsprechung geht immer mehr dazu über eheähnliche Verhältnissen gleiche, oder ähnliche Rechte einzuräumen, wie der Ehe. Ich lese von Bedarfsgemeinschaften, Partnerschaftsverträgen und dem Tipp, sich anwaltlich beraten zu lassen, ggf. notarielle Vereinbarungen zu treffen.

Ich bin noch nicht so tief in der Materie, aber beim Thema Bedarfsgemeinschaft kann das z.B. auch Auswirkungen auf mögliche Unterhaltsleistungen für meine Kinder (haben bei mir gewohnt, wollen jetzt aber eine WG gründen) haben. Will man mit sowas seine neue Beziehung belasten?

Aber auch aus einer Beziehung erwachsen Ansprüche. Frau sagt: "ich hab ihm den Haushalt gemacht, den Rücken freigehalten, sein Haus mit renoviert...". Plötzlich kommt ein gewiefter Anwalt, bewertet das in Euro und zerrt dich vor Gericht...

Bei einem Freund, der in gesetztem Alter auch eine neue Beziehung eingegangen ist, konnte ich mitverfolgen, dass sich Frau nach relativ kurzer Zeit Sorgen um Ihre Absicherung gemacht hat, insbesondere falls Mann etwas passiert (auch er hatte 2 Kinder, welche im Fall X erbberechtigt gewesen wären). Erst hatte er ihr ein Wohnrecht im Falle seines Ablebens zugesichert, kurze Zeit danach hat sie ihn überredet zu heiraten. Das wiederum führte zu Konflikten mit seinen Kindern.

Da meine Freundin als Alleinerziehende (Kinder nicht mehr unterhaltsberechtigt) und Selbstständige keine Altersversorgung aufbauen konnte, ist das natürlich für sie auch ein Thema, bzw. könnte es werden. Auch ließ sie durchblicken, bei Wegfall der eigenen Miete vielleicht nicht mehr soviel arbeiten zu wollen.

Nun stehe ich da! Ich bin mir nicht einmal sicher, ob ich 24/7 in einer Beziehung aushalte. Mit Ausnahme meiner ca. 10jährigen Beziehung zu meiner Ex-Ehefrau, hab ich immer als Single bzw. als Alleinerziehender gelebt und mich/uns umsorgt.

Es zu lassen bedeutet aber auch allein zu sein, was vielleicht im fortgeschrittenen Alter auch nicht so gut ist (bin 58). Darüberhinaus ist die Fragestellung ein gemeinsames Leben zu planen für meine Freundin essentiell - insbes. was die Beziehung betrifft.

???????????? Was tun?????????????

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Vorab Danke GrandVoyager - Das ist mir in der Tat schon desöfteren attestiert worden. Vielleicht - irgendwann...

Sachenach4U: Natürlich kann man erstmal zur Probe Zusammenziehen. Ihre Wohnung vorerst unterzuvermieten war auch ihr Gedanke. Vielleicht ist es mit mir ja auch nicht auszuhalten! Das mit den Haushalts- und Nebenkosten sehe ich nicht als Problem, da haut jeder was in den Topf. Komplizierter wird es schon bei Themen wie Mietbeteiligung. Da gehen hier schon die Meinungen auseinander.

Das sie etwas weniger arbeiten möchte, hängt auch vom körperlichen Befinden ab. Zudem, ich schrieb ja bereits, dass sie selbstständig ist, sind Ihre Auftraggeber/Kunden 35 km entfernt von mir nahe ihrem jetzigen Wohnort. Nicht jeder Auftrag wird also noch lukrativ sein, sodass sie ihre berufliche Situation neu ausrichten muss. Das ist mit fast 60 nicht so einfach. Viel Zeit für den Aufbau einer Altersvorsorge bleibt also auch nicht mehr. Ich kenne die genaue Situation nicht, vermute aber, dass da irgendwann "Grundsicherung" beantragt werden muss.

