Interessant wäre es ja, ob man eine Steuererklärung abgeben müsste. Und zwar nicht aufgrund von Steuergesetzen, sondern aufgrund vom Alg 2 Bezug.

Wenn man Alg2 bekommt, dann verdient man ja zuwenig um sich selber zu versorgen. Deshalb springt die Allgemeinheit ein (groß gesagt).

Wenn man jetzt eine Steuererklärung abgeben könnte, nicht von Seiten des Finanzamt müsste, müsste man die dann trotzdem einreichen?

Schließlich könnte man ja Einkünfte erzielen und ev. werden die Zahlungen vom Staat (Alg 2) reduziert.

...zur Antwort

Aufpassen!

"Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen sind solche Bezüge, die nicht nur einmal oder zufällig mehrmals zufließen, sondern periodisch wiederkehren (z. B. jährlich, monatlich oder wöchentlich). Eine gleichbleibende Höhe ist nicht erforderlich. Unter diese Regelung fallen z. B. Zinsen, Miet- und Pachtzahlungen, Renten, Versicherungsbeiträge. Die Vorschrift ist jedoch nicht auf sonstige Bezüge anwendbar.

Nach der gesetzlichen Definition in § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG müssen die regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zugeflossen sein. Kurze Zeit bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen ist i. d. R. ein Zeitraum bis zu 10 Tagen."

Falls er jetzt im Januar gezahlt hat.

...zur Antwort

Erstens verwende nicht die Bezeichnung MwSt oder Mehrwertsteuer. Gibt es in Deutschland nicht. Wir haben eine Umsatzsteuer!

Und überlege einfach mal: Wenn ich jetzt einen Gegenstand kaufe. Ich selber Unternehmer bin, ich zum Vorsteuerabzug bereichtigt bin, dann sind dass doch zwei ganz verschiedene Sachverhalte.

Fiktion der Gegenstand kostet 119 Euro. Wenn die USt ausgewiesen wird, dann kann man über die Voranmeldung die 19 Euro Umsatzsteuer (Vorsteuer) sich vom Finazamt wiederholen und der Gegenstand kostet mich als Unternehmer also nur 100 Euro.

Wenn der Verkäufer hingegen ein Kleinunternehmer ist, dann kostet mich der Gegenstand 119 Euro (weil ich ja keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekomme).

"Kleiner" Unterschied, oder?

...zur Antwort

Die Sache ist grundsätzlich nicht so schwer.

Wenn du eine Rechnung stellst, dann musst die ja auch die Umsatzsteuer in Rechnung stellen (z.B. 100 Euro netto + 19% Umsatzsteuer).

Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (und vereinnahmte) Umsatzsteuer muss man dann ans Finanzamt zahlen (man muss hierfür eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben).

Wenn man jetzt für betriebliche Zwecke was gekauft (!!!) hat, eine Rechnung hat, dort auch Umsatzsteuer bezahlt hat, kann man diese Umsatzsteuer zusammenrechnen (nennt man dann Vorsteuer).

Diese Vorsteuer wird dann auch in der Voranmeldung angegeben. Die Differenz bekommt dann das Finanzamt.

Beispiel:

Einnahmen netto von 10.000 Euro, dazu 1.900 Euro Umsatzsteuer.

Ausgaben i.H.v. 2.000 Euro, dazu 380 Euro Umsatzsteuer (hier dann Vorsteuer genannt).

Beides wird in der Voranmeldung erklärt und führt dazu, dass man 1.900 Euro minus 380 Euro zahlen muss.

Bei der Erfassung musste man ja diverse Angaben machen. Aufgrund dieser Angaben werden u.a. die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer festgesetzt (man bekommt einen Schreiben vom Finanzamt).

Wie hoch jetzt die Einkommensteuer (bzw. Gewerbesteuer) tatsächlich ist, kann man nicht pauschal beantworten.

20.000 Euro Umsatz sagen hier nichts aus. Weil man ja wissen muss, wie viele Ausgaben derjenige noch hat.

Weiterhin wäre relevant, ob noch anderen Einkünfte vorhanden sind (Vermietungseinkünfte,....). Daneben kann man im Rahmen der Einkommensteuer noch weitere Sachen zum Abzug bringen (Krankenkasse....).

Anderseits kann man aber sagen, dass bei 20.000 Euro Umsatz wohl nicht viel rauskommen wird. Wenn es ein Einzelunternehmen ist, dann hat man ja einen Freibetrag von 24.000 Euro - also keine Gewerbesteuer.

