Nach meinem Wissen ist es zwar nicht unmöglich, aber extrem schwer den Mailserver eines professionellen Anbieters zu knacken.

Viel, viel einfacher ist es meistens an die Zugangsdaten des Nutzers (also deine) heran zu kommen. Zumal viele ihre E-Mailadresse zusammen mit dem selben Passwort auch noch anderswo (z.B. diversen Foren, Spieleaccounts etc.) benutzen.

Die meisten haben sich mal hier angemeldet, da mal etwas gekauft und mal da etwas im Netz ausprobiert und überall musste man sich mit E-Mail registrieren und Passwörter vergeben. Nun ist es um vieles leichter sich nur  eines oder evtl. 2-3 Passwörter zu merken als im laufer der Zeit 20, 30 oder mehr. ;-)

Auch könnte es noch von Bedeutung sein, ob du ein POP3 oder IMAP Postfach nutzt. Denn bei dem einen werden die Mails auf dem Server direkt beim Abholen gelöscht, beim anderen erst wenn man die Mails explizit gelöscht hat und die Ordner wieder synchronisiert werden.

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Ist unterschiedlich. Viele Metallarmbänder haben garkeine Stifte sondern seitliche oder mittige "Klammern" .

Bei Stiftbänder ohne Markierung werden von mir die Stifte da eingedrückt, wo sie schon am weitesten drin (im Band) sind. Meist ist da eine Seite direkt bündig und gegenüber sind die Stifte etwas weiter drin.

Ach ja und du solltest einen vorn flachen (stumpfen) Gegenstand zum ausdrücken benutzen.

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Hatte gerade das gleiche Problem. Batterie gewechsel und dann im Netz erfahren, dass man am besten "Einpresswerkzeuge" benutzt. Nur ich hatte keine, Lieferung hätte paar Tage gedauert und ich hatte ja nun schon die Batterie drin. Zumal ich aus vergangenen Tagen ein "gebranntes Kind" war, da mein letzter Batteriewechsel vor Jahren an einer Funkuhr mit beschichtetem (Sicherheits-) Glasboden stattfand, wobei dieser beim drücken mit Handballen zersprang.

Habe es jetz mit mit 2 Holzbrettchen (ein größeres unten, ein schmaleres oben für Deckel), einem Handtuch zum Schutz des Uhrenglases und einer Schraubzwinge, ohne viel Kraftaufwand geschafft. Es machte leise knack und der Deckel war wieder zu. ;-)

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Ok, das ist nicht ganz einfach. 

Aber meine Kinder haben es bei uns mit Leergut (Pfandflaschen und so) gemacht. Sie haben uns gefragt, ob sie es wegbringen durften und konnten dafür dann das Pfandgeld behalten.

Allerdings war das mit Taschengeld bei denen anders. Die haben 0,- € Taschengeld, aber für jede Note in der Schule über einer 4, egal woher und wofür diese war Geld bekommen.

Eine 3 gab 0,50 €, eine 2 gab 2,- € und für Note 1 gab es 5,- Euro. Da kam (aus meiner Sicht) in manchem Monat ne Menge Geld zusammen. Besonders bei den Monaten der Zeugnisse konnte es echt teuer werden.

Ob sich so ein Deal bei dir lohnen würde, müsstest du selbst beurteilen. ;-)

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... also wenn deine Angaben bezüglich Lampenzahl (4x) und Watt der "Glühbirnen" (7 Watt) stimmen, dann schmeiße das "Energiemessgerät" weg oder suche nach einem "Energieleck"!

Denn allein rein rechnerisch müsste das Messgerät etwas um die (4 x 7 =) 28 Watt anzeigen!! 

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Ok, auch wenn meine Antwort etwas "spät" kommt, so taucht das Problem scheinbar alle Jahre mal wieder auf.

Zunächst habe ich jedoch den Eindruck, dass viele hier die LED (Leucht-Emitter-Dioden) mit den "Energiesparlampen" (diese sind den Leuchtstofflampen ähnlich) verwechseln. 

Denn letztere besitzen diese "Beschichtung" auf der Innenseite, welche mit Hilfe von UV-Licht zum Leuchten im sichtbaren Lichtspektrum angeregt wird. Und wegen diese Schicht gehören Energiesparlampen auch zum Sondermüll.

