Die Sache ist grundsätzlich nicht so schwer.
Wenn du eine Rechnung stellst, dann musst die ja auch die Umsatzsteuer in Rechnung stellen (z.B. 100 Euro netto + 19% Umsatzsteuer).
Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (und vereinnahmte) Umsatzsteuer muss man dann ans Finanzamt zahlen (man muss hierfür eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben).
Wenn man jetzt für betriebliche Zwecke was gekauft (!!!) hat, eine Rechnung hat, dort auch Umsatzsteuer bezahlt hat, kann man diese Umsatzsteuer zusammenrechnen (nennt man dann Vorsteuer).
Diese Vorsteuer wird dann auch in der Voranmeldung angegeben. Die Differenz bekommt dann das Finanzamt.
Beispiel:
Einnahmen netto von 10.000 Euro, dazu 1.900 Euro Umsatzsteuer.
Ausgaben i.H.v. 2.000 Euro, dazu 380 Euro Umsatzsteuer (hier dann Vorsteuer genannt).
Beides wird in der Voranmeldung erklärt und führt dazu, dass man 1.900 Euro minus 380 Euro zahlen muss.
Bei der Erfassung musste man ja diverse Angaben machen. Aufgrund dieser Angaben werden u.a. die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer festgesetzt (man bekommt einen Schreiben vom Finanzamt).
Wie hoch jetzt die Einkommensteuer (bzw. Gewerbesteuer) tatsächlich ist, kann man nicht pauschal beantworten.
20.000 Euro Umsatz sagen hier nichts aus. Weil man ja wissen muss, wie viele Ausgaben derjenige noch hat.
Weiterhin wäre relevant, ob noch anderen Einkünfte vorhanden sind (Vermietungseinkünfte,....). Daneben kann man im Rahmen der Einkommensteuer noch weitere Sachen zum Abzug bringen (Krankenkasse....).
Anderseits kann man aber sagen, dass bei 20.000 Euro Umsatz wohl nicht viel rauskommen wird. Wenn es ein Einzelunternehmen ist, dann hat man ja einen Freibetrag von 24.000 Euro - also keine Gewerbesteuer.
Wenn man nur mal kurz überschlägt:
20.000 Euro Umsatz (netto), 3.000 Euro betriebl. Ausgaben (pure Vermutung), 2.000 Euro Krankenkasse (pure Vermutung), Single, keine weiteren Einkünfte.....
Dann wäre die Einkommensteuer (Achtung alles basiert auf vermutete Werte) ca. 1.170 Euro.