Da das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig war,konnte die Polizei ein Abschleppunternehmen beauftragt. Vorliegend ist jedoch die Höhe der Kosten noch strittig. Hierzu rate hatte ich, die Kostenrechnung in den Einzelheiten zu prüfen. Mit circa 250 € erscheint mir, nicht völlig unangemessen/völlig überhöht zu sein.
Eine erste Beratung bei einem Rechtsanwalt kostet bis zu 190 €, so dass eine Beratung nur dann zu empfehlen ist, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Sollte das Abschleppunternehmen das Fahrzeug beschädigt haben, haftet diese selbstverständlich hierfür. Diese haben (nach meiner Erfahrung) eine Haftpflichtversicherung für solche Schäden. Bereits jetzt rate ich, eine lückenlose Dokumentation zu den Schäden anzufertigen. Zum einen durch entsprechende Fotos vor und nach dem Abschleppen, sowie durch schriftliche Zeugenaussagen, um gegebenenfalls in einem Gerichtsverfahren den Nachweis für die weitergehende Beschädigung zu führen. Auch die Polizei hat meistens schon vor dem Abschleppen Fotografien angefertigt. Als Tipp gebe ich hier noch mit, dass deine Vollkaskoversicherung (soweit vorhanden) über die weitere Beschädigung durch das Abschleppen informiert wird. Dies hilft dir aus eigenem Interesse sicherlich dabei weiter.