Dabei treiben mich eben mehr die rechtlichen Fragestellungen um. Obwohl es (noch) keine gesetzliche Unterhaltspflicht für das Zusammenleben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt, sieht es im Sozialrecht bereits anders aus. Das Einkommen und das Vermögen des Partners berücksichtigt das Jobcenter bei der Antragsprüfung. Bürgergeld kannst Du dementsprechend nur beziehen, wenn Du Dich selbst nicht unterhalten kannst, aber auch Deine Partnerin oder Dein Partner über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt. Das führt faktisch dazu, dass der leistungsfähige Partner den anderen unterhalten muss, bevor der Sozialleistungen beziehen kann.

Paare, die in einem Haushalt leben und füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen wollen, werden als Bedarfsgemeinschaft eingeordnet. Und das könnte ja sogar noch über eine Trennung hinausgehen. Die Ampel spricht bereits über Verantwortungsgemeinschaften.

Was ist, wenn man keine Verantwortung (im rechtlichen Sinne) übernehmen möchte... Gut, man gelte als verantwortungslos, das ist verkraftbar... lol... aber im Ernst: ich hatte ja bereits meine Erfahrungen aus der Ehe geschildert und möchte einfach nicht mehr, dass eine Liebe in Krach um Hab und Gut endet.

Und überhaupt, was geht es den Staat an, was hinter den eigenen 4 Wänden passiert.

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Führerscheinklasse 2 - umtausch ins Scheckkartenformat?

Hallo... die Welt wird immer komplizierter. Zu Zeiten meines rosa Führerscheins, in dem die Klassen 1,2,3,4,5 bestätigt sind, war klar du darfst alles fahren, selbst Busse (mit Ausnahme von >8 Passagieren). Beim Bund entsprach das dann BCE. Der Führerschein hat eine unbefristete Gültigkeit.

Nun lese ich, dass ich meinen Führerschein bis 2033 umtauschen muss. In einigen Übersichten ist bei meinem Jahrgang 1965 der Umtausch bis Jan 24 genannt, was jetzt schon wieder fűr Unklarheit sorgt.

Zwischen den Zeilen lese ich, dass der Führerschein dann nur zeitlich begrenzt gültig ist, also in regelmäßigen Abständen Kosten und Gebühren anfallen.

Demnach kann von einer Besitzstandswahrung nicht gesprochen werden (wäre das überhaupt rechtlich möglich, bzw. worin liegt diese Enteignung rechtlich begründet?

Kommen wir zum wirklich kritischem Punkt. Ich fahre hin- und wieder mit meinem 2er Führerschein große Fahrzeuge.

Nun lese ich, dass der 2er mit dem 50sten Lebensjahr seine Gültigkeit verlieren soll. Nun bin ich zwischenzeitlich 57 und gehe bis heute davon aus, dass die Gültigkeit meines FS unbegrenzt ist. Irgendwo hab ich auch gelesen, dass eine sog. Grundqualifikation (?) bei vor 2009 ausgestellten Führerscheinen besitzstandswahrend ist. Was das auch immer bedeutet.

Wie verhält es sich denn nun beim Umtausch zum Plastikführerschein. Kann es passieren, dass die Klassen B,C,D und E nicht übertragen werden?

Muss ich meinen rosa FS bis 2033 behalten, oder wie wäre der LKW und Busführerschein im Zweifel wieder reaktivierbar?

Also im Fall einer plőtzlichen Ungűltigkeit... hier wäre doch zu erwarten gewesen, dass Fűhrerscheininhaber rechtzeitig mit 48sten Geburtstag angeschrieben werden, damit sie aktiv werden kőnnen und nicht plötzlich ohne Führerschein unterwegs sind.

Besten Dank für eure Unterstützung.

Eine Bonusfrage hätte ich noch. Angenommen ich möchte im Bus mehr als 8 Personen befördern. Dazu gab es immer als AddOn einen Personenbeförderungsschein, ähnlich Taxi. Jetzt lese ich was von Berufskraftfahrergesetz und umfangreichen Modulen... Das ist dann aber nur wenn man gewerblich fährt, oder?

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Im Führerschein steht "unbefristet gültig". Von einer möglichen nachträglichen Änderung wußte bis letzte Woche nichts und die Konsequenz daraus erschließt sich mir auch noch nicht umfassend.

