Da das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig war,konnte die Polizei ein Abschleppunternehmen beauftragt. Vorliegend ist jedoch die Höhe der Kosten noch strittig. Hierzu rate hatte ich, die Kostenrechnung in den Einzelheiten zu prüfen. Mit circa 250 € erscheint mir, nicht völlig unangemessen/völlig überhöht zu sein.

Eine erste Beratung bei einem Rechtsanwalt kostet bis zu 190 €, so dass eine Beratung nur dann zu empfehlen ist, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

Sollte das Abschleppunternehmen das Fahrzeug beschädigt haben, haftet diese selbstverständlich hierfür. Diese haben (nach meiner Erfahrung) eine Haftpflichtversicherung für solche Schäden. Bereits jetzt rate ich, eine lückenlose Dokumentation zu den Schäden anzufertigen. Zum einen durch entsprechende Fotos vor und nach dem Abschleppen, sowie durch schriftliche Zeugenaussagen, um gegebenenfalls in einem Gerichtsverfahren den Nachweis für die weitergehende Beschädigung zu führen. Auch die Polizei hat meistens schon vor dem Abschleppen Fotografien angefertigt. Als Tipp gebe ich hier noch mit, dass deine Vollkaskoversicherung (soweit vorhanden) über die weitere Beschädigung durch das Abschleppen informiert wird. Dies hilft dir aus eigenem Interesse sicherlich dabei weiter.

...zur Antwort

Es kommt darauf an, ob du mit dem bereits geleisteten Schadensersatz den Neupreis bzw den Zeitwert des Handy ausgeglichen hast! Dann hast Du Anspruch auf Herausgabe des beschädigten Mobiltelefon.Hast du hingegen nur den Preis für eine Reparatur als Schadensersatz geleistet, dann hast du keinen Anspruch auf Herausgabe des Mobiltelefon.Wenn es schon ein etwas älteres Mobiltelefon war, dürfte der Zeitwert vermutlich nicht allzu hoch gewesen sein! Die Anwaltskosten brauchst du übrigens auch nur dann bezahlen, wenn du mit deiner Zahlung in Verzug gewesen bist. d.h. schon vorher aufgefordert worden bist deiner Schadensersatzverpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist nachzukommen.

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Beweise haben eine Tatsache zu belegen. Letztlich ist die sachliche und rechtliche Würdigung von einem Richter vorzunehmen. Bei schweren Straftaten sind es 3 Berufsrichter und 2 Schöffen. Jeder Fall ist konkret zu beurteilen. In Deutschland ist die Anwesenheit des Angeklagten erforderlich. Dieser und natürlich dessen Rechtsanwalt kann jeden Zeugen/Sachverständigen befragen.

Sind am Ende der Beweisaufnahme Zweifel vorhanden, gilt nach dem alten Rechtssatz: In dubio pro reo- Im Zweifel für den Angeklagten. Dann ist der Angeklagte Freizusprechen.

Bekanntes Beispiel ist der Fall Kachelmann. Aussage gegen Aussage. Deshalb erfolgte dessen Freispruch. Es gibt gegen Urteil stets Rechtsmittel, so dass eine weitere Prüfung des Urteils noch erfolgen wird.

...zur Antwort

Die Ware darf natürlich geöffnet werden, nur darf diese nicht beschädigt werden. Natürlich darf auch die Verpackung nicht beschädigt werden. Bei "sensibler" Ware (z.B. zerbrechlichen Gegenständen) ist deshalb größte Vorsicht geboten

...zur Antwort

Die Antwort ist eindeutig. Garantie d.h. in diesem Fall die noch weitergehende Gewährleistung gibt es auf die Kaufsache/Kaufgegenstand. Folglich -nach dem Gesetz - 2 Jahre. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Ware. Folglich hat der Ebay Käufer noch ca 1, 5 Jahre Gewährleistungsrechte gegenüber dem ursprunglichen Neuwarenverkäufer. (Es können die Gewährleistungsrechte abgetreten werden) Gegenüber dir hat der Käufer übrigens ein Jahr nach dem Gesetz. Bei Privatverkauf kann diese jedoch ausgeschlossen werden.

...zur Antwort

Bei allen Arbeitsunfall bist du über die Berufsgenossenschaft (BG) immer abgesichert.

Bei einem Dauerschaden, muss die Minderung (MdE) der Erwerbstätigkeit durch die BG festgestellt werden. Ab 20% MdE gibt es eine Verletzten-Rente.

Ein Rechtsanwalt kann dir weiter helfen, wenn die BG dich nicht korrekt medizinisch beurteilt. Erst Widerspruch gegen deren Bescheid einlegen. Erstd dann ist eine Klage gegen den Widerspruchbescheid einzureichen, sofern BG nicht abhilft. Vorerst genügt, dass du den Unfall meldest. Spreche mit deiner Krankenkasse, die berät dich gern, schließlich will diese die Arztkosten pp auch von der BG zurück. Schmerzensgeld gibt es n i c h t. Dies ist gesetzlich ausgeschlossen, nach dem SGB X.

...zur Antwort

Die Rechtslage ist hier eindeutig ! Werkunternehmerpfandrecht, § 647 BGB

Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind. Das Werkunternehmerpfandrecht ist nur durch Vereinbarung ausgeschlossen werden.

Beispiel: Eine Autowerkstatt hat ein Werkunternehmerpfandrecht an dem durch den Kunden zur Reparatur abgegebenen Auto.

Setz dich mit dem Unternehmer in Verbindung und biete ihm wertmäßig gleiches an.

