ich bin kein arzt aber denke im prinzip wird es gehen - ich glaube aber, dass eine wundheilung im sommer schlechter funktionieren könnte als im winter und es bei extremer hitze unangenehm sein könnte und du womöglich auf sonneneinstrahlung verzichten müsstest einige zeit? ich würde einen termin beim dermatologen vereinbaren und das mit dem besprechen und auch die sorge mit der jahreszeit äußern. immerhin wird der es ja auch entfernen. 

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im mundraum? bin kein arzt aber an deiner stelle würd ich einfach nichts zu mir nehmen das noch weiter reizt also nichts saures kein orangensaft etc. und einfach mal ein bisschen abwarten. viel wasser trinken. wenn es nicht besser wird könntest du ja in der apotheke nachfragen ob die was haben das die gereizte haut beruhigt

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ich persönlich ärgere mich darüber nicht wenn gespoilert wird, blende das beim schauen dann auch gut aus bzw. konzentrier ich mich dann darauf wie darauf hingearbeitet wird. ich versteh es aber, wenn andere vorab keine infos erhalten wollen, um überrascht zu werden und gespannt zu bleiben

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das kommt darauf an - meinung ist jetzt nicht unbedingt eine textsorte - das kann alles mögliche sein. ich würde aber darauf achten, alles mit beispielzitaten aus dem text und mit verweisen auf die stellen im gedicht zu belegen. außerdem musst du überlegen, ob du bei deiner interpretation chronologisch vorgehst oder ob du jeweils einen themenpunkt nach dem anderen abhandeln möchtest. dein aufsatz sollte in jedem fall eine klare struktur haben und deine argumente müssen nachvollziehbar sein! viel erfolg bei deiner hausübung!

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armin assinger, armin wolf, christoph grissemann, thomas stipsits, martin rubey, hader, düringer, etc.... bei uns sind viele kabarettisten auch schauspieler serien: braunschlag, aufschneider - mehr fällt mir jetzt im moment nicht ein aber es gibt viele sachen - schau mal in die orf tvthek oder in die atv tvthek  haben so sachen wie bauer sucht frau und co. :) und schau dich unbedingt mal da um: https://www.flimmit.com/serien/?dir=asc&order=name

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ich kann dir nur für österreich bescheid geben: http://www.migration.gv.at/de/leben-und-arbeiten-in-oesterreich/kinder-und-bildung/studium/#c1982

-> prinzipiell also nicht, aber: es gibt die möglichkeit, eine studienberechtigungsprüfung zu absolvieren, mit der man dann für einen speziellen fachbereich zum studium zugelassen wird:

http://studentpoint.univie.ac.at/zum-studium/zulassung-ohne-reifezeugnis/studienberechtigungspruefung/

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ich nehme an du studierst germanistik? - mit welchem band du am weitesten kommst, wird von der uni abhängen, an der du studierst bzw. von dem schwerpunkt, den du innerhalb deines studiums setzt. ich persönlich habe mir damals die drei bände des fischer lexikons für literatur zugelegt (die wurden mir empfohlen fürs studium) und ich kann dir sagen, wirklich benötigt habe ich sie nicht. man hat für die veranstaltungen ohnehin skripten, mitschriften oder man muss in die unibibliotheken, nationalbibliotheken und sonstiges, um sich die literatur zu beschaffen und das internet gibt heutzutage auch schon so viele infos. es kommt halt einfach gut an, wenn du die bände zuhause hast, aber wirklich benötigen wirst du sie eher selten bis gar nicht (ist zumindest meine erfahrung) aber wenn du dir gerne eines kaufen möchtest, würde ich mir auf jeden fall alle bände zulegen - ein band allein sind ja nur ein drittel der infos. 

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folgendes steht dazu im österreichischen schulgesetz:

Wiederholen von Schulstufen

§ 27. (1) Wenn ein Schüler zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe (§ 25) nicht berechtigt ist oder gemäß § 25 Abs. 9 zum Aufsteigen berechtigt ist, darf er die betreffende Schulstufe wiederholen, soweit in den nachstehenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist. Das gleiche gilt, wenn der Schüler die lehrplanmäßig letzte Schulstufe einer Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen hat.

