Welche rechtlichen Folgen hat das Mofa frisieren?

Bereits ab einem Alter von 15 Jahren können Jugendliche eine Mofa-Prüfung ablegen. Vielen Jugendlichen ist die Höchstgeschwindigkeit bei Mofas von max. 25 km/h jedoch zu niedrig, weshalb sie das Mofa frisieren, um eine höhere Leistung und somit eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen. Durch das Entdrosseln des Mofas sind zwar höhere Geschwindigkeiten möglich, wird jedoch die Leistungssteigerung aufgrund technischer Eingriffe vorgenommen, die vom Originalzustand abweichen, erlischt auch die Betriebserlaubnis des Mofas. Generell nicht erlaubt sind selbst vorgenommene Veränderungen am Motor, dem Antrieb, der Kupplung, dem Federbein oder der Gabel des Mofas.

Die Polizei verfügt über mobile Prüfstände und kann bei einer Verkehrskontrolle so schnell herausfinden, ob ein Mofa frisiert wurde.

Der Mofa-Führerschein gilt nur für Höchstgeschwindigkeiten bis maximal 25 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten ist eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich, da der Mofafahrer ansonsten ohne selbige illegal am Straßenverkehr teilnimmt. Wer mehr als 45 km/h fahren möchte, benötigt zudem eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse A (Motorräder). Wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, das gemäß § 21 StVG eine Straftat ist, erlischt auch generell der Versicherungsschutz für das Mofa.

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden werden in der Regel hohe Geldstrafen oder ein monatliches bzw. einmaliges Schmerzensgeld für den Unfallgegner verhängt. Im schlimmsten Fall droht dem Unfall verursachenden Mofafahrer eine Gefängnisstrafe, da er durch das Frisieren des Mofas fahrlässig gehandelt hat. Dies ist auch bei einer Teilschuld möglich. Denn der Bundesgerichtshof entschied 2006 (Az. VI ZR 115/05): Eine Mithaftung besteht nicht automatisch, sondern nur, wenn das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eine zusätzliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt, die durch einen Unfall entstanden ist.

Wird der Mofafahrer erstmals von der Polizei mit dem frisierten Fahrzeug erwischt, wird das Strafverfahren im Divisionsverfahren meist gegen Auflagen (z. B. Verkehrserziehung, Sozialstunden) eingestellt, wenn der Mofafahrer Einsicht und Reue zeigt. In der Regel schickt die Polizei auch eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle. Dies hat zur Folge, dass man bis zum Verfahrensabschluss und der Auflagenerfüllung für weitere Führerscheinprüfungen zunächst gesperrt ist. Beim zweiten Mal wird ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, das allerdings nicht mehr nach dem Divisionsverfahren eingestellt wird. Zwar sind bei einer Verurteilung ebenfalls Sozialstunden möglich, zusätzlich werden aber auch 6 Punkte im Flensburger Verkehrsregister eingetragen. Ist man bei der Führerscheinbehörde zweimal wegen Fahren ohne zulässige Fahrerlaubnis aufgefallen, muss man vor einer Antragstellung für eine Fahrerlaubnis zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Je nach Bundesland können die Kosten für eine MPU bei 300 bis 700 Euro liegen.

und selber schuld

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