Neben dem Sachverhalt der Enteignung und der Aufbürdung nicht unwesentlicher Kosten, ist ja der eigentliche Skandal, dass Inhaber der Führerscheinklasse 2 nicht offiziell und direkt über die Änderung informiert wurden. Nicht nur, dass man sich - folgt man der Logik - dem Tatvorwurf des Fahrens ohne Führerschein strafbar macht, nicht auszudenken die Konsequenzen bei einem Unfall.

Während Berufskraftfahrer dies sicher über ihre Arbeitgeber erfahren haben, gibt es sicherlich Tausende, die irgendwann mal den Führerschein gemacht haben, vielleicht wie ich bei der Bundeswehr, und nun ahnungslos mit LKW's, Bussen, oder umgebauten Wohnmobilen unterwegs sind...

Oder betrifft das im wesentlichen Berufskraftfahrer, also nicht denjenigen mit zum Wohnmobil umgebauten Doppeldeckerbus?

Unbeantwortet bleibt, was jetzt konkret aus dem 2er, der BCDE beinhaltet übertragen wird, alternativ, was zu tun ist, hier seinen Status Quo zu erhalten.

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Interessante Fragestellung! Ist Bewegung in das Thema gekommen? Gab es eine Einigung? Oder hast du dich beim Mieterverein oder einem Rechtsanwalt informiert?

M.E. hingt das Beispiel mit Türen, Fenstern und Waschbecken. Diese sind fest mit der Wohnung verbunden und gehören damit offensichtlich zum Mietobjekt. Das Gleiche gilt übrigens auch bei einer Einbauküche.

Wie es bei einem einzelnen Standgerät aussieht, darüber kann man wahrlich (wie du siehst) streiten. Gab es denn in der Küche noch weitere Einrichtungen, z.B. Spülenschrank? Wenn es ein MFH ist, wie sieht es in den anderen Wohnungen aus? Ich kenne es aus Hessen, dass zu einer Wohnung mind. eine Spüle und ein Herd gehört (ärgerlich, da man die immer im Keller aufbewahren musste, wenn man sich eine moderne Küche einbauen ließ). In Norddeutschland ist eher der Trend, dass die Wohnungen eine Einbauküche haben, während in anderen Regionen eher der Status Quo ist, die Wohnungen gänzlich ohne Einrichtungen zu vermieten. So eine Ortsüblichkeit kann Dir im Zweifel in der Argumentation helfen, davon in gutem Glauben ausgehen zu können, dass das Gerät zur Mietsache gehört.

Ansonsten ist es ohne Zeugen schwer darzustellen, dass es nicht nur vom Vormieter stehengelassener Hausstand ist.

Ich würde mir bei so einem alten defekten Gerät aber auch nicht so viel Mühe machen mich zu streiten, wäre froh, so ein energieineffizientes und optisch sicher nicht ansprechendes Gerät los zu sein. Ein neuer Herd kostet nicht die Welt und amortisiert sich schnell durch Energieeinsparung. Und im Zweifel bekommt man bei "**** Kleinanzeigen" dutzende gebrauchte Geräte für einen schmalen Taler, wenn nicht sogar geschenkt.

Gräme dich nicht, lebe!

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Es ist bekannt, dass (nicht nur) Lebensmittelproduzenten ihre Produkte auch über Handelsmarken zu weitaus günstigeren Konditionen anbieten. Dabei kann, muss es aber nicht zu leichten Änderungen der Rezepturen kommen. Beispielsweise kann der Kamillentee identisch, der Pfefferminztee etwas abgeändert sein. Ich habe gerade bei Penny Grünen Tee mit Zitrone entdeckt, den ich bei Messmer (nur Pfefferminz mit Zitrone) nicht gefunden habe. Das nur teure Produkte gut sein können ist Quatsch. Das kann auch umgekehrt sein. Gerade Geschmack ist relativ. Die oben gemachte Behauptung, dass nur teurer Tee gut sein kann ist auch nicht zu belegen. Sicherlich können die Ursprungsprodukte, wie Assam oder Cylon unterschiedliche Ausgangsqualität haben. Viele "Tee´s) sind allerdings auch nur Heißgetränke, wo Farb- und Geschmackskomponenten mit heißem Wasser aufgegossen werden.

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