LED's haben keine solche Schicht und können quasi in den "Hausmüll".

Zum Problem des Nachleuchtens gibt es zumeist 2 mögliche Ursachen. 

1. Den hier schon genannten Lichtschalter mit Glimmlampe als Info- bzw. Orientierungslicht.

2. Lampenleitungen, welche (z. B. bei Wechsel- / Kreuzschaltungen) über längere Strecken mit mind. einer Spannungsführenden Ader in einem Kabel oder sehr dicht zusammen liegen.

Ersteres lässt sich wie bereits gesagt durch entfernen der Glimmlampe im Schalter beseitigen.

Zweiteres behebt man am besten mit einen Kondensator, welcher genügend Spannungsfestigkeit (z. B. 400 V) haben sollte und dessen beiden Anschlüsse von einem FACHMANN (!!) genau an die selben Klemmen, wie die beiden Adern der Lampe (meist braun bzw. schwarz / blau) angeschlossen werden.

Man sollte noch beachten, dass der Kondensator bei eingeschalteter Lampe, wie ein zusätzlicher (kapazitiver) Verbraucher wirkt.

Deshalb sollte die Kapazität nicht zu hoch sein. Sie kann zwischen 200 nF und 0,1 µF liegen (0,1 µF bilden einen kapazitiven Verbraucher von ca. 1,7 VA im 230 V / 50 Hz Netz).

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Also grundsätzlich würde ich sagen,

es geht alles über den Preis und deine Flexibilität.

Wenn du billig bist (also der Mindestlohn fürs erste genügt), Führerschein und eigenes Fahrzeug hast und auch noch Zeitlich ungebunden (Früh-, Spät-, Nachtschicht und/oder dazwischen einsetzbar) bist, sollte es sehr gut mit einem Job aussehen.

Die eine oder andere größere Leih-/Zeitarbeitsfirma wird auch sicher bereit sein zu  einem Skype-Gespräch.

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hab auch so ein Ding. So wohl für Hypothek, als auch für Allzweckdarlehn.

Jedoch wurde mir gesagt, dies Leistet nur, bei !Komplettausfall! des Kreditnehmers. Sprich also wenn ich (beim Allzweckdarlehn) bzw. ich und meine Frau gemeinsam versterben sollten. 

Jedoch hätte ich angeblich (nach Aussage der "Bankberater") ohne diese "Restschuldversicherung" kein Geld bekommen. 

Im übrigen waren das in meinem Fall 2 Sparkassen, benachbarter (Groß-) Städte.

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wie schon mehrfach gesagt wurde, freistellen ist Entscheidung des AG, aber Lohn muss dennoch in voller Höhe (aber warsch. ohne Zuschläge) gezahlt werden. 

Da deine finanzielle Situation immer "enger" wird, würde ich dir Empfehlen, dich mal an dein Arbeitsamt zu wenden, denen deine Situation schildern und um "Überbrückungshilfe" ähnlich Saisonarbeit / Schlechtwettergeld o. ä. zu bitten. Dies wird dann zwar mit deinen ausstehenden Forderungen verrechnet, aber es hilft erst einmal weiter.

Und wenn man ganz "böse" ist, könnte man noch auf Grund dieses seines Verhaltens, den Verdacht auf Konkursverschleppung des Arbeitgebers äußern. Da reagieren manche Behörden sehr "allergisch" darauf. ;-)

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BTR-Vorsitzender untersagt mir, anhand von Hinweisen auf die gesetzlichen Regelungen, meine Rechte einzufordern. Mehrarbeit Samstag/Arbeitssicherheit?

Hallo Zusammen,

seit drei Jahren, bin ich als 2. Hausmeister in einer Matallfabrik beschäftigt. Angefangen habe ich über eine Zeitarbeitsfirma, die mir sagte, dass ich 14 tägig Samstags einen Schließdienst zu tätigen hätte. Mein AV läuft über 35 Std./Wo, 5 Tage. Ich arbeite, seit Anfang an 40 Stunden die Woche + 1-2 mal Schließdienst Sa, meist 1 Stunde. An den Schließdienst-We wird eine "Rufbereitschaft" erwartet, ebenso im Winter, inkl Sonn und Feiertage.
Es wird nur, die Zeit bezahlt, die auch gestempelt wurde.

