Das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen stellt einen Datenschutzverstoss dar. Da Gesprächszeugen ein zulässiges Beweismittel sind, würde ich in jedem Fall Abstand davon nehmen, die Audioaufnahme zu verwenden. Zudem könnte die Gegenpartei. behaupten,dass die Passage mit den Drohungen gelöscht worden sei...

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Eine heisse Hufkrone kann auch Indiz für eine Huflederhautentzündung sein. Tierarzt oder evtl auch ein Hufschmied könnten dies diagnostisch abklären.

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Bitte Arzt verständigen. Vielleicht kann langfristig auch AutogenesTraining etwas unterstützend wirken. Wichtig ist es aber zunächst einmal dieUrsachen abzuklären und die Symptome bitte ehrlich auch dem Arzt schildern. Gute Besserung und alles Gute. LG

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Wie wäre es mit einem Ranunkelstrauch (kerria japonica) ? Der blüht sogar 2 mal im Jahr mit schönen, gelben gefüllten Blüten. 

http://www.gartendatenbank.de/wiki/kerria-japonica#infos-mit-fotos

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Ich würde das auch so sehen, dass der Vermieter das Schloss auswechseln muss. Schießlich sollst Du ja als Mieter den alleinigen Einfluss darauf haben, wer in Deine Wohnung kann und Wer eben nicht. Wenn der Vermieter das so nicht sicher gewährleisten kann, muss er das nachbessern oder Dir - wenn Du es selbst machst - Kostenersatz leisten. Es empfiehlt sich, ein Protokoll dazu anzufertigen, damit klar ist, wieviel Schlüssel Du selbst dann bei Ende des Mietverhältnisses wieder übergeben musst.

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Irgendwie hat es wieder nicht geklappt mit dem Smartphone Bilder hinzuzufügen, was ich aber jetzt vom PC aus nachhole, damit man mit der Frage überhaupt etwas anfangen kann. Bitte um Entschuldigung und Danke vorab für Eure Unterstützung.

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Der Vermieter hat schon das Recht, eine bestimmte Bepflanzung zu verbieten, wenn dadurch der Eindruck des Gebäudes/der Fassade insgesamt verändert wird.

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Habe gute Erfahrungen damit gemacht und würde ihn auch weiterempfehlen.

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Vielen Dank Rotmarder und nun anbei auch dir Fotos.

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Wenn vertraglich nichts nachvollziehbares hinsichtlich der Überlassung des Fahrzeuges geregelt ist, sollte man besser davon ausgehen, dass der Arbeitgeber dieses herausverlangen kann.

Er kann jedoch nicht von einem erkrankten Mitarbeiter die persönliche Überfahrt des Fahrzeuges zum Standort verlangen. Nebenbei bemerkt wäre dies auch aus Gründen der Verkehrstüchtigkeit sicher ein Problem.

Andererseits stellt sich die Frage der Haftung und des Versicherungsschutzes, wenn z.B. Sie anstelle Ihres Vaters den Wagen zurückbringen würden. Ich würde auf jeden Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um eine gute Lösung zu finden. Falls der AG mit der Überfahrt durch Sie einverstanden ist, sollte er dies aber in jedem Fall per Mail bestätigen, so dass Sie für den Fall eines Falles etwas in der Hand haben.

Alles Gute und vor allem gute Besserung für Ihren Vater.

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