(2) Auf Ansuchen des Schülers hat die Klassenkonferenz die Wiederholung einer Schulstufe durch einen Schüler, der zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt ist (§ 25), zu bewilligen, wenn die Aufholung eines Leistungsrückstandes, der aus entwicklungs- oder milieubedingten oder aus gesundheitlichen Gründen eingetreten ist, ermöglicht werden soll und die Einordnung des Schülers in die neue Klassengemeinschaft zu erwarten ist und Abs. 3 nicht entgegensteht. Eine Wiederholung der letzten Stufe einer Schulart im Sinne dieses Absatzes - ausgenommen der 4. Stufe der Volksschule sowie der letzten Stufe einer Sonderschule - ist unzulässig. Eine freiwillige Wiederholung ist während des gesamten Bildungsganges nur ein Mal zulässig; hievon ist der Schüler nachweislich in Kenntnis zu setzen. Er ist berechtigt, trotz einer Bewilligung zur freiwilligen Wiederholung in die nächsthöhere Schulstufe aufzusteigen. Dem Schüler ist über die wiederholte Schulstufe ein Jahreszeugnis (§ 22 Abs. 1) auszustellen. Sofern sich die Berechtigung zum Aufsteigen nach dem Jahreszeugnis richtet, ist das für den Schüler günstigere Jahreszeugnis zu Grunde zu legen.

(2a) Abs. 2 gilt für Schüler ab der 10. Schulstufe von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen mit der Maßgabe, dass

1.

das Ansuchen im Fall von schwerwiegenden Leistungsrückständen, die eine Wiederholung der Schulstufe erforderlich erscheinen lassen, auch vom Lernbegleiter gestellt werden kann,

2.

der Klassenkonferenz auch ein allenfalls bestellter Lernbegleiter (§ 55c) angehört,

3.

es unerheblich ist, aus welchen Gründen ein Leistungsrückstand eingetreten ist,

4.

eine Wiederholung auch der letzten Schulstufe zulässig ist und

5.

die Wiederholung einer Schulstufe im Rahmen der Höchstdauer des Schulbesuches (§ 32) auch mehrmals zulässig ist.

(3) Wenn ein Schüler im Falle der Wiederholung der Schulstufe die nach § 32 zulässige Höchstdauer des Schulbesuches überschreiten würde oder wenn der Schulbesuch gemäß § 33 Abs. 2 lit. f zu beenden ist, darf er die betreffende Schulstufe nicht wiederholen.

(4) Erfolgreich abgeschlossene Pflichtgegenstände, die Prüfungsgebiet einer verpflichtend vorgesehenen Vorprüfung waren, sind im Rahmen einer allfälligen Wiederholung der Schulstufe grundsätzlich nicht zu besuchen. Im Ausmaß der dadurch entfallenen Unterrichtsstunden ist der Schüler mit Zustimmung des Schulleiters jedoch berechtigt, den Unterricht im betreffenden Unterrichtsgegenstand oder in anderen Unterrichtsgegenständen der betreffenden Schulstufe zu besuchen, sofern dadurch keine Klassenteilung erforderlich ist. Die im Rahmen des Unterrichtes im Sinne des zweiten Satzes erbrachten Leistungen sind nicht zu beurteilen.

-> 

Höchstdauer des Schulbesuches

§ 32. (1) Der Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule ist längstens bis zum Ende des Unterrichtsjahres des auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht folgenden Schuljahres zulässig, soweit in den nachstehenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist.

(2) Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde berechtigt, eine Sonderschule zwei Jahre über den im Abs. 1 genannten Zeitraum hinaus zu besuchen.

(2a) Schüler, die während der Schulpflicht oder nach Weiterbesuch der Schule in einem freiwilligen zehnten Schuljahr § 18 des Schulpflichtgesetzes 1985) die 4. Klasse der Hauptschule oder der Neuen Mittelschule oder die Polytechnische Schule nicht erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen in einem freiwilligen zehnten bzw. elften Schuljahr die Hauptschule, die Neue Mittelschule oder die Polytechnische Schule mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde besuchen, sofern sie zu Beginn des betreffenden Schuljahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

(3) Der Besuch einer Berufsschule ist längstens bis zum Ende des Unterrichtsjahres zulässig, in dem das Lehr- oder Ausbildungsverhältnis endet.

(3a) Schüler von Berufsschulen, die nach Beendigung des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses die Berufsschule nicht erfolgreich abgeschlossen haben, sind berechtigt, mit Zustimmung des Schulerhalters sowie mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde die Berufsschule zum Zweck der Erlangung eines erfolgreichen Berufsschulabschlusses weiter zu besuchen oder zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Mal zu besuchen. Ein Wiederholen von Schulstufen gemäß § 27 ist nicht zulässig.