Das diese Vorgehen, nicht korrekt ist, war mir bewusst, aber ich brauchte dringend den Job und habe mich drum nicht gewehrt. Innerhalb der letzen drei Jahre, war ich aus betrieblichen Gründen 5-6 mal Krank, 1 mal Knie OP ( 12 Wochen). Da ich diesen Winter, durch die schlechten Wetterbedingungen und meiner echt miesen "Schutzkleidung", (bestehend z.B. aus so einer gelben Gummijacke, in der du schwitz wie Bolle) wieder eine 3 monatige Grippe davon trug, hab ich eingesehen, diesen Job kann ich mir gesundheitlich nicht leisten. Bei der Knie-Geschichte, sagte mein Vorgesetzter während eines Gespräches, "So Peanuts, so ein Aufstand", ein anderer Abteilungsleiter, hat mich aufgefordert, die mäharbeiten Samstags zu erledigen. Also habe ich mich entschieden im Oktober den Betrieb zu verlassen. Die Geschäftsleitung, ist darüber Informiert und wir haben besprochen, dass ich die Urlaubsvertretung für meine Kollegen noch mache. Nun bin ich aber nicht gewillt, mich weiterhin mit schlechter Kleidung Wind und Wetter auszusetzen und auch nicht Samstags zu arbeiten. Heute war zu dem Thema "Schließdienst" eine Besprechung mit dem Betriebsrat. Er ist freigestellter Betriebsrats Vorsitzender und hat uns zu einem Gespräch geladen. Mein Vorgestezter, ein Maler und Ich. Auf meine Frage, wie diese Samstagsarbeit definiert wird, wurde mir gesagt, als "Bereitschaftsdienst", Ich habe dann gefragt, nach Welchen Gesetzen und Regelungen dies geschieht und ob er diese kenne. Er wusste nichts darüber und wollte nun von mir wissen, ob ich es wüsste. Ich hatte mich etwas vorbereitet und gesagt, dass in dem entspr. Texten steht, dass es die Aufgabe des Betriebsrates sei aufzuklären und zwar Uns. Das hat Ihn sichtlich verstimmt, worauf Er in einer sehr Dominate Art, mich als streitsüchtig und Unruhestifter bezeichnete und das so Menschn wie ich, immer gleich mit Gesetzen kommen. Gesetze wären erstmal egal Jetzt und um mich ging es ja eh nicht mehr, da ich in 3 Monaten ja gehe. Und da es mir nur darum ginge Alles Besser wissen zu wollen, sollte ich nun aufhören damit. Daraufhin, hat er sich zu meinen Kollegen gewendet und mir gesagt, da ich ja eh nicht will, sollte ich nur noch die 35 Std /Wo leisten. Wie soll ich mich nun verhalten? Mein direkter Vorgesetzter und der Maler, waren Zeugen des Gespräches. Es darf mir doch niemand verbieten, für meine Gesundheit und Freizeit zu kämpfen. Danke

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uii... hier sind wohl gleich mehrere Gesetzesbereiche und Verordnungen betroffen.

Grundsätzlich solltest du dich erst mal informieren, ob es bei euch eine Betriebsvereinbarung gib und was darin, wie Geregelt wird.

Dann ist zu prüfen, was sagen nun noch ergänzend 

1.) das Arbeitszeitgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/), 

2.) das Betriebsverfassungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/), 

3.) das Arbeitsschutzgesetz und hier insbesondere der zweite Abschnitt (www.gesetze-im-internet.de/arbschg/) und evtl. 

4.) die einschlägigen UVV 's (Unfall-Verhütungs-Vorschriften, https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallverh%C3%BCtungsvorschriften#Arten\_von\_UVV) der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft (hier ist jeder Arbeitgeber Zwangsmitglied) dazu.

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Jaein!

Oder anders ... Gesetz nein, Vorschrift ja!

