Ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60€ und mit etwas Glück noch ein Aufenthalt in einem staatlichen Luxushotel mit 8qm-Zimmern und schwedischen Gardinen für bis zu ein Jahr!

Also lieber ein Ticket kaufen!

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Ja, ist normal =)

Du musst trinken und auch aufs Klo gehen. Vielleicht hilft es dir, wenn du kurz vorm Zubettgehen nochmal aufs Klo gehst.

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Es gibt in Deutschland den sogenannten Nachteilsausgleich. Das bedeutet zum Beispiel, dass LRS-Förderkinder länger Klausuren schreiben dürfen oder Stotterer bei der mündlichen Note keine strenge Bewertung bekommen, wenn sie sich wirklich bemühen. In diesem Fall könnte das Stichwort Nachteilsausgleich vielleicht helfen.

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Stell dich doch einfach mal mit einer Panzerfaust vor deine Mutter und erkläre ihr ganz sachlich, warum das Bauchnabelpiercing eine schöne Sache für die ganze Familie ist.

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Das retardierende Moment ist der Punkt, wenn sich die Katastrophe immer mehr anbahnt, aber theoretisch noch eine Lösung der Katastrophe möglich wäre, was jedoch nicht eintritt.

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Dies ist ein ernstzunehmendes Problem: Dein Vogel vereinsamt total und denkt, dass im Spiegel ein Partner ist. Der Spiegel sollte sofort weg und eventuell ein zweiter Wellensittich angeschafft werden, vorzugsweise ein Männchen (Weibchen + Weibchen hacken sich gerne).

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Da gibt es mehrere Aspekte, die du beachten musst: Zum einen deine persönlichen Präferenzen, zum anderen aber auch den regionalen Aspekt. Du solltest erst einmal etwas in der Region suchen und dann dort Bewerbungen einreichen. Mit etwas Glück findest du dort den Praktikumsplatz deines Lebens.

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Es hilft immer, Karten zu haben, auf denen steht, was du sagen möchtest. Dann hast du wenigstens eine Stütze zur mentalen Beruhigung. Du kannst draufgucken, musst aber nicht... Das hilft mir vor allem in fremdsprachlichen Vorträgen. Ansaonsten kann ich nur sagen: Arbeite dich gut ins Thema ein, dann fällt dir immer etwas ein, was du spontan sagen könntest.

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Dies ist in den Landesschulgesetzen geregelt. Zwar kann jedes Bundesland individuell entscheiden, jedoch ergibt sich ein Konsens, welcher am Beispiel des SchulG NRW erläuert werden kann. Dort heißt es in §54:

(5) Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke

im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt. Über Ausnahmen von Satz 1 entscheidet die Schulkonferenz, die bei ihrer Entscheidung insbesondere die Vorbildwirkung zu berücksichtigen hat. Für branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel ist keine Ausnahme möglich.

(6) Das Rauchverbot an Schulen bestimmt sich nach den Vorschriften des

Nichtraucherschutzgesetzes NRW 1.

Insofern lautet die Antwort auf deine Frage:

Nein

! Die Lehrkräfte dürfen Alkohol und andere Rauschmittel sogar konfiszieren, müssen sie dann jedoch an deine Eltern zurückgeben. Volljährigkeit tut hier nichts zur Sache.

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In der Zeit der Weimarer Republik wurde dieses Recht von Adolf Hitler missbraucht; dies war einer der Gründe, weshalb man den Artikel 48 aus der Weimarer Verfassung nicht ins deutsche Grundgesetz übernommen hat. Man wollte so eine erneute Diktatur verhindern.

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Zum Halbjahresende kannst du auf jeden Fall wechseln. Schneller geht es mit einem ärztlichen Gutachten. Wende dich doch einfach an einen Arzt und an deine Beratungslehrer, die können dir auf jeden Fall helfen.

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Ich weiß nur, dass es in der Oberstufe gängige Praxis ist, die Pause für Klausuren zu streichen, weil die Klausuren sehr umfangreich sein können. In der Regel sollte die Pause dann aber nachgeholt werden, gegen 5 Minuten sollte der nächste Lehrer nichts haben.

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Deine Freundin sollte sich einen guten Anwalt suchen und erst einmal mit dem Anwalt alles besprechen. Wenn es der richtige Anwalt ist, kann sie sogar noch Schmerzensgeld rausholen. 

Die Polizei entscheidet nicht, ob irgendwelche Anzeigen Vorrang haben, sondern sie nehmen sie in erster Linie nur auf. In der Regel trifft die Entscheidung über den Vorrang die Staatsanwaltschaft.

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Im Grundgesetz wird die Gleichberechtigung festgeschrieben, in so einem Fall sollte deine Freundin zu ihrem Klassen-/ Beratungslehrer gehen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. Zur Schulleitung würde ich noch nicht gehen, sondern erst, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das gibt sonst ein schlechtes Bild und die Lehrerin könnte auf stur schalten.

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