Nach § 10 Bundesmautstraßengesetz ist die Brenner-Autobahn von der Vignettenpflicht ausgenommen, es besteht nämlich dort eine fahrleistungsabhängige Bemautung. Die Brennermaut bleibt Dir jedoch auf keinen Fall erspart, also auch dann nicht wenn Du schon ein Pickerl hast. (übrigens sind auch noch andere fahrleistungsabhängige Bemautungsstrecken vom Pickerl befreit, z.B. Felberntauern)

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Es handelt sich um das E-Kennzeichen; d.h. dass ein Teil das dieses Zeichen hat, im jeweiligen Herkunftsland geprüft ist und Du somit keine gesonderte Genehmigung mehr brauchst; baut man ein Kennzeichen ohne E ein, kann das das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge haben. Die Nummer ist die Bezeichnung des Staates in dem die Genehmigung erteilt ist. ! = Deutschland; 27 = Slowakei.

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kann nur die tschechoslowakische Republik gemeint sein.

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Hundesteuer fällt als gemeindliche Aufwandssteuer dann an, wenn ein Hund im Gemeindegebiet gehalten wird; der Erlass der entsprechenden Satzungen ist den Gemeinden gestattet; die Voraussetzungen für das "Halten eines Hundes im Gemeindegebiet" dürften bei Obdachlosen nicht vorliegen; in vielen Satzungen ist zudem ein Passus, der von einer Steuerpflicht absieht, wenn die Voraussetzungen für die Steuer nicht mindestens drei Monate vorliegen; auch dieser Punkt dürfte bei Obdachlosen nicht erfüllt sein, da sie meistens Durchreisende sin´d; zudem kann die Steuer im Einzelfall auf Antrag erlassen werden.

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