Jedes Unternehmen ist Mitglied einer Berufsgenossenschaft. Und diese Berufsgenossenschaften erlassen bzw. verfassen und erweitern so genannte 

Unfall-Verhütungs-Vorschriften auch UVV 's genannt.

Und darin ist sehr detailiert geregelt wer, was, wie lange, wie oft, wie hoch etc. heben darf. Auch die Form/Art der Last(-aufnahme) spielt dabei eine Rolle.

Als anhaltspunkt kann man ca. 15% des eigenen Körpergewichtes ansetzen. Aber auch da gibt es Abweichungen und Bedingungen.

Hier mal ein Link zur genaueren information:

http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/5004775,5

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Ich denke mal, deine Frage bezieht sich jetzt rein auf die Solarzelle (Grundstrucktur) und nicht auf eine ganze Solaranlage.

Dann kann man sagen, dass mit der heutigen mono- oder polykristallinen Struktur (für höher nutzbares Lichtspektrum) selbst eine 90% ige Umsetzung nicht möglich sein wird. Obwohl ich auch nicht in die Zukunft sehen kann, so würde ich sagen, dass dafür ein ganz neues Physikalisches Grundkonzept nötig wäre.

Denn die Sonne strahlt ja nicht nur im sichtbaren Bereich, sondern auch darüber (UV-, Röntgen-, Gammastrahlen) und darunter (Wärme- und Infrarotstrahlen). Und diesen Gesamten Bereich, zu (nur^^) 90% zu erfassen, ist mit dem physikalischen Grundprinzip der heutigen Solarzellen nicht möglich.

Es sei denn, man ändert die Bezugsgrößen für die Erfassung von Wirkungsgraden bei Solarzellen. Dann wären sicher auch die 99,99% durchaus möglich. ;-)

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Du kannst noch die Rufnummer 116116 anrufen und deine Karte sperren lassen. Damit nicht am Ende noch Zusatzkosten auf dich zu kommen.

http://www.sperr-notruf.de/index.php?option=com_content&task=view&id=16&Itemid=31

Uuups sory!^^ Hast du ja schon getan. War ich zu oberflächlich beim lesen.

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Da kommen mehrere (je nach Bundesland) Landesförderungen in Frage. Leider werden diese Förderungen nur selten Angeboten oder auch nur erwähnt. Von den "Fachleuten", weil sie es kaum kennen.^^ Und von den Banken (logisch) weil es ihre Hypothekendarlehn und damit die zu erzielenden Zinserträge schmälert.^^

Einen Überblick kannst du hier finden: http://www.wowi.de/oeffentlichefoerderung.html

Mir hat es (in NRW) die Möglichkeit gegeben, auf das KfW-Darlehn ganz zu verzichten, da dieses im späteren Verlauf doch nicht mehr ganz so günstig ist (gerade jetzt in der Niedrigzinsfase) wie erhofft.

Denn ich erhielt so durch die Grundpauschale : 70.000 Euro Kinderbonus: 10.000 Euro (2x 5.000 Euro) Stadtbonus: 15.000 Euro Starterdarlehn: 10.000 Euro

ganze 105.000 Euro als Darlehn, zu :

einem Zinssatz (in den ersten 5 Jahren) von 0,5% p.a., Tilgung 1,0% p.a. (Starterdarlehn zu 5% p.a. Tilgung) UND Verwaltungskosten einmalig (werden direkt einbehalten) 0,4% Verwaltungskosten, jährlich 0,5%

Aber wie gesagt, ist diese Landesförderung von Land zu Land verschieden!! Also am besten sich mal genauer darüber informieren. In vielen Ländern läuft die Antragstellung und -bearbeitung über den Bereich der Wohngeldstellen.

Wer die Konditionen für NRW noch mal nachlesen möchte, kann dies hier tun:

"nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Foerderung-selbst-genutzten-Wohnraums-NeubauErsterwerb/15337/produktdetail.html"

und sich so die Suche durch die vielen anderen Angebote ersparen.^^

Ach ja, wer z.B. sanieren will oder energietechnisch modernisieren, der findet da auch zum teil sehr interessante Angebote.

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Ohh...da gibt es einiges zu beachten!

