ja, kann man einfach so machen

aber die frist ist viel zu kurz, er kann nur zum 30.10. kündigen

aber für den enkel ist legitim

https://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/eigenbedarf-kuendigung.html

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Darf Vater Schnaps kaufen den ich (17J.) zuvor nicht kaufen durfte?

Guten Tag,

Folgendes hat sich zugetragen. Nach dem Fitnessstudio wollte mein Vater und ich etwas kaufen. Wir wollten Wasser und er wollte noch zusätzlich eine Flasche Schnaps als Gastgeschenk kaufen. Ich sagte, da ich eigenes Geld verdiene, "Komm ich bezahle alles!" Beide haben wir nicht daran gedacht das ich erst 17 bin und Spirituosen nicht kaufen darf.

An der Kasse wurde ich nach dem Ausweis gefragt, ich und mein Vater wir mussten kurz lachen, darauf hin sagte er "Tut uns leid das haben wir ganz vergessen, er ist erst 17 Jahre alt, geben sie es her ich zahle die Falsche!"

Die Kassiererin sagte darauf "Nein! Das geht nicht, da sie es vielleicht für ihren Sohn kaufen möchten!"

Mein Vater "Also darf ich jetzt kein Alkohol mehr kaufen obwohl ich mindestens 318 Jahre alt bin?" Und noch ein paar andere Argumente (Gute!)...

Sie legte die Flasche dann unter die Kasse und sagte "Gehen sie rein und holen sie sich eine neue Flasche, das geht nicht anders!" Sie hatte eigentlich keine Grund das zu verbieten!

Dann ging es hin und her und letztendlich sind wir ohne die Flasche gegangen! Total Behindert...

Ich trinke kein Alkohol da ich sehr viel Wert auf Gesunde Ernährung lege und denke das Alkohol dem Fitness entgegenwirkt! Also wollte mein Vater diese Flasche nicht für mich kaufen! Er darf diese Flasche kaufen da er Alt genug ist. Außerdem habe ich kein Gesetz gefunden die es in irgendeiner Weise verbietet das mein Vater kein Alkohol kaufen darf!

Also die Frage:

Ist die Kassiererin behindert? Oder war das alles in Ordnung?

Wenn das In Ordnung war, wo steht das im Gesetz? Wenn das nicht in Ordnung war, gibt es ein Gesetz das für unsere Seite Spricht?

So viele Details... Sorry! ;)

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sie ist behindert, aber sie konnte das trotzdem mit hausrecht machen, sie muss nicht verkaufen

aber sie scheint wirklich nicht die hellste gewesen zu sein

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ich bin hausmann und meine frau arbeitet

muss man mit umgehen können, ich zeige ihnen meist den mittelfinger

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ja, sicher, er hatte es ja vereinbart, dass sie nichts nach hause schicken sollen

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sie haben auf jeden fall erbanspruch von ihrem leiblichen elternteil

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ja zeichnen

erst 3 äste für die beutel und dann weiter

fürs 1. ist es 1/3x1/2

1/3 x1/3

1/3x1/6

und aufaddieren

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die schraube oben in der sattelstütze, nicht die, die die stütze im rahmen hält?

schraub mal ganz auf, dass der sattel aus der stütze geht und guck, ob da irgendwas ist, das siehst du dann

die schraube muss dann dull sein oder irgendwas, das siehst du, wenn der sattel raus ist und du es ohne sattel zudrehst

im zweifelsfall neue sattelstütze, so 20€

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