(4) An der Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule sowie an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen darf ein Schüler für die 1. Stufe nicht länger als zwei Schuljahre benötigen.

(5) Zum Abschluß einer mittleren oder höheren Schule mit einer bis drei Schulstufen darf ein Schüler höchstens um ein Schuljahr länger benötigen, als der Zahl der Schulstufen entspricht.

(6) Zum Abschluß einer mittleren oder höheren Schule mit vier bis neun Schulstufen darf ein Schüler höchstens um zwei Schuljahre länger benötigen, als der Zahl der Schulstufen entspricht.

(7) Bei der Anwendung des Abs. 6 auf allgemeinbildende höhere Schulen sind in der Volksschuloberstufe oder der Hauptschule oder der Neuen Mittelschule oder einer anderen Form der allgemeinbildenden höheren Schule zurückgelegte Schulstufen einzurechnen; wenn der Schüler wegen Unzumutbarkeit des Schulweges die Volksschuloberstufe besucht hat und von dieser in eine niedrigere Stufe der allgemeinbildenden höheren Schule übertritt, ist ein Schuljahr nicht zu berücksichtigen. Die Übergangsstufe des Oberstufenrealgymnasiums, des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums sowie deren allfällige Wiederholung sind auf die zulässige Höchstdauer des Schulbesuches nicht anzurechnen.

(8) Auf Ansuchen des Schülers kann der Schulleiter die Verlängerung der Dauer für den Abschluß einer mindestens dreistufigen mittleren oder höheren Schule um ein weiteres Schuljahr bewilligen, wenn der längere Schulbesuch durch Krankheit, Wiederholung einer Schulstufe gemäß § 27 Abs. 2 oder gleichwertige Gründe bedingt ist.

wenn dir die höhere schule zu schwer ist, hast du eine möglichkeit, auf eine dreijährige ausbildung umzusteigen? oder nachhilfe/lerngruppen oder Ähnliches in Anspruch zu nehmen? es gibt sicher anlaufstellen, die dabei helfen können, eine lehrstelle zu finden! aber ich würde mich jetzt einmal darauf konzentrieren, ob du das schuljahr noch irgendwie schaffen kannst, wenn du hart genug daran arbeitest - vl. können dir gespräche mit lehrern helfen, bei denen du schlecht abgeschnitten hast. sie sollten dir sagen können, was du tun kannst, um dich in ihren fächern zu verbessern.

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 entschuldigte fehlstunden stellen an sich kein problem dar- problematischer wird es mit unentschuldigten fehlstunden - aber es sollte ja nicht so schwierig sein, entschuldigungen für das fernbleiben abzugeben - wenn man eigenberechtigt  oder volljährig ist, darf man sich ja sogar selbst entschuldigen - ansonsten einfach ein elternteil um die unterschrift bitten ;) 

im schulunterrichtsgesetz steht dazu folgendes: 

Fernbleiben von der Schule

§ 45. (1) Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur zulässig:

a)

bei gerechtfertigter Verhinderung (Abs. 2 und 3),

b)

bei Erlaubnis zum Fernbleiben (Abs. 4),

c)

bei Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen (§ 11 Abs. 6).

(2) Eine gerechtfertigte Verhinderung ist insbesondere: Krankheit des Schülers; mit der Gefahr der Übertragung verbundene Krankheit von Hausangehörigen des Schülers; Krankheit der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie vorübergehend der Hilfe des Schülers unbedingt bedürfen; außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers oder in der Familie des Schülers; Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit des Schülers dadurch gefährdet ist; Dauer der Beschäftigungsverbote im Sinne der Bestimmungen über den Mutterschutz.

(3) Der Schüler hat den Klassenvorstand oder den Schulleiter von jeder Verhinderung ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Auf Verlangen des Klassenvorstandes oder des Schulleiters hat die Benachrichtigung jedenfalls schriftlich zu erfolgen. Bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder Erholungsbedürftigkeit oder bei häufigerem krankheitsbedingtem kürzerem Fernbleiben kann der Klassenvorstand oder der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen, sofern Zweifel darüber bestehen, ob eine Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit gegeben war.

(4) Auf Ansuchen des Schülers kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus der Schulleiter (der Abteilungsvorstand) die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen. Als wichtige Gründe sind jedenfalls Tätigkeiten im Rahmen der Schülervertretung zu verstehen.