Auch die Erhöhung des Kostenvoranschlages ist berecht. Nach der Rechtsprechung sind maximal 30% Erhöhung möglich.

Mein Vorschlag: Deine persönliche Situation der Werkstatt schildern. Viel Glück !

...zur Antwort

Diese Frage kann keiner guten Gewissens - mit den nur spärlich vorhandenen Informationen - so im Internet beantworten. Dass dein Prozeß verloren ging, ist bedauerlich. Das Urteil hat aber wohl ein Richter verfaßt. Deshalb stellt sich die Frage; Hat dein Anwalt im Prozeß etwas nicht oder falsch dem Gericht gegenüber vorgetragen. Auch sollte bedacht, dass die Kosten eines Gutachten nicht immer konkret, sondern nur geschätzt werden kann. Mein Vorschlag ist, das Urteil und die Verfahrensabläufe von einem kompetenten unabhängigen Anwalt oder einer Schiedsstelle prüfen zu lassen.

...zur Antwort

Alles über Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (oder dem Tarifvertrag) geregelt. Das BUrlG findet auf alle Arbeitnehmer , auch die in Berufsausbildung Beschäftigte (§ 2 S. 1 BUrlG) sowie auf arbeitnehmerähnliche Personen allgemein Anwendung (§ 2 S. 2 Hs. 1 BUrlG). Enscheident ist bei dir, ob das Ausbildungsverhältnis schon beendet ist. Nur dann kann ein anschließendes Arbeitsverhältnis begründet werden.

...zur Antwort

Geh zum Anwalt. Der soll den Roller Herausverlangen: Zug um ZUg gegen Bezahlung der Rechnung. Die Werkstatt hat ein Werkunternehmerpfandrecht. Du musst deshalb bezahlen. Ist die Reparatur nicht OK, dann Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung. Sollte das auch nicht klappen. Klage bei Gericht auf Rückzahlung.

 

...zur Antwort

Zuerst prüfen, ob diesbezüglich mit dem Steuerberater eine Vereinbarung getroffen wurde, ansonsten kann nur nach der Steuerberatergebührenordnung abgerechnet werden. Unterlagen welche zur Dokumentation seiner erbrachten Leistung erfolgen, kann er nicht abrechnen. Dem StB übergebene Unterlagen muss er zurückgeben. Der Steuerberater soll an seiner Arbeit verdienen und nicht für unsinniges aufbewahren.

...zur Antwort

Der Verursacher, soweit der gefaßt wird. Ein Urteil hat bei unerlaubter vorsätzlicher Handlung 30 Jahre Gültigkeit. Ansonsten bleibt der Betreiber auf den Kosten sitzen, soweit er nicht versichert ist.Letzendlich zahlt dies Kosten dann aber der Busnutzer.

...zur Antwort

Den Vertrag genau prüfen. 1. Ist ein Rücktrittrecht vereinbart. 2 Anfechtung wegen Täuschung eventuell moglich.Widerrufsrecht eventuell. Wie bist du zu dem Vertrag gekommen ?

Gegen eine Abstandssumme sind die meisten Firmen bereit dich aus dem Vertrag zu lassen.

Inkassobüro`s gleich zeigen wo die "Glocke" hängt, d.h nicht einschüchtern lassen.

Sollen die dich doch verklagen. Das Prozeßrisiko ist für dich auch nicht sehr hoch, da der Streitwert gering ist.

...zur Antwort

Strafantrag kann zurück genommen werden.Es handelt sich hier sowiese um eine Angelegenheit bei der kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen dürfte.

Natürlich schriftlich, damit die Rücknahme schnellstens zur Akte gelangt. (Auch die Polizei/Staatsanwaltschaft ist doch froh über so eine unkomplzierte Beendigung)

...zur Antwort

Deine Aussichten Recht zu bekommen sind gering. Der DB muss eine Schuld nachzuweisen sein.

Hier liegt jedoch ein Fall von "Höherer Gewalt" vor, so dass eine Pflichtverletzung der Bahn nicht erkennbar ist, soweit der Baum nicht schon 2längere Zeit" umgetürzt da lag.

...zur Antwort

Einspruch kann man auch noch in der Hauptverhandlung zurücknehem, ohne dass groß Gerichtskosten anfallen.

...zur Antwort

Hier hilft nur eine einstweilige Verfügung. Diese muss beim Gericht beantragt werden. Hatte selbst schon mal sowas. Aber geh nochmals hin mit einem oder gleich zwei Zeugen. Zeige dem Werkstattinhabe dass du zahlen willst. Kündige rechtliche Schritte an und dohe mit dem Anwalt. Fertige ein Protokoll des Gespräches an. Hift das nicht, sofort zum Anwalt. Mach dann die Ankündigung wahr.

...zur Antwort

Die eidesstattliche Versicherung dient dazu einem Gläubiger zu ermöglichen, ob pfändbares Vermögen vorhanden ist. Gegebenenfalls kann (was unwahrscheinlich ist) das Recht auf Nutzung des Leasing-Kfz gepfändet werden. Es kommt dann auf die Konditionen im Leasingvertrag an.

...zur Antwort

Hier ist ein Anwalt erst erforderlich, wenn der Verpächter eine Klage auf Feststellung-Klage der Unwirksamkeit bei Gericht eingereicht hat. Die Rechtslage ist hier nun wirklich eindeutig.

Wenn der Verpächter etwas anderes will muss er vor Gericht. Mein Tipp vielleicht vorsorglich eine Rechtsschutzver. abschließen, soweit nicht bereits vorhanden.

...zur Antwort