Wenn man nur mal kurz überschlägt:

20.000 Euro Umsatz (netto), 3.000 Euro betriebl. Ausgaben (pure Vermutung), 2.000 Euro Krankenkasse (pure Vermutung), Single, keine weiteren Einkünfte.....

Dann wäre die Einkommensteuer (Achtung alles basiert auf vermutete Werte) ca. 1.170 Euro.

...zur Antwort

Den monatl. AfA Betrag ausrechnen und entsprechend der Nutzung berücksichtigen. Wenn der Laptop im Jahr x für 10 Monate beruflich genutzt wird, dann kann man eben für 10 Monate die AfA berücksichtigen. Wenn er im Folgejahr nur noch privat genutzt wird, dann kann man die Kosten auch nicht berücksichtigen.

...zur Antwort

Selbstredend ist eine Kopie nicht "wertlos". Richtig ist, dass ein Original immer besser ist, aber selbstredend kann man auch eine Kopie vorlegen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenbeweis

Interessant wird es ja auch, weil dein Bekannter behauptet, du hättest das Dokument gefälscht. Das muss er dir ja nachweisen. Weil er dir ja einen Vorwurf (z.b. Urkundenfälschung, Betrug o.ä.) macht. Das wäre ja eine strafrechtliche Angelegenheit.

Im ev. Zivilrecht müsstest du nachweisen, dass die Vereinbarung so getroffen worden ist. Selbstredend kann man dort auch einen Kopie vorlegen. Und warum soll das Gericht da grundsätzlich von einer Fälschung ausgehen? Was hätte es denn für Anhaltspunkte?

...zur Antwort

Grundsätzlich kann man dann 25% der entsprechenden Gesamtkosten geltend machen. Selbstredend geltend die Beschränkungen des §4 EstG.

Anderseits sollte einem klar sein, dass ein AZ nur anerkannt wird, wenn es "nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken" dient. Und je größer das AZ im Verhältnis zur Gesamtfläche z.B. der Wohnung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass dieser Sachverhalt überprüft wird.

...zur Antwort

Wenn in diesem Jahr Werbungskosten anfallen, dann werden die auch in diesem Jahr berücksichtigt.

Die "Umschreibung im Grundbuch" ist i.d.R. irrelevant. Weil der das Jahr der Anschaffung ist das Jahr, in dem Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr auf den Erwerber übergehen. Dies ist meist schon vor der Eintragung.

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/allgemeines-zur-abschreibung-von-gebaeuden-5-abschreibungsbeginn-und-ende_idesk_PI11525_HI2538415.html

...zur Antwort

Ich verstehe solche Fragen nicht. Da macht jemand eine Ausbildung, hat sie beendet und weiß dann nicht, wo er später überall (also in seinem Berufsfeld) arbeiten kann..... Was soll man da noch sagen.....

...zur Antwort

Mal unabhängig davon, ob die Voraussetzungen vorliegen.... Das Wort Abgeltungssteuer beinhaltet die Lösung schon im Wort. Es ist alles damit abgegolten!

...zur Antwort

Na ja, die Sache mit dem FA kann ich nicht so glauben.

Fakt ist, wenn du eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hast, musst du diese beim FA melden.

Und bei der Sache mit dem "17.000" Euro geht es wohl um die Kleinunternehmerregel - Umsatzsteuer.

Aber sicher hast du die Info nicht vom FA (weil es 17.500 Euro sind) und weil du vom FA eine Anhörungsbogen mitbekommen hättest.

Vergessen wir also mal deine Geschichte mit der "Überdosis schlechter Laune" und kommen wieder zurück in die Realität:

Setzte ein kurzes Schreiben auf und teile dem FA deine bisherige Tätigkeit mit. Die werden sich dann bei dir melden.

...zur Antwort

"trotzdem wird mir gesagt, dass ich keine Quali besitze um zu einem Gymnasium gehen zu dürfen"

Weißt du was ich bei solchen Aussagen nicht verstehe? Erstmals, dass du nicht schreibst, wer dir das gesagt hat. Zweitens, wenn dir jemand so was sagt, warum fragst du den nicht nach der rechtlichen Grundlage.

Und bevor wir jetzt anfangen und rausbekommen müssen, ob der Realschulabschluss (BGJ) jetzt die Voraussetzungen erfüllt um in deinem Bundesland das Abi nachzuholen, könntest du es doch viel einfacher haben.

Frag den Typ, der es gesagt hat und frage nach der rechtlichen Fundstelle. Frage alternativ deinen Lehrer! Rufe bei einem Gymnasium bei dir in der Nähe an und frage, ob der Abschluss ausreicht....