(5) Wenn ein Schüler einer mittleren oder höheren Schule länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fernbleiben zu rechtfertigen (Abs. 3) und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer weiteren Woche nicht eintrifft, so gilt der Schüler als vom Schulbesuch abgemeldet (§ 33 Abs. 2 lit. c). Die Wiederaufnahme des Schülers ist nur mit Bewilligung des Schulleiters zulässig, die nur dann zu erteilen ist, wenn das Fernbleiben nachträglich gerechtfertigt wird und die Unterlassung der Mitteilung an die Schule aus rücksichtswürdigen Gründen unterblieben ist.

(6) Für die der Schulpflicht unterliegenden Schüler sind anstelle der vorhergehenden Absätze § 9, § 22 Abs. 3 und § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 anzuwenden.

(7) Das Fernbleiben vom Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen ist nur zulässig:

a)

bei gerechtfertigter Verhinderung (Abs. 2 und 3),

b)

bei Erlaubnis zum Fernbleiben, die aus vertretbaren Gründen vom Schulleiter oder Leiter des Betreuungsteiles zu erteilen ist.


hier die infos für schulpflichtige (aber da gehörst du wohl eher nicht mehr dazu) https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/11/Seite.110004.html
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in der apotheke gibt es kaubonbons und kaugummis mit guarana. ansonsten kann ich dir autogenes training empehlen! darauf muss man sich einlassen und es nicht als lächerlich abtun, dann kann man damit wirklich einiges erreichen!

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ich glaube es wäre hilfreich, wenn man wüsste, um welches fallbeispiel es sich handelt - ansonsten würde ich sagen, dass man sich damit auseinandersetzen kann, welche unterschiedlichen vorstellungen von bildung es gibt (historisch, kulturell,...), wo bildung stattfindet, wie sie stattfindet, durch wen sie stattfindet die abgrenzung zum erziehungsbegriff könnte möglicherweise auch passen.- aber wenn es sich um einen vorgegebenen text handelt, und du die textsorte "textanalyse" zur aufgabe bekommen hast, sollten diese aspekte ja in der textgrundlage vorhanden sein und du solltest sie anhand des beispiels herausarbeiten können - eigentlich. 

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im deutschen schulrecht kenne ich mich zwar nicht aus und im österreichischen gibt es generell kein nachsitzen - aber selbst wenn: was genau ist denn dein problem daran, eine mappe anzulegen und ein paar zettel dahineinzuheften? als lehrer hat man schließlich auch einen erziehungsauftrag und dazu gehört auch, die schüler/innen dazu anzuhalten, ihre dinge in ordnung zu halten :)

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wenn du bei google books nachsiehst, findest du hier: https://books.google.at/books?id=SG4MBAAAQBAJ&pg=PA138&lpg=PA138&dq=%22Unser+toter+Freund+soll+leben!+Alle+Freunde+stimmet+ein!+Und+sein+Geist+soll+uns+umschweben+hier+in+Hellas%E2%80%99+Himmelhain&source=bl&ots=tatlfu4gUq&sig=GK9DcABgjf9i-b_AUoYRYR2U4ts&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwj7joqszOTPAhUERhQKHY52DuAQ6AEIHDAA#v=onepage&q=%22Unser%20toter%20Freund%20soll%20leben!%20Alle%20Freunde%20stimmet%20ein!%20Und%20sein%20Geist%20soll%20uns%20umschweben%20hier%20in%20Hellas%E2%80%99%20Himmelhain&f=false - dementsprechend stammen diese zeilen nicht von schiller. an die freude schon, aber diese letzten zeilen wurden nicht von ihm hinzugefügt, sondern von baggesen  dein zweites zitat ist ebenfalls nicht von schiller - es stammt aus dem epilog zu schillers glocke, ist demnach von goethe verfasst. siehe: http://gutenberg.spiegel.de/buch/johann-wolfgang-goethe-gedichte-3670/103

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am besten ist es an den tagen an denen du die kraft und motivation aufbringen kannst vor allem in den fächern etwas zu tun, an denen du spaß hast und in den fächern, die aufbauend sind - das sind meistens die sprachen und mathematik - zum teil naturwissenschaftliche fächer - alles andere kannst du sporadisch wiederholen, wenn du dich danach fühlst. mach dir nicht zu viel druck, sonst wird deine motivation weiter sinken, aber versuche auch, nicht zu wenig zu machen. versuche, dinge zu finden oder dir kleine ziele zu setzen, um dich zu motivieren und fühle dich gut und sei stolz, wenn du die kleinen ziele, die du dir setzt, erreicht hast!

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