So ist das "Umfeld" sehr wichtig. Also so wohl das äußere wie z. B. die Art der Nachbarhäuser, deren Mieter, Die Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsanbindung etc. aber auch das innere Umfeld wie z.B. die anderen Bewohner des Hauses. Ob zum Großteil auch Mieter, eine Mischung aus Eigentümer (selbst genutzt) oder größtenteil nur Eigentümer.

Auch ist es von existenzieller Bedeutung, zu wissen, wie die Entscheidungsverhältnisse in der Eigentümergemeinschaft ist. Also ob 2 - 3 Großinvestoren entscheiden, wann was und in welchem Umfang erneuert, modernisiert und/oder umgebaut wird oder ob es zum Großteil einzelne Eigentümer über echten Mehrheitsentscheid darüber bestimmen.

Auch sollte man sich im Vorfeld informieren, wie die gesamte Verwaltungsstrucktur im Objekt geregelt ist, ob da noch eine Immobilienverwaltung für Mieterauswahl, Nebenkostenabrechnungen, (Zentral-) Heizungskosten, Grundsteuer, Müllgebühr, Grünanlagen etc. verwaltungstechnisch zwischengeschaltet ist (weniger ärger mit Mietnomaden) oder ob man das alles selbst machen muss. Und .. und... und...

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Du musst im Betriebssystem (bei dir wahrscheinlich Windows) unter Zeit, Sprache und Region (Win 7) von deutsch (Westeuropa) auf Chinesisch umstellen.

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Ja kenne ich. Das hatten wir auch mal.

Da haben wir einfach mal das Sieb in der Maschine gereinigt (war zu verstopft und deshalb lief die Umwälzpumpe fast trocken, was die Ursache für das brummen war), dann haben wir den Schalter (per Hand) auf abpumpen gestellt und danach wieder auf Start. Dann lief sie wieder wie gewohnt.

Ob das aber jetzt auch bei euch die Ursache ist, weiß ich aus der Entfernung auch nicht.

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NEIN!

Es wird (und es darf dir) nicht angerechnet werden! Selbst wenn du 1000 Euro dafür bekommen würdest.

Bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II...etc. gehören Verkäufe von Haushaltsgegenständen die du selbst genutzt hast nicht zum anrechenbaren Einkommen!

Ob du dein Besteck verkaufst, oder dein Sofa oder deinen Fernseher. Wichtig ist nur, dass es nicht vorher von dir zum Zweck des Wiederverkaufs angeschafft wurde.

Du solltest also aufpassen, dass du in den nächsten Wochen nicht noch drei oder vier andere Instrumente aus deiner großen Sammlung verkaufst. ;) Denn dann ist von einem Gewinn orientiertem Handel (= zusätzliches Einkommen) aus zu gehen.

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Ich denke mal, dass was dein Vater macht ist schon richtig so. Aber du wirst zu Weihnachten sicherlich nicht ganz ohne Geschenke bleiben. Deshalb mein Rat an dich, freue dich schon mal auf das, was du bekommst und ich denke mal du hast jetzt schon soooo lange auf den Fernseher gewartet. Da wird es auf die paar Tage nach Weihnachten nicht mehr ankommen, bis dein Vater sich wegen des Geldes sicher ist.

Besser paar Tage gewartet, als jetzt den Fernseher und dann ewige Vorwürfe das du Schuld daran bist, wenn es doch zu finanziellen Problemen kommt.

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Wenn jemand was im Supermarkt kauft, bekommt er dafür auch eine Rechnung/Kassenbon. Und wenn man etwas im Versand kauft, bekommt man diese auch.

Nun besteht beim Versandhandel aber die Möglichkeit die Ware an die eine Adresse Liefern zu lassen, aber die Rechnung (nicht mit dem Lieferschein verwechseln, auf der Rechnung müssen alle Kosten, auch die MwSt aufgelistet sein) dann separat an eine andere Adresse, z. B. an ihre Tante, die versprochen hat die Kosten zu bezahlen.^^ ;)

Ach ja und mit Unterlagen ist der gesamte Papierkram gemeint, den man so für Garantiefälle/-ansprüche, Steuerliche Geltendmachung etc. braucht.

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