...zur Antwort

Du bist doch Zeuge! Wenn dich jemand "beschuldigt", dann wirst du doch nicht als Zeuge angeschrieben!

...zur Antwort

Du musst schon darstellen, was du unter "weiter studieren" meinst.

Meinst du, dass du in Deutschland weiter eingeschrieben bleibst, wirst du wohl u.a. praktische Probleme bekommen.

Selbstredend kannst du in verschiedenen Ländern leben (also jedes Jahr das Land wechseln), wenn du die Voraussetzungen der jeweiligen Länder (Visa u.ä. ) erfüllst.

Selbstredend, kannst du versuchen in jedem Land zu studieren. Da gibt es aber ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Wird z.B. dein dt. Abi anerkannt, gibt es Wartezeiten, werden Studiengebühren (und die können ziemlich hoch sein erhoben), musst du einen Sprachtest bzw. Nachweis erbringen...

Richtig schwierig wird es, wenn du z.b. die Leistungen, die du an unterschiedlichen Unis in unterschiedlichen Ländern erworben hast, in einem weiteren Land an einer Uni anerkennen lassen willst. Da wird es wohl auch zig verschiedenen Verfahren bzw. Vorschriften geben.

Tatsächlich würde ich dir raten, dir einen Studiengang mit den entsprechende Unis in Deutschland rauszusuchen. Und bei denen würde ich mich dann informieren. Meist haben die Infos bzw. kennen Ansprechpartner, die dir u.a. sagen können, ob es eine Partner Uni (Ausland) o.ä. gibt, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und ob z.B. Leistungsnachweise anerkannt werden.

...zur Antwort

Nur zur Klarstellung: Google mal Fracking und Grundwasser.

Soweit ich den Sachverhalt verstehe, besteht das vermeidliche Problem nicht darin, dass das Trinkwasser direkt verschmutzt wird, sondern die "Quelle" aus der das Trinkwasser bezogen wird (z.b. Grundwasser) angeblich gefährdet ist.

...zur Antwort
Autoverkauf und Betrug?

Habe nach langer suche ein Auto Entdeckt (Deutsche Meisterwerkstatt. Sollte mit 3 Monaten Tüv 650 Euro kosten.Auf meine Anfrage was dem Auto Fehlt wurde gesagt Das Auto Läuft gut. eine Probefahrt konnte ich nicht machen. Keine Roten nummern da und zugeparktsah von Innen und aussen Gepflegt aus.Da dachte ich das ich mich auf die Aussage des Verkäufers verlassen könnte.Der wagen hat 116 Ps und hat 199.983 Kilometer gelaufen. Ich habe dem Händler gesagt er soll den Zahnriemen Bremsen Zündkerzen Ölwechsel machen und das Auto über den tüv bringen. Das machte er auch. Nach einer Woche rief ich an ob es Fertig ist.Nein.(Ich habe das Geld schon Abgegeben gehabt)1.400 Euro.Auf dauer drängen von mir rif der mann gegen 16 Uhr an und sagte Dein Auto ist Fertig kannst es abholen kommen Aber erst in einer Stunde. Ich dorthin der verkäufer war selbst nicht mehr da. Ein Schrauber übergab mir den Schlüssel. Ich kam ca 3-400 meter weit wollte an einer Kreuzung Losfahren und stellte fest das der 1 Gang und der 3 Gang nicht oder nur mit Gewalt rein ging aber auch meistens wieder heraus sprangen.Ich bin direkt zum Hauptbetrieb gefahren. Bemängelt.der Chef meinte wende dich morgen an den Verkäufer in der Filiale.Tat ich der wollte mir erzählen das es nur die Schaltkulisse sei. Ich wieder zum Chef .Er soll ne probefahrt machen.Tat er, ich mit Er konnte das Auto auch nur mit Getriebe Geräuschen Fahren. Dann sein Spruch: Die Kupplung ist knapp vor der Grenze Ich soll in den 2 Gang schalten dann in den 1 Gang und Losfahren Ich müsse mich Eingewöhnen. Das war die Härte.Zurücknehmen wird er das Auto nicht.(Es läuft doch) seine Aussage.Dann Wochenende es wurde kalt ich Gebläse an Geht nur scheibe Alles andere nicht. ein paar Stunden Später ging die Zentralverriegelung der Türen Außer Fahrertür nicht mehr.Beim Lings Einlenken gibts komische Geräusche und es kam mir vor als wenn das Rad hin und Her schlagen würde beim Fahren oder das das ganze Rad lose wäre und Wackelt. Beim Kaufvertrag musste ich 2 Unterschriften Leisten Hatte meine Lesebrille nicht dabei.Nun Zuhause Las ich Ich wäre ein Gewerblicher Käufer und Garantie sowie Sachmängel seien Ausgeschlossen.Wer hat Ähnliches Erlebt was soll man machen? Bei der Polizei sagte man es wäre keine Sache für sie sondern eine Privatsache.Das Kuriose ist: Ich bin seit ein Paar Monaten aus Hartz 4 Heraus Selbst ständig geworden werde noch Krankenkassenmäßig Unterstützt.Habe aber seit 6 Wochen keine Einnahmen mehr weil mein altes Auto kaputt ging .Nun habe ich ein auto und kann immer noch nicht Arbeiten.Ich habe das Geld als Darlehen vom Arbeitsamt bekommen.Weil mein Job Aussicht auf erfolg verspricht aber erst in ca.2 Jahren.Was kann ich machen?Bin dankbar von Anderen Erfahrungswerte zu Bekommen Danke

...zum Beitrag

Also, ich werde dir sicher keine Tipp geben. Aber "witzig" ist schon, dass man solche "Geschichten" immer nur im Internet lesen kann (oder muss).

Du hast "angeblich" so viele Fehler gemacht und es sind so viele "komische" Sachen passiert, dass ich diese "Geschichten" einfach nicht mehr glauben kann.

Ich weiß, du wirst jetzt natürlich schreiben, dass dies alles stimmt und du gar nicht verstehst, dass ich dir nicht glaube...

...zur Antwort
Steuerliche Außenprüfung §203n AO - wie soll ich mich verhalten?

Hallo liebe Wissenden,

bei mir steht demnächst eine Steuerprüfung an. Nach §203 AO abgekürzte Außenprüfung. Geprüft werden 6 Jahre ("da mit erheblichen Mehrsteuern zu rechnen ist"). Jetzt war ich vor einigen Jahren selbstständig. Heute habe ich zusätzlich einen festen Fulltime-Job 38,5 Std. Da es mir 2009 finanziell als Grafiker sehr schlecht ging! Als ich in das EFH gezogen bin, hatte ich 4 Zimmer Büro und auch steuerlich geltend gemacht (Gas Wasser Strom anteilig). Nach dem ich die Festanstellung angetreten habe, hatte ich die Hoffnung irgendwann wieder voll durchzustarten... Der Job sollte eigentlich nur vorrübergehend sein. Jezt geht das schon ein paar Jahre und mir gefällt das so ganz gut. Festes Gehalt und ab und zu ein paar Grafik Jobs nebenbei. Ich habe mich seit 2015 Büromäßig verkleinert und nur noch 2 Zimmr angegeben. 2015 ist auch ganz gut gelaufen 2014 gar nicht gut - und die Jahre zuvor "hm, solala"... Das Finanzamt stellt mir in dem Schreiben Fragen zur Gewinnerzielungsabsicht - nach Einkünften §§ 15, 18 EStG. Da ich ein totaler Steuermuffel bin, meine Steuer immer selber mache (kein Geld für StB), sorge ich mich, dass ich Fehler gemacht haben könnte die jetzt bei der SP auffliegen (Einnahmen, Absetzen von Büromaterial, oder auch andere Dinge).

Frage: - Was kommt auf mich zu? Ich werde auf jeden Fall alles offenlegen auch wenn ich bei der Steuererklärung was übersehen habe. Muss ich aber noch prüfen. - Werden Fehler bei der Steuererklärung schon als Steuerhinterziehung oder Straftat geahndet? - warum 6 Jahre und warum "wird mit erheblichen Mehrsteuern gerechnet? - Wollen die mir am Ende die Bude dicht machen? Da die Einkünfte der letzten Jahre bei weitem nicht die Ausgaben gedeckt haben (wollte ja irgendwann wieder voll selbstständig sein)

Ich bin im Moment sehr verunsichert, besorgt und ängstlich!!! Danke schon mal für Antworten!

...zum Beitrag

Zur Klarstellung: Du kannst ja nichts mehr großartig ändern. Die Prüfung wurde ja angeordnet.

Selbstredend bleibt dir immer der Weg zu einem Steuerberater offen. Aber im Grunde kannst du dem Prüfer nur alle Unterlagen vorlegen und immer schön bei der Wahrheit bleiben.

Und klar ist, sobald das FA einen Verdacht auf eine Steuerhinterziehung hätte, würde die dich sofort "unterrichten".

Kannst hier nachlesen:

http://www.iww.de/pstr/archiv/betriebspruefung-zu-den-folgen-eines-prueferfehlverhaltens-nach-10-bpo-fuer-das-steuerstrafverfahren-f9